- Kreise: Saudi-Arabien hatte Auslieferung von Verdächtigen von Magdeburg beantragt
- Kriminalbeamte mahnen nach Anschlag in Magdeburg zu Zurückhaltung
- Handball: Magdeburg verlegt auch das Heimspiel gegen Erlangen
- Autobauer Honda und Nissan kündigen Verhandlungen über Fusion an
- 48-Jähriger tötet Mann auf offener Straße mit Schrotflinte: Prozessauftakt in Erfurt
- 20-Jähriger nach Unfall mit Fahrgeschäft auf Berliner Weihnachtsmarkt gestorben
- Biden wandelt 37 von 40 auf Bundesebene erlassene Todesstrafen in lebenslange Haft um
- Baerbock warnt vor verschärftem Vorgehen der Türkei gegen Kurden in Syrien
- Prozessauftakt in Münster: Männer fesselten und knebelten Bekannten zu Tode
- Jordaniens Außenminister Safadi trifft neuen syrischen Machthaber al-Scharaa in Damaskus
- Techniker Krankenkasse meldet Rekord bei Krankmeldungen
- Tour de Ski: Carl und Hennig vorneweg - Moch zurückhaltend
- HBL: Machulla übernimmt die Löwen zur kommenden Saison
- Autobauer Honda und Nissan wollen über mögliche Fusion verhandeln
- Festnahme nach Drohung gegen Bremerhavener Weihnachtsmarkt in Tiktok-Video
- Aufträge für das Bauhauptgewerbe im Oktober im Plus
- Kanadas Premier Trudeau innerhalb seiner Partei immer weiter unter Druck
- Theis verliert mit Pelicans erneut
- "Riesenherausforderung": Ricken schwört BVB auf 2025 ein
- Draisaitl setzt sich erneut gegen Stützle durch
- Trump stellt klar: Elon Musk wird nicht US-Präsident
- Ältestenrat des Landtags berät über Anschlag auf Weihnachtsmarkt in Magdeburg
- Oxfam: Nur zwölf Lkw konnten binnen zweieinhalb Monaten Hilfe in Nordgazastreifen verteilen
- Wirtschaftsweise Grimm erwartet leichten Anstieg der Arbeitslosigkeit im kommenden Jahr
- Landkreistag: "Absoluter Schutz" auf Weihnachtsmärkten nicht möglich
- Trump: Musk wird nicht US-Präsident
- NFL: St. Brown zieht mit Legende Fitzgerald gleich
- Darts-WM: Schindler scheitert in Runde zwei
- Bittere Diagnose: Mo Wagner erleidet Kreuzbandriss
- kicker: Alonso als "Persönlichkeit des Jahres" ausgezeichnet
- Anschlag von Magdeburg: Faeser fordert raschen Beschluss von Sicherheitsgesetzen
- Weihnachtsstimmung gerettet: BVB triumphiert in Wolfsburg
- Syriens neue Machthaber wollen alle Milizen im Land der Armee eingliedern
- Slowakischer Regierungschef Fico von Putin im Kreml empfangen
- Paschke patzt bei Tournee-Generalprobe
- Syriens neue Machthaber wollen alle Waffen unter staatliche Kontrolle stellen
- Erster Sieg nach 231 Tagen: Bochum schöpft neue Hoffnung
- Musks Unterstützung für AfD löst scharfe Kritik von Ex-EU-Kommissar Breton aus
- Abschiedsparty in Hamburg: "Jogi" Bitter tritt ab
- DEL: Eisbären verlieren Gipfeltreffen gegen Ingolstadt deutlich
- Mindestrente und Nein zum EU-Beitritt der Ukraine: BSW stellt Kurzwahlprogramm vor
- Neue Machthaber in Syrien starten diplomatische Offensive
- Deutscher Doppelsieg: Grotian siegt vor Preuß
- Polzin zum HSV-Chefcoach befördert
- Hannover verpasst Sprung auf Aufstiegsplatz
- Köln feiert Herbstmeisterschaft
- Faeser: Behörden drehen nach Anschlag von Magdeburg jeden Stein um
- "Skandal"-Rennen: Odermatt feiert Doppelsieg in Südtirol
- Nach Angriff ins russische Landesinnere: Putin droht Ukraine mit mehr "Zerstörung"
- Papst legt mit scharfer Kritik an israelischem Vorgehen im Gazastreifen nach
Urteil: Hotel nicht für Erkrankung von Gästen verantwortlich - kein Schadenersatz
Das Amtsgericht München hat die Klage eines Mannes abgewiesen, der nach einer wegen Krankheit abgebrochenen Reise, Schadenersatz und Rückzahlungen gefordert hatte. Die Verantwortung für die Magen-Darm-Erkrankung beim Hotel zu suchen, beruhe auf "bloßer Mutmaßung", erklärte das Gericht am Montag. Vielmehr handele es sich bei dem Fall um ein "allgemeines Lebensrisiko". (Az. 132 C 230/23)
Seine Reise nach Antalya im Juli 2022 brach der Kläger laut Gericht vorzeitig ab, weil bei seiner Familie nach einigen Tagen Übelkeit und Erbrechen auftraten. Diese Erkrankung führte der Mann auf unzureichende Hygiene im Hotel zurück. So habe er Erbrochenes im Bereich des Pools entdeckt und auch das Essen erschien im teilweise "gesundheitsbedenklich", weil insbesondere Ei- und Fischgerichte nicht vollständig gar, sondern roh gewesen sein sollen.
In der Folge reiste der Mann samt Familie vorzeitig ab und forderte die Rückzahlung der Hälfte des Reisepreises, Ersatz für vertane Urlaubszeit sowie den Ersatz der Behandlungskosten vor Ort und der Kosten für die vorzeitige Rückreise. Insgesamt beliefen sich die Forderungen auf 3752,57 Euro.
Dem gab das Gericht nicht statt. Ein Hotel sei "keine aseptische Umgebung". Eine Vielzahl von Magen-Darm-Erkrankungen beruhe zudem nicht auf kontaminiertem Essen, sondern auf Schmier- oder Tröpfcheninfektionen. Krankheitserreger könnten so "über Kontaktflächen oder schlicht räumliche Nähe zu anderen Gästen und deren Ein- und Ausatmen, Husten, Gesprächen oder Lachen übertragen" werden, argumentierte das Gericht.
Erst wenn so viele Gäste krank werden, dass eine andere Ursache außerhalb des Verantwortungsbereichs des Hotels nicht mehr in Betracht komme, könnten die Erkrankungen anderer Gäste ausreichend Gewicht für einen Indizienschluss auf einen Verursachungszusammenhang haben. "Die ist hier nicht der Fall, schon weil völlig unbestimmt geblieben ist, wie viele andere Hotelgäste überhaupt erkrankt waren", stellte das Gericht fest.
Die Entscheidung, die Reise wegen der Schwere der Erkrankung abzubrechen, sei zwar nachvollziehbar, aber nicht dem Hotel zuzurechnen. "Für solche allgemeinen Risiken besteht nur die Möglichkeit, eine Reiseabbruchversicherung abzuschließen", führte das Gericht aus. Das Urteil ist rechtskräftig.
L.Harper--AMWN