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Ärztepräsident will Alkohol- und Tabaksteuer für Krankenversicherung verwenden
Ärztepräsident Klaus Reinhardt hat sich dafür ausgesprochen, die Alkohol- und Tabaksteuer teilweise für die gesetzliche Krankenversicherung zu verwenden. "Wenn ein Teil dieser Steuereinnahmen zurück in die Patientenversorgung fließen würde, wäre das mehr als gerechtfertigt", sagte Reinhardt laut Meldung vom Montag dem "Deutschen Ärzteblatt".
Er verwies darauf, dass übermäßiger Alkoholkonsum Jahr für Jahr zu rund 74.000 Todesopfern in Deutschland führe und enorme Kosten wegen der Folgeerkrankungen verursache. Auch beim Tabakkonsum beliefen sich die direkten Krankheitskosten schätzungsweise auf 30 Milliarden Euro. Auf der anderen Seite habe der Staat im vergangenen Jahr knapp 18 Milliarden Euro mit Alkohol- und Tabaksteuern eingenommen.
Zudem forderte der Präsident der Bundesärztekammer eine Entlastung der Krankenkassen durch eine Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent. Das seien "keine Peanuts", sondern würde die Krankenkassen um sechs Milliarden Euro entlasten.
Auch müsse der Bund die Gesundheitsversorgung von Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfängern kostendeckend finanzieren. Derzeit werde für jeden Arbeitslosengeld-II-Empfänger eine Pauschale von gut hundert Euro vom Bund gezahlt. Das decke nur etwa ein Drittel der tatsächlich im Durchschnitt anfallenden Behandlungskosten ab.
Th.Berger--AMWN