
-
Streit mit USA: Dänische Regierungschefin Frederiksen besucht Grönland
-
Prozess wegen Steuerhinterziehung gegen Real-Madrid-Trainer Ancelotti
-
Silvesterrakete in Berliner Wohnung geschossen: Prozess gegen Influencer beginnt
-
Trump will am "Befreiungstag" seine Zollpolitik weiter verschärfen
-
EU-Verteidigungsminister treffen sich in Warschau - ohne Pistorius
-
Demokratischer US-Senator bricht Rekord mit Marathon-Rede gegen Trump
-
Baerbock reist nach Besuch in der Ukraine weiter nach Moldau
-
Presse: Trumps Sicherheitsberater nutzte Privatmail für vertrauliche Botschaften
-
"Haben es verkackt": Bayer hadert nach Pokal-Blamage
-
Tausende Ungarn demonstrieren in Budapest gegen Verbot von Pride-Parade
-
Fall Le Pen: Entscheidung über Berufung deutlich vor Präsidentenwahl in Frankreich
-
Berlin wartet: Bielefeld schafft Pokal-Wunder gegen Bayer
-
Waffenlieferungen an Israel: Designierter US-Botschafter will London Druck machen
-
Ronning-Show geht weiter: Berlin bezwingt Mannheim
-
Fall Le Pen: Entscheidung über Berufung soll deutlich vor Präsidentenwahl fallen
-
Protest gegen Festnahme von Studenten: Türkische Opposition ruft zu Einkaufsboykott auf
-
Fall Le Pen: Gericht strebt Entscheidung über Berufungsanträge bis Sommer 2026 an
-
Vierter vermisster US-Soldat in Litauen tot aufgefunden
-
Weißes Haus: Geplante Trump-Zölle treten nach Verkündung sofort in Kraft
-
Putin empfängt per Haftbefehl gesuchten Serbenführer Dodik in Moskau
-
Bund stellt Geld für Ersatzbau gesperrter Autobahnbrücke in Berlin bereit
-
Trump unterzeichnet Dekret gegen Preiswucher bei Veranstaltungstickets
-
US-Senator der Demokraten protestiert mit Marathon-Rede gegen Trump
-
Frankreich und Algerien nähern sich nach Dauerkrise wieder an
-
Recycling-Kartell: EU-Kommission verhängt Millionenstrafen gegen 15 Autobauer
-
Trainer Stroot legt in Wolfsburg sein Amt nieder
-
Gewerkschaften richten Forderungskatalog an Union und SPD
-
EU-Kommission schlägt Lockerungen bei CO2-Vorgaben für Autobauer vor
-
Israels Verteidigungsminister: Palästinenserbehörde wird Westjordanland nicht kontrollieren
-
Le Pen nach Verurteilung: "Das System hat die Atombombe rausgeholt"
-
Bewährungsstrafe für Untreue mit Kryptowährungen in Millionenhöhe in Berlin
-
EU-Kommission plant grundlegende Reform der Polizeibehörde Europol
-
Medien: Trainer Stroot in Wolfsburg vor dem Aus
-
Urteil gegen Le Pen: Premierminister räumt Zweifel an Gesetz ein
-
Lebenslange Haft in Prozess um Mord vor Hintergrund von Affäre unter Bekannten
-
Gericht: Kein Schadenersatz für Vater wegen Urlaub nach Geburt seines Kindes
-
Anzug-Skandal: Sperren gegen Norweger-Quintett aufgehoben
-
Niedersachsens Ministerpräsident Weil tritt ab - Minister Lies soll übernehmen
-
Deutsche Wissenschaftler fordern Aufnahmeprogramm für bedrängte US-Forscher
-
Verkehrsministerkonferenz: Bericht sieht positive Effekte durch Deutschlandticket
-
Guardiola: "Fünf bis sieben Wochen" Pause für Haaland
-
"Glücksgefühle und Stolz": Bergers "Ehre" als Nummer eins
-
Linke wirft Union geplante "Rentenkürzung durch die Hintertür" vor
-
Baerbock bei Abschiedsbesuch in Kiew: "Putin spielt auf Zeit"
-
Charles III. nimmt nach mehrtägiger Pause wegen Krebs-Therapie wieder Termine wahr
-
Deutscher Polizist bei Razzia gegen italienische Mafia festgenommen
-
Hoeneß: "Kein Platz für Sorgen und Ängste"
-
Bamf-Chef stellt Asylrecht infrage: Forderungen nach Ablösung
-
"Akute Infektion": Köster fehlt nach Knie-OP mehrere Wochen
-
Myanmar gedenkt der Erdbebenopfer - Frau am vierten Tag aus Trümmern gerettet

Baden-Württemberg lockert kommende Woche die Coronaregeln
Baden-Württemberg lockert in der kommenden Woche die Coronaregeln im Land. Die Verordnung werde "wie ohnehin geplant" in der kommenden Woche aktualisiert, das Einfrieren der Alarmstufe II werde beendet, teilte die Landesregierung am Freitag auf Anfrage mit. Zuvor hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) des Landes in Mannheim die 2G-Regelung für Hochschulen außer Vollzug gesetzt und in der Begründung erklärt, dass ein von der Hospitalisierungsrate abgekoppeltes Einfrieren der Regeln nicht mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang stehe.
Baden-Württemberg hatte am 11. Januar entschieden, die Alarmstufe II wegen der Omikron-Variante unabhängig von den Krankenhauseinweisungen und Fällen auf Intensivstationen vorerst bis längstens Februar beizubehalten. Die Stufensystemlogik bleibe, erklärte die Landesregierung nun weiter. "Maßnahmen sollen auch in Zukunft an der Hospitalisierungsinzidenz, also der Zahl der Menschen, die wegen einer Covid-Erkrankung insgesamt im Krankenhaus behandelt werden müssen, und an der Belastung der Intensivstationen orientiert sein."
Auch in der Omikron-Welle gehe es darum, das Gesundheitssystem vor Überlastung zu bewahren und dafür zu sorgen, dass Kranke in Baden-Württemberg eine angemessene Behandlung erhielten. "Allerdings warten wir die Bund-Länder-Beratungen ab, um die Beschlüsse in der Systematik berücksichtigen zu können", hieß es weiter. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder wollen am Montag über das weitere Vorgehen in der Pandemie beraten.
Bei der VGH-Entscheidung ging es nur um die Hochschulen. Geklagt hatte ein ungeimpfter Student. Dass ungeimpfte Studierende durch das Einfrieren der Alarmstufe II in der Coronaverordnung weitgehend von Präsenzveranstaltungen ausgeschlossen würden, sei voraussichtlich rechtswidrig, erklärte das Gericht. "Erhebliche Grundrechtsbeschränkungen" könnten nicht abgekoppelt von der Hospitalisierungsinzidenz angeordnet werden. Die Regel bedeute einen gravierenden Eingriff in das Grundrecht der Betroffenen auf Berufsausbildungsfreiheit.
Der VGH hatte die 2G-Regelung an Hochschulen bereits Mitte Dezember auf den Eilantrag desselben Studenten hin vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damals galt noch die vorherige Fassung der Coronaverordnung. Die neue Entscheidung erging gegen die aktuell gültige Fassung vom 11. Januar. Der VGH wies darauf hin, dass bei ihm weitere Verfahren gegen das Einfrieren der Alarmstufe II in anderen Bereichen anhängig seien. Über diese sei noch nicht entschieden, weil noch keine abschließenden Stellungnahmen aller Beteiligten vorlägen.
Ch.Havering--AMWN