- Israel verstärkt Angriffe auf Hisbollah-Ziele im Libanon
- Trump nominiert Robert F. Kennedy Jr. als Gesundheitsminister
- Hochrisikopartie in Paris: Israels Gastspiel weitgehend ruhig
- Trotz Absagewelle: England vor direktem Aufstieg
- Nächster Dämpfer für Belgien: Druck auf Tedesco wächst
- Edwards glänzt: Bayern demontiert Alba in der EuroLeague
- Sinner macht Gruppensieg perfekt - Aus für Medwedew
- Löwen und Gummersbach im Viertelfinale - Knorr gibt Comeback
- Afghanistan-Ausschuss: Scholz mahnt Lehren an - Kramp-Karrenbauer räumt Fehler ein
- Schweizer Bundesgericht bestätigt Yoko Ono als Eigentümerin von John Lennons Luxusuhr
- Lehren aus Afghanistan: Scholz mahnt realistische Ziele bei Auslandseinsätzen an
- LeBron James: "Spiele nicht, bis die Räder abfallen"
- Nach Wahl in Sachsen: CDU und SPD beschließen Aufnahme von Koalitionsverhandlungen
- DFB-Team: Baumann gegen Bosnien im Tor
- CDU und SPD beschließen Aufnahme von Koalitionsverhandlungen in Sachsen
- Trump nominiert treue Verbündete - Kandidaten für Finanzen und Handel stehen aus
- Klage gegen LNG-Terminalschiff in Lubmin scheitert vor Bundesverwaltungsgericht
- Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung - Union kündigt Widerstand an
- Österreich trotz interner Unruhen auf Aufstiegskurs
- Union kündigt Widerstand gegen Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs an
- Betreiber: Gasspeicher fast vollständig befüllt
- Bundesgerichtshof bestätigt in Hamburg verhängte Haftstrafe gegen IS-Rückkehrerin
- Explosionen vor Brasiliens Oberstem Gericht: Polizei sieht mögliches Terror-Motiv
- Metall- und Elektrobranche in Nordrhein-Westfalen übernimmt Pilot-Tarifabschluss
- Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben
- SPD-Generalsekretär schlägt Parteitag am 11. Januar vor
- Britische Regierung kündigt Gesetz zu Verbot neuer Kohlebergwerke an
- BAG: Headset-System unterliegt bei Mithören von Vorgesetzten der Mitbestimmung
- Bundesverwaltungsgericht verhandelt über LNG-Terminal in Lubmin
- Haft- und Bewährungsstrafen für Steuerhinterziehung in Millionenhöhe in Krefeld
- Gewinne der Dax-Unternehmen deutlich gesunken
- Zwei Tote in Esslingen: Mietstreitigkeiten offenbar Grund für Tat
- Verdächtiger in Fall von europaweitem Netzwerk von Telefonbetrügern ausgeliefert
- Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung im Bundestag
- Bundesregierung geht von zehn getöteten Deutschen in Ukraine-Krieg aus
- Zwei Aktivisten wegen Farbattacke auf Stonehenge-Monument beschuldigt
- US-Modekonzern Tapestry verzichtet auf Übernahme von Versace-Eigentümer Capri
- Unbekannte wildern an Teichen in Sachsen mehrere Schwäne
- Nach "Guardian" zieht sich auch spanische "Vanguardia" von Elon Musks X zurück
- EU finanziert erstmals Ukraine-Militärhilfen über gemeinsamen Haushalt
- Verlage scheitern mit Klage gegen Newszone-App von Südwestrundfunk
- Afghanistan-Abzug: Kramp-Karrenbauer lobt Bundeswehr - sieht aber auch Fehler
- EU-Kommission verhängt Wettbewerbsstrafe von 798 Millionen Euro gegen Meta
- König Charles III. besucht an 76. Geburtstag Verteilstelle für Lebensmittel
- Nach Hirscher: Auch Ski-Superstar Vonn wagt Comeback
- FDP-Vize Kubicki entschuldigt sich für Ampel-Bilanz
- Erstes Urteil nach eskaliertem Bauernprotest in Biberach: 4000 Euro Strafe
- Hafturteil nach Brandanschlag auf Einsatzkräfte in Nordrhein-Westfalen rechtskräftig
- Van Aken fordert Ausschluss von Energielobbyisten von UN-Klimagipfel
- Abholzungsgesetz: EU-Parlament für Aufschub und rechte Mehrheit für Abschwächen
Grundschüler aus Bünde hat keinen Anspruch auf Luftfilter im KLassenzimmer
Ein Grundschüler aus Bünde hat weder gegen die Stadt noch gegen die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen einen Anspruch darauf, dass sie das Klassenzimmer mit Luftfiltern ausstatten. Die Gesundheitsgefahren durch kalte Raumluft einerseits und das Corona-Infektionsrisiko andererseits seien mit den Infektionsschutzvorgaben "angemessen in Ausgleich gebracht", erklärte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Dienstag im Eilverfahren. Der Schüler wollte erreichen, dass die Raumtemperatur in der Klasse im Winter nicht unter 20 Grad Celsius sinkt.
Das Verwaltungsgericht Minden hatte seine Eilanträge bereits abgewiesen, nun bestätigte das Münsteraner Gericht diese Entscheidungen. Gegenüber der Unfallkasse hätten einzelne Schüler ohnehin kein solches Recht, erklärte es. Es spreche aber vieles dafür, dass von Stadt und Land "die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften verlangt werden kann, soweit sie den Schutz subjektiver Rechte bezwecken".
Im konkreten Fall allerdings sei gegen solche Regelungen nicht verstoßen worden. Zwar sei in den technischen Regelungen für Arbeitsstätten für leichte sitzende Tätigkeit eine Mindesttemperatur von 20 Grad vorgesehen, es könne aber Ausnahmen geben. Werde der Wert unterschritten, könne in bestimmten Fällen beispielsweise geeignete Kleidung helfen, erklärte das Gericht. Vor allem aber mit Blick auf den Infektionsschutz seien Ausnahmen gerechtfertigt.
Diesem werde mit den Ergänzungen der gesetzlichen Unfallkassen für Schulen zum Sars-CoV-2-Schutzstandard Rechnung getragen, "die differenzierte Vorgaben zum Infektionsschutz, insbesondere durch die Benennung konkreter Lüftungsintervalle treffen". Im Winter solle alle 20 Minuten drei Minuten lang stoßgelüftet werden.
Dabei könne und müsse die Einhaltung der Temperatur nicht zwingend durch weitere technische Maßnahmen sichergestellt werden, teilte das Gericht mit. In den Ergänzungen zum Schutzstandard würden mobile Luftreiniger "allenfalls als Ergänzung zum aktiven Lüften angesehen".
J.Williams--AMWN