
-
Ukraine: Selenskyj ruft drei Jahre nach Butscha-Massaker zu europäischer Einigkeit auf
-
Britischer Sender BBC steht vor "beispiellosen" Finanzierungsproblemen
-
Schlotterbeck: "Erster Ansprechpartner wird der BVB bleiben"
-
Starmer ruft bei Grenzsicherheitsgipfel zu gemeinsamem Kampf gegen Schleuser auf
-
Trotz Rechtsstreits: Trump-Regierung schiebt erneut Häftlinge nach El Salvador ab
-
Pariser Gericht: Rechtspopulistin Le Pen darf nicht bei Präsidentenwahl antreten
-
Drogenbeauftragter verteidigt Cannabis-Legalisierung - CSU will erneutes Verbot
-
IG Metall ruft Beschäftigte im Kfz-Handwerk zu Warnstreiks auf
-
Musk kritisiert Verurteilung Le Pens als Missbrauch des Rechtssystems
-
Drei vermisste US-Soldaten in Litauen tot aufgefunden
-
Mutter nach Fund von totem Baby in Baden-Württemberg in Untersuchungshaft
-
DIHK: Viele deutsche Firmen erwarten positive Auswirkungen durch Mercosur-Abkommen
-
Veruntreuung: Gericht entzieht Le Pen Recht auf Kandidatur für politische Ämter
-
Hamburger Landesverband der Jungen Alternative beschließt eigene Auflösung
-
UEFA-Kongress: Neuendorf hält nichts von Russland-Rückkehr
-
Bekannte ersticht Mann: Ehefrau in Heidelberg wegen Beihilfe verurteilt
-
Netflix-Serie "Adolescence" soll in britischen Schulen gezeigt werden
-
Klingbeil sieht wachsendes Vertrauen zu Merz - Koalitionsgespräche gehen weiter
-
Berliner Klimaaktivist zu Geldstrafe verurteilt
-
Opposition in der Türkei verurteilt Misshandlung festgehaltener Studenten
-
Bielefeld ohne Angst gegen Bayer: "Wollen nach Berlin"
-
Banaszak räumt fehlende Klarheit der Grünen vor der Bundestagswahl ein
-
Anwalt kündigt Berufung gegen Le-Pen-Urteil an
-
"Welt": Cyberkriminalität im Inland gesunken - Angriffe aus dem Ausland nehmen zu
-
Mordversuch mit Rattengift: Längere Haft in neuem Prozess gegen Musiker in Hannover
-
Verschwundener Sechsjähriger aus Hessen: Bundesweite Suche über Anzeigetafeln
-
Konkurrenz für Eurostar: Weitere Genehmigung für Ärmelkanal-Zugstrecke möglich
-
Kreml: Putin weiter offen für Gespräch mit Trump
-
Zahl der Toten nach Erdbeben in Myanmar auf mehr als 2000 gestiegen
-
"Einzelmedaille gewinnen": Preuß nimmt Olympia ins Visier
-
Gericht: Keine Entschädigung nach verpasstem Flug wegen Gate-Wechsels
-
Urteil gegen Le Pen: Empörung in Russland und bei Europas Rechtspopulisten
-
Chronisches Fatigue-Syndrom: Gericht ebnet Patient Weg für weitere Therapie
-
Schätzung: Inflation im März leicht abgeschwächt - Preisanstieg um 2,2 Prozent
-
Militärfahrzeug von vermissten US-Soldaten in Litauen geborgen
-
Linke: An Acht-Stunden-Tag darf nicht die Axt gelegt werden
-
Zahl der Industriebeschäftigten innerhalb eines Jahres um 120.000 gesunken
-
Erdbeben in Myanmar: Militärregierung spricht nun von mehr als 2000 Toten
-
EZB-Chefin Lagarde: Trumps Handelskrieg muss zu "Unabhängigkeit" Europas führen
-
Deutscher Wetterdienst: März war einer der trockensten seit Messbeginn
-
Hoffnung auf Überlebende nach Erdbeben in Myanmar und Thailand schwindet
-
Thüringen: Höchststand bei politisch motivierten Straftaten im vergangenen Jahr
-
Wegen Klub-WM: Mini-Transferfenster auch in der Bundesliga
-
Mehr als fünf Jahre Haft für IS-Mitglied wegen Anschlagsplanung in Stuttgart
-
Le Pen zu vierjähriger Haftstrafe und fünf Jahren Kandidaturverbot verurteilt
-
Umsatz im Einzelhandel steigt auch im Februar leicht an
-
Chinesischer Tech-Riese Huawei verzeichnet 2024 Gewinneinbruch von 28 Prozent
-
Gericht: Gäubahn in Stuttgart darf wegen Bauarbeiten bereits am Stadtrand enden
-
Ex-Nationaltorhüterin beendet Karriere: Schult macht Schluss
-
Gericht: Rechtspopulistin Le Pen darf ab sofort nicht bei Wahlen antreten

Verwaltungsgericht hält Verkürzung von Genesenenstatus für verfassungswidrig
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält die Verkürzung des Corona-Genesenenstatus auf 90 Tage für verfassungswidrig. Darum verpflichtete es den Landkreis am Freitag im Eilverfahren dazu, einem Kläger einen Nachweis für sechs Monate auszustellen. Statt der seit Mitte Januar gültigen Verordnung solle der Landkreis in dem Fall die Fassung vom Mai vergangenen Jahres anwenden, erklärte das Gericht.
Es betonte aber, dass die Entscheidung nur für den Kläger gelte. Das Verwaltungsgericht dürfe nicht selbst entscheiden, dass die Norm grundsätzlich nicht angewandt werden müsse. Andere Genesene, die ihren verkürzten Nachweis nicht akzeptieren wollten, müssten darum selbst vor Gericht ziehen.
Zur Entscheidung in dem Einzelfall erklärte das Osnabrücker Gericht, dass der Ausschluss Einzelner vom öffentlichen Leben eine "hohe Grundrechtsrelevanz" habe. Mit Blick auf die Bedeutung des Genesenenstatus für Betroffene verstoße es gegen Verfassungsrecht, dass die Dauer in der Verordnung durch Verweis auf die durch das Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichten Vorgaben beschränkt werde.
Der Verweis auf eine sich ständig ändernde RKI-Internetseite sei intransparent und zudem unbestimmt. Zudem habe das RKI nicht genügend wissenschaftlich aufgearbeitet, ob belegt sei, dass nach 90 Tagen der Schutz Genesener vor einer Infektion ende. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig und kann innerhalb von zwei Wochen noch vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.
Y.Aukaiv--AMWN