
-
Chronisches Fatigue-Syndrom: Gericht ebnet Patient Weg für weitere Therapie
-
Schätzung: Inflation im März leicht abgeschwächt - Preisanstieg um 2,2 Prozent
-
Militärfahrzeug von vermissten US-Soldaten in Litauen geborgen
-
Linke: An Acht-Stunden-Tag darf nicht die Axt gelegt werden
-
Zahl der Industriebeschäftigten innerhalb eines Jahres um 120.000 gesunken
-
Erdbeben in Myanmar: Militärregierung spricht nun von mehr als 2000 Toten
-
EZB-Chefin Lagarde: Trumps Handelskrieg muss zu "Unabhängigkeit" Europas führen
-
Deutscher Wetterdienst: März war einer der trockensten seit Messbeginn
-
Hoffnung auf Überlebende nach Erdbeben in Myanmar und Thailand schwindet
-
Thüringen: Höchststand bei politisch motivierten Straftaten im vergangenen Jahr
-
Wegen Klub-WM: Mini-Transferfenster auch in der Bundesliga
-
Mehr als fünf Jahre Haft für IS-Mitglied wegen Anschlagsplanung in Stuttgart
-
Le Pen zu vierjähriger Haftstrafe und fünf Jahren Kandidaturverbot verurteilt
-
Umsatz im Einzelhandel steigt auch im Februar leicht an
-
Chinesischer Tech-Riese Huawei verzeichnet 2024 Gewinneinbruch von 28 Prozent
-
Gericht: Gäubahn in Stuttgart darf wegen Bauarbeiten bereits am Stadtrand enden
-
Ex-Nationaltorhüterin beendet Karriere: Schult macht Schluss
-
Gericht: Rechtspopulistin Le Pen darf ab sofort nicht bei Wahlen antreten
-
Scheitern von AFD-Klage gegen Beobachtung in Baden-Württemberg: Gründe veröffentlicht
-
Leichenfund in Kieler Hinterhof: Tatverdächtiger festgenommen und in Haft
-
Gericht untersagt Schrauben an denkmalgeschützen "Zuckerbäckerbauten" in Berlin
-
Drogenbeauftragter verteidigt Cannabis-Legalisierung - Warnung vor härteren Drogen
-
Konferenz in London: Starmer und Faeser fordern engere Zusammenarbeit gegen Schleuserbanden
-
PDC erhöht Preisgeld drastisch - WM-Teilnehmerfeld aufgestockt
-
Missbrauch von Marktmacht: 150 Millionen Euro Strafe für Apple in Frankreich
-
Lauterbach sieht Fortschritte beim Kampf gegen Long Covid
-
Netanjahu will Ex-Marinekommandeur zum neuen Inlandsgeheimdienst-Chef machen
-
Urteil zu Berichten auf Basis von Hackerdaten: Medien müssen besonders genau prüfen
-
Streiks gegen Rentenreform stören Luftverkehr in Belgien
-
Französische Rechtspopulistin Le Pen in Veruntreuungsprozess schuldig gesprochen
-
32-Jähriger in Berliner U-Bahnhof homophob beleidigt und angegriffen
-
Wehrbeauftragte Högl wirbt für mehr Pflicht beim Wehrdienst
-
Bierhoff beklagt Belastung: "Zu viele Parteien"
-
RKI-Analyse: Rund 1,4 Millionen Menschen in Deutschland mit Demenzdiagnose
-
So viele Fans wie nie zuvor: 3. Liga meldet Zuschauerrekord
-
Urteilsverkündung im Prozess gegen Rechtspopulistin Le Pen beginnt
-
Tennis: Miami-Sieger Mensik klettert auf Platz 24
-
Chamenei warnt vor entschiedener Reaktion bei US-Angriff auf den Iran
-
Haseloff fordert von SPD Zugeständnisse in Migrationspolitik
-
Haaland auf Krücken: City bangt um Stürmerstar
-
Hoffnung auf Rettung weiterer Überlebender nach Erdbeben in Myanmar schwindet
-
Schwesig: Union muss Finanzierungsvorschläge für Steuersenkungen machen
-
Trump warnt Selenskyj vor Rückzieher bei geplantem Rohstoff-Abkommen mit den USA
-
NHL: Crosby erwischt Stützles Senators kalt
-
Deutsche Curler verlieren auch drittes WM-Spiel
-
Nach Schlägerei: Schröder und Detroit unterliegen Minnesota
-
Kovac lobt Schlotterbeck und Beier
-
Ilzer will "mit Hoffenheim um die Meisterschaft spielen"
-
Djokovic unterliegt Mensik: 100. Sieg verpasst
-
"Torjäger" Khedira bei Union "gefeiert": "Sehr, sehr selten"

Urteil in Maskenstreit von Weimar: BGH bestätigt Bewährungsstrafe gegen Amtsrichter
Am Bundesgerichtshof (BGH) ist am Mittwoch ein langer Rechtsstreit aus der Pandemiezeit zu Ende gegangen. Der zweite Strafsenat in Karlsruhe bestätigte das Urteil gegen einen Amtsrichter aus dem thüringischen Weimar wegen Rechtsbeugung. Christian D. hatte demnach sein Richteramt missbraucht, als er im April 2021 im Eilverfahren an zwei Schulen die Coronaschutzmaßnahmen kippte. (Az. 2 StR 54/24)
Er handelte als Familienrichter und begründete seine Entscheidung mit dem Kindeswohl. Sie wurde wenige Wochen später auf eine Beschwerde des Landes Thüringen hin vom Oberlandesgericht Jena wieder aufgehoben, weil D. gar nicht zuständig war. Das bestätigte auch der BGH im November 2021.
Außerdem musste D. sich vor dem Landgericht Erfurt wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung verantworten. Richterinnen und Richter müssen unparteilich sein, das ist ein fundamentales rechtsstaatliches Prinzip, wie die Vorsitzende Richterin Eva Menges bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe ausführte. Im Fall von D. hatte das Erfurter Gericht aber festgestellt, dass er schon im Februar 2021 entschieden hatte, eine solche Entscheidung zu Coronamaßnahmen an Schulen zu treffen - bevor es überhaupt ein entsprechendes Verfahren an seinem Gericht gab.
Er wirkte dann darauf hin, dass ein solches Verfahren in seinen Geschäftsbereich kam. So suchte er dem Urteil zufolge beispielsweise gezielt nach Familien, deren Nachnamen mit den passenden Buchstaben begannen und die ein solches Verfahren beginnen könnten. Schon vorher habe er über seine private Mailadresse heimlich eine Sachverständige kontaktiert, die durch Kritik an den Coronamaßnahmen aufgefallen war. Auch später habe es solche Mails gegeben.
D. wählte gezielt Gutachter aus, die mit seiner vorgefassten Rechtsauffassung übereinstimmten, wie es im Urteil hieß. Sein Richteramt habe er zielgerichtet benutzt und missbraucht. Das Landgericht verurteilte ihn deshalb im August 2023 zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Dagegen zogen sowohl der Angeklagte selbst auch als die Staatsanwaltschaft vor den BGH. Dieser überprüfte das Urteil, verwarf aber nun beide Revisionen. Das Landgericht habe keine Rechtsfehler gemacht, entschied der BGH. Das Urteil gegen D. wurde damit rechtskräftig.
P.Costa--AMWN