
-
"Einzelmedaille gewinnen": Preuß nimmt Olympia ins Visier
-
Gericht: Keine Entschädigung nach verpasstem Flug wegen Gate-Wechsels
-
Urteil gegen Le Pen: Empörung in Russland und bei Europas Rechtspopulisten
-
Chronisches Fatigue-Syndrom: Gericht ebnet Patient Weg für weitere Therapie
-
Schätzung: Inflation im März leicht abgeschwächt - Preisanstieg um 2,2 Prozent
-
Militärfahrzeug von vermissten US-Soldaten in Litauen geborgen
-
Linke: An Acht-Stunden-Tag darf nicht die Axt gelegt werden
-
Zahl der Industriebeschäftigten innerhalb eines Jahres um 120.000 gesunken
-
Erdbeben in Myanmar: Militärregierung spricht nun von mehr als 2000 Toten
-
EZB-Chefin Lagarde: Trumps Handelskrieg muss zu "Unabhängigkeit" Europas führen
-
Deutscher Wetterdienst: März war einer der trockensten seit Messbeginn
-
Hoffnung auf Überlebende nach Erdbeben in Myanmar und Thailand schwindet
-
Thüringen: Höchststand bei politisch motivierten Straftaten im vergangenen Jahr
-
Wegen Klub-WM: Mini-Transferfenster auch in der Bundesliga
-
Mehr als fünf Jahre Haft für IS-Mitglied wegen Anschlagsplanung in Stuttgart
-
Le Pen zu vierjähriger Haftstrafe und fünf Jahren Kandidaturverbot verurteilt
-
Umsatz im Einzelhandel steigt auch im Februar leicht an
-
Chinesischer Tech-Riese Huawei verzeichnet 2024 Gewinneinbruch von 28 Prozent
-
Gericht: Gäubahn in Stuttgart darf wegen Bauarbeiten bereits am Stadtrand enden
-
Ex-Nationaltorhüterin beendet Karriere: Schult macht Schluss
-
Gericht: Rechtspopulistin Le Pen darf ab sofort nicht bei Wahlen antreten
-
Scheitern von AFD-Klage gegen Beobachtung in Baden-Württemberg: Gründe veröffentlicht
-
Leichenfund in Kieler Hinterhof: Tatverdächtiger festgenommen und in Haft
-
Gericht untersagt Schrauben an denkmalgeschützen "Zuckerbäckerbauten" in Berlin
-
Drogenbeauftragter verteidigt Cannabis-Legalisierung - Warnung vor härteren Drogen
-
Konferenz in London: Starmer und Faeser fordern engere Zusammenarbeit gegen Schleuserbanden
-
PDC erhöht Preisgeld drastisch - WM-Teilnehmerfeld aufgestockt
-
Missbrauch von Marktmacht: 150 Millionen Euro Strafe für Apple in Frankreich
-
Lauterbach sieht Fortschritte beim Kampf gegen Long Covid
-
Netanjahu will Ex-Marinekommandeur zum neuen Inlandsgeheimdienst-Chef machen
-
Urteil zu Berichten auf Basis von Hackerdaten: Medien müssen besonders genau prüfen
-
Streiks gegen Rentenreform stören Luftverkehr in Belgien
-
Französische Rechtspopulistin Le Pen in Veruntreuungsprozess schuldig gesprochen
-
32-Jähriger in Berliner U-Bahnhof homophob beleidigt und angegriffen
-
Wehrbeauftragte Högl wirbt für mehr Pflicht beim Wehrdienst
-
Bierhoff beklagt Belastung: "Zu viele Parteien"
-
RKI-Analyse: Rund 1,4 Millionen Menschen in Deutschland mit Demenzdiagnose
-
So viele Fans wie nie zuvor: 3. Liga meldet Zuschauerrekord
-
Urteilsverkündung im Prozess gegen Rechtspopulistin Le Pen beginnt
-
Tennis: Miami-Sieger Mensik klettert auf Platz 24
-
Chamenei warnt vor entschiedener Reaktion bei US-Angriff auf den Iran
-
Haseloff fordert von SPD Zugeständnisse in Migrationspolitik
-
Haaland auf Krücken: City bangt um Stürmerstar
-
Hoffnung auf Rettung weiterer Überlebender nach Erdbeben in Myanmar schwindet
-
Schwesig: Union muss Finanzierungsvorschläge für Steuersenkungen machen
-
Trump warnt Selenskyj vor Rückzieher bei geplantem Rohstoff-Abkommen mit den USA
-
NHL: Crosby erwischt Stützles Senators kalt
-
Deutsche Curler verlieren auch drittes WM-Spiel
-
Nach Schlägerei: Schröder und Detroit unterliegen Minnesota
-
Kovac lobt Schlotterbeck und Beier

Urteil: Mitfahrer nicht für Coronainfektion in Fahrgemeinschaft verantwortlich
Mitfahrende in einer Fahrgemeinschaft können sich einem Urteil aus Rheinland-Pfalz zufolge nicht gegenseitig für Corona-Infektionen mit anschließendem Post-Covid-Syndrom verantwortlich machen. Eine Haftung ist bei einer wechselseitigen Gefälligkeit ausgeschlossen, wie das Landgericht Frankenthal am Donnerstag mitteilte. Das Gericht wies mit der Entscheidung vom Dezember eine Zivilklage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ab (Az.: 7 O 110/24).
In dem Rechtsstreit geht es nach Gerichtsangaben um einen Fall aus dem Frühjahr 2022, einer Hochphase der Coronapandemie. Damals stieg ein Mann als Mitfahrer nahe Neustadt an der Weinstraße in das Auto eines Kollegen, um mit ihm gemeinsam zur Arbeit zu fahren. Eine Maske trug er dabei nicht. Noch am selben Abend schrieb er in einer Chatgruppe der Fahrgemeinschaft, dass er positiv auf Corona getestet wurde und daher nun in Quarantäne ist.
Der bereits zuvor an Asthma erkrankte Fahrer behauptete danach, er habe sich während der gemeinsamen Fahrt mit Corona angesteckt und sei durch ein Post-Covid-Syndrom dauerhaft arbeitsunfähig. Aus diesem Grund klagte er auf ein Schmerzensgeld von mindestens 20.000 Euro und 4000 Euro Schadensersatz.
Dies wies das Landgericht nun ab. Bei einer Fahrgemeinschaft handelten die Beteiligten auf eigene Gefahr, erklärte es zur Urteilsbegründung. Wegen der Kontaktbeschränkungen zu dieser Zeit sei allgemein bekannt gewesen, dass enger persönlicher Kontakt die Hauptinfektionsquelle ist. Obwohl er unter Asthma leide, habe der Fahrer seinen Beifahrer nicht gebeten, eine Maske zu tragen. Trotz seiner Vorerkrankung habe er sich damit dem Infektionsrisiko ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
D.Moore--AMWN