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Lauterbach vollzieht Kehrtwende: Anspruch auf PCR-Nachtestung bleibt
Entgegen früherer Pläne der Bundesregierung sollen Bürgerinnen und Bürger nun doch weiterhin einen Anspruch auf einen PCR-Test haben, wenn zuvor ein Corona-Schnelltest bei ihnen positiv ausgefallen ist. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach am Dienstag in Berlin selbst von einer "Kehrtwende". Ursprünglich hatte der Minister vorgesehen, PCR-Tests wegen befürchteter Engpässe vorrangig nur noch bestimmten Gruppen zu gewähren - etwa Mitarbeitenden in der kritischen Infrastruktur oder besonders gefährdeten Menschen.
Die ursprüngliche Befürchtung, dass die PCR-Tests wegen der hohen Infektionszahlen in der Omikron-Welle knapp werden könnten, habe sich nicht bestätigt, sagte der Minister. Die Kapazitäten reichten nun doch aus, PCR-Nachtestungen als Befund-Bestätigung für positiv verlaufende Schnelltests anzubieten - dies sei "in der Tat eine Veränderung der Position" der Bundesregierung.
Die Test-Kapazitäten würden auch dann noch reichen, wenn es täglich bis zu 450.000 Neuinfektionen gäbe, sagte Lauterbach. Mit einer solchen Zahl sei aber nicht zu rechnen. Das Robert-Koch-Institut meldete am Dienstag 169.571 Neuinfektionen binnen 24 Stunden.
Mit dem PCR-Angebot orientiere sich die Regierung auch an den "Bedürfnissen und Wünschen der Bevölkerung", sagte Lauterbach. "Viele haben Sorge, dass sie - wenn sie die Diagnose bekommen - ohne PCR-Test nicht wirklich sicher sein können, ob sie infiziert sind."
Die Priorisierung für bestimmte Gruppen soll nach Lauterbachs Worten aber trotzdem kommen. Das heißt, dass Labore die PCR-Auswertung etwa von Menschen aus Risikogruppen oder aus der medizinischen Branche vorrangig auswerten sollen; bei allen anderen könne die Auswertung entsprechend länger dauern.
G.Stevens--AMWN