- Impfgegner Robert F. Kennedy Jr. soll US-Gesundheitsminister werden
- Israel verstärkt Angriffe auf Hisbollah-Ziele im Libanon
- Trump nominiert Robert F. Kennedy Jr. als Gesundheitsminister
- Hochrisikopartie in Paris: Israels Gastspiel weitgehend ruhig
- Trotz Absagewelle: England vor direktem Aufstieg
- Nächster Dämpfer für Belgien: Druck auf Tedesco wächst
- Edwards glänzt: Bayern demontiert Alba in der EuroLeague
- Sinner macht Gruppensieg perfekt - Aus für Medwedew
- Löwen und Gummersbach im Viertelfinale - Knorr gibt Comeback
- Afghanistan-Ausschuss: Scholz mahnt Lehren an - Kramp-Karrenbauer räumt Fehler ein
- Schweizer Bundesgericht bestätigt Yoko Ono als Eigentümerin von John Lennons Luxusuhr
- Lehren aus Afghanistan: Scholz mahnt realistische Ziele bei Auslandseinsätzen an
- LeBron James: "Spiele nicht, bis die Räder abfallen"
- Nach Wahl in Sachsen: CDU und SPD beschließen Aufnahme von Koalitionsverhandlungen
- DFB-Team: Baumann gegen Bosnien im Tor
- CDU und SPD beschließen Aufnahme von Koalitionsverhandlungen in Sachsen
- Trump nominiert treue Verbündete - Kandidaten für Finanzen und Handel stehen aus
- Klage gegen LNG-Terminalschiff in Lubmin scheitert vor Bundesverwaltungsgericht
- Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung - Union kündigt Widerstand an
- Österreich trotz interner Unruhen auf Aufstiegskurs
- Union kündigt Widerstand gegen Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs an
- Betreiber: Gasspeicher fast vollständig befüllt
- Bundesgerichtshof bestätigt in Hamburg verhängte Haftstrafe gegen IS-Rückkehrerin
- Explosionen vor Brasiliens Oberstem Gericht: Polizei sieht mögliches Terror-Motiv
- Metall- und Elektrobranche in Nordrhein-Westfalen übernimmt Pilot-Tarifabschluss
- Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben
- SPD-Generalsekretär schlägt Parteitag am 11. Januar vor
- Britische Regierung kündigt Gesetz zu Verbot neuer Kohlebergwerke an
- BAG: Headset-System unterliegt bei Mithören von Vorgesetzten der Mitbestimmung
- Bundesverwaltungsgericht verhandelt über LNG-Terminal in Lubmin
- Haft- und Bewährungsstrafen für Steuerhinterziehung in Millionenhöhe in Krefeld
- Gewinne der Dax-Unternehmen deutlich gesunken
- Zwei Tote in Esslingen: Mietstreitigkeiten offenbar Grund für Tat
- Verdächtiger in Fall von europaweitem Netzwerk von Telefonbetrügern ausgeliefert
- Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung im Bundestag
- Bundesregierung geht von zehn getöteten Deutschen in Ukraine-Krieg aus
- Zwei Aktivisten wegen Farbattacke auf Stonehenge-Monument beschuldigt
- US-Modekonzern Tapestry verzichtet auf Übernahme von Versace-Eigentümer Capri
- Unbekannte wildern an Teichen in Sachsen mehrere Schwäne
- Nach "Guardian" zieht sich auch spanische "Vanguardia" von Elon Musks X zurück
- EU finanziert erstmals Ukraine-Militärhilfen über gemeinsamen Haushalt
- Verlage scheitern mit Klage gegen Newszone-App von Südwestrundfunk
- Afghanistan-Abzug: Kramp-Karrenbauer lobt Bundeswehr - sieht aber auch Fehler
- EU-Kommission verhängt Wettbewerbsstrafe von 798 Millionen Euro gegen Meta
- König Charles III. besucht an 76. Geburtstag Verteilstelle für Lebensmittel
- Nach Hirscher: Auch Ski-Superstar Vonn wagt Comeback
- FDP-Vize Kubicki entschuldigt sich für Ampel-Bilanz
- Erstes Urteil nach eskaliertem Bauernprotest in Biberach: 4000 Euro Strafe
- Hafturteil nach Brandanschlag auf Einsatzkräfte in Nordrhein-Westfalen rechtskräftig
- Van Aken fordert Ausschluss von Energielobbyisten von UN-Klimagipfel
Bistum Aachen verzichtet auf Kündigungsdrohungen wegen "Lebensführung"
Im katholischen Bistum Aachen soll eine persönliche Lebensführung, die nicht den Vorgaben der katholischen Sexuallehre folgt, künftig kein Grund für Kündigungsdrohungen mehr sein. Das Bistum kündigte an, ab sofort auf arbeitsrechtliche Sanktionen gegen betroffene Mitarbeitende zu verzichten, wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" laut Vorabmeldung vom Dienstag berichtete. Demnach soll die sogenannte Grundordnung nicht mehr als verbindlicher Teil der Arbeitsverträge angewendet werden.
"Die sexuelle Orientierung und Identität, das Eingehen einer zivilen gleichgeschlechtlichen Ehe oder einer zivilen (Wieder-)Heirat bei bestehender kirchenrechtlich gültig geschlossener Erst-Ehe darf keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen", sagte der stellvertretende Generalvikar Rolf-Peter Cremer der Zeitung. Zu diesem Vorgehen rate das Bistum auch ausdrücklich allen katholischen Trägern von Einrichtungen und Organisationen.
In einem am Montag veröffentlichten Brief hatten elf Generalvikare ein Ende möglicher arbeitsrechtlicher Konsequenzen für queere und wiederverheiratete Mitarbeitende gefordert. Der aktuelle Zustand sei für zahlreiche Beschäftigte sehr belastend und erniedrigend, hieß es darin.
Mit ihrem Vorstoß reagierten die Geistlichen unter anderem auf Diskussionen bei der jüngsten Versammlung des sogenannten synodalen Wegs und die Aktion #OutofChurch, bei der sich mehr als hundert Beschäftigte der katholischen Kirche kürzlich als queer outeten und Änderungen beim kirchlichen Arbeitsrecht forderten.
Th.Berger--AMWN