
-
Owetschkin erzielt 891. NHL-Treffer - Rekord in Reichweite
-
Boeing-Chef will bei US-Senatsanhörung "schwere Fehltritte" des Flugzeugbauers einräumen
-
Nach Katar-Streit: DFB-Verhältnis zu Infantino "entspannt"
-
VfB-Kapitän Karazor: Finalchance "groß wie nie"
-
Ter Stegen spricht über Handschuh-Tick
-
"Kniat-Raus" legt Doppelnamen ab - und befiehlt "Vollgas"
-
Medien: Liberale Kandidatin gewinnt Richterwahl in US-Bundesstaat Wisconsin
-
Imamoglu-Festnahme: Türkische Opposition ruft zu Einkaufsboykott auf
-
Trotz US-Kritik: China hält zweiten Tag in Folge Militärmanöver rund um Taiwan ab
-
Streit mit USA: Dänische Regierungschefin Frederiksen besucht Grönland
-
Prozess wegen Steuerhinterziehung gegen Real-Madrid-Trainer Ancelotti
-
Silvesterrakete in Berliner Wohnung geschossen: Prozess gegen Influencer beginnt
-
Trump will am "Befreiungstag" seine Zollpolitik weiter verschärfen
-
EU-Verteidigungsminister treffen sich in Warschau - ohne Pistorius
-
Demokratischer US-Senator bricht Rekord mit Marathon-Rede gegen Trump
-
Baerbock reist nach Besuch in der Ukraine weiter nach Moldau
-
Presse: Trumps Sicherheitsberater nutzte Privatmail für vertrauliche Botschaften
-
"Haben es verkackt": Bayer hadert nach Pokal-Blamage
-
Tausende Ungarn demonstrieren in Budapest gegen Verbot von Pride-Parade
-
Fall Le Pen: Entscheidung über Berufung deutlich vor Präsidentenwahl in Frankreich
-
Berlin wartet: Bielefeld schafft Pokal-Wunder gegen Bayer
-
Waffenlieferungen an Israel: Designierter US-Botschafter will London Druck machen
-
Ronning-Show geht weiter: Berlin bezwingt Mannheim
-
Fall Le Pen: Entscheidung über Berufung soll deutlich vor Präsidentenwahl fallen
-
Protest gegen Festnahme von Studenten: Türkische Opposition ruft zu Einkaufsboykott auf
-
Fall Le Pen: Gericht strebt Entscheidung über Berufungsanträge bis Sommer 2026 an
-
Vierter vermisster US-Soldat in Litauen tot aufgefunden
-
Weißes Haus: Geplante Trump-Zölle treten nach Verkündung sofort in Kraft
-
Putin empfängt per Haftbefehl gesuchten Serbenführer Dodik in Moskau
-
Bund stellt Geld für Ersatzbau gesperrter Autobahnbrücke in Berlin bereit
-
Trump unterzeichnet Dekret gegen Preiswucher bei Veranstaltungstickets
-
US-Senator der Demokraten protestiert mit Marathon-Rede gegen Trump
-
Frankreich und Algerien nähern sich nach Dauerkrise wieder an
-
Recycling-Kartell: EU-Kommission verhängt Millionenstrafen gegen 15 Autobauer
-
Trainer Stroot legt in Wolfsburg sein Amt nieder
-
Gewerkschaften richten Forderungskatalog an Union und SPD
-
EU-Kommission schlägt Lockerungen bei CO2-Vorgaben für Autobauer vor
-
Israels Verteidigungsminister: Palästinenserbehörde wird Westjordanland nicht kontrollieren
-
Le Pen nach Verurteilung: "Das System hat die Atombombe rausgeholt"
-
Bewährungsstrafe für Untreue mit Kryptowährungen in Millionenhöhe in Berlin
-
EU-Kommission plant grundlegende Reform der Polizeibehörde Europol
-
Medien: Trainer Stroot in Wolfsburg vor dem Aus
-
Urteil gegen Le Pen: Premierminister räumt Zweifel an Gesetz ein
-
Lebenslange Haft in Prozess um Mord vor Hintergrund von Affäre unter Bekannten
-
Gericht: Kein Schadenersatz für Vater wegen Urlaub nach Geburt seines Kindes
-
Anzug-Skandal: Sperren gegen Norweger-Quintett aufgehoben
-
Niedersachsens Ministerpräsident Weil tritt ab - Minister Lies soll übernehmen
-
Deutsche Wissenschaftler fordern Aufnahmeprogramm für bedrängte US-Forscher
-
Verkehrsministerkonferenz: Bericht sieht positive Effekte durch Deutschlandticket
-
Guardiola: "Fünf bis sieben Wochen" Pause für Haaland

Kein Mindestlohn für Pflichtpraktikum vor Studienbeginn
Für ein Praktikum, das nach den Bestimmungen einer Universität Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist, steht den Praktikanten keine Vergütung nach dem Mindestlohn zu. Dies gilt auch bei staatlich anerkannten Privatuniversitäten, wie am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied. Es wies damit die Klage einer angehenden Medizinstudentin gegen eine Klinik ab. (Az: 5 AZR 217/21)
Ihr Studium wollte die Klägerin an einer bestimmten Privatuniversität beginnen. Nach deren Zugangsregelungen musste sie hierfür vor Studienbeginn ein sechsmonatiges Krankenpflegepraktikum nachweisen. Die Frau absolvierte das Praktikum in einer Klinik im Raum Trier.
Mit ihrer Klage forderte sie eine Vergütung mit dem gesetzlichen Mindestlohn durch die Klinik. Für Lohn und Urlaubsabgeltung verlangte sie insgesamt 10.270 Euro. Praktika ohne Vergütung seien nur für bis zu drei Monate zulässig, argumentierte sie.
Doch das BAG wies ihre Klage nun ab. Das Mindestlohngesetz sei hier nicht anwendbar. Zur Begründung verweisen die Erfurter Richter auf eine Ausnahmeklausel für Praktika, die auf schulrechtliche oder hochschulrechtliche Bestimmungen zurückgehen. Nach dem Willen des Gesetzgebers umfasse dies nicht nur Praktika während des Studiums, sondern auch solche, die Pflichtvoraussetzung für den Beginn des Studiums sind.
Dass es sich hier um eine Privatuniversität handelt, spiele wegen deren staatlicher Anerkennung keine Rolle. Durch die Anerkennung würden die Zugangsvoraussetzungen einer öffentlich-rechtlichen Regelung gleichgestellt. Die Anerkennung stelle sicher, dass das Pflichtpraktikum nicht der Umgehung des Mindestlohns für Praktikanten dient.
Y.Aukaiv--AMWN