
-
Trotz Rechtsstreits: Trump-Regierung schiebt erneut Häftlinge nach El Salvador ab
-
Pariser Gericht: Rechtspopulistin Le Pen darf nicht bei Präsidentenwahl antreten
-
Drogenbeauftragter verteidigt Cannabis-Legalisierung - CSU will erneutes Verbot
-
IG Metall ruft Beschäftigte im Kfz-Handwerk zu Warnstreiks auf
-
Musk kritisiert Verurteilung Le Pens als Missbrauch des Rechtssystems
-
Drei vermisste US-Soldaten in Litauen tot aufgefunden
-
Mutter nach Fund von totem Baby in Baden-Württemberg in Untersuchungshaft
-
DIHK: Viele deutsche Firmen erwarten positive Auswirkungen durch Mercosur-Abkommen
-
Veruntreuung: Gericht entzieht Le Pen Recht auf Kandidatur für politische Ämter
-
Hamburger Landesverband der Jungen Alternative beschließt eigene Auflösung
-
UEFA-Kongress: Neuendorf hält nichts von Russland-Rückkehr
-
Bekannte ersticht Mann: Ehefrau in Heidelberg wegen Beihilfe verurteilt
-
Netflix-Serie "Adolescence" soll in britischen Schulen gezeigt werden
-
Klingbeil sieht wachsendes Vertrauen zu Merz - Koalitionsgespräche gehen weiter
-
Berliner Klimaaktivist zu Geldstrafe verurteilt
-
Opposition in der Türkei verurteilt Misshandlung festgehaltener Studenten
-
Bielefeld ohne Angst gegen Bayer: "Wollen nach Berlin"
-
Banaszak räumt fehlende Klarheit der Grünen vor der Bundestagswahl ein
-
Anwalt kündigt Berufung gegen Le-Pen-Urteil an
-
"Welt": Cyberkriminalität im Inland gesunken - Angriffe aus dem Ausland nehmen zu
-
Mordversuch mit Rattengift: Längere Haft in neuem Prozess gegen Musiker in Hannover
-
Verschwundener Sechsjähriger aus Hessen: Bundesweite Suche über Anzeigetafeln
-
Konkurrenz für Eurostar: Weitere Genehmigung für Ärmelkanal-Zugstrecke möglich
-
Kreml: Putin weiter offen für Gespräch mit Trump
-
Zahl der Toten nach Erdbeben in Myanmar auf mehr als 2000 gestiegen
-
"Einzelmedaille gewinnen": Preuß nimmt Olympia ins Visier
-
Gericht: Keine Entschädigung nach verpasstem Flug wegen Gate-Wechsels
-
Urteil gegen Le Pen: Empörung in Russland und bei Europas Rechtspopulisten
-
Chronisches Fatigue-Syndrom: Gericht ebnet Patient Weg für weitere Therapie
-
Schätzung: Inflation im März leicht abgeschwächt - Preisanstieg um 2,2 Prozent
-
Militärfahrzeug von vermissten US-Soldaten in Litauen geborgen
-
Linke: An Acht-Stunden-Tag darf nicht die Axt gelegt werden
-
Zahl der Industriebeschäftigten innerhalb eines Jahres um 120.000 gesunken
-
Erdbeben in Myanmar: Militärregierung spricht nun von mehr als 2000 Toten
-
EZB-Chefin Lagarde: Trumps Handelskrieg muss zu "Unabhängigkeit" Europas führen
-
Deutscher Wetterdienst: März war einer der trockensten seit Messbeginn
-
Hoffnung auf Überlebende nach Erdbeben in Myanmar und Thailand schwindet
-
Thüringen: Höchststand bei politisch motivierten Straftaten im vergangenen Jahr
-
Wegen Klub-WM: Mini-Transferfenster auch in der Bundesliga
-
Mehr als fünf Jahre Haft für IS-Mitglied wegen Anschlagsplanung in Stuttgart
-
Le Pen zu vierjähriger Haftstrafe und fünf Jahren Kandidaturverbot verurteilt
-
Umsatz im Einzelhandel steigt auch im Februar leicht an
-
Chinesischer Tech-Riese Huawei verzeichnet 2024 Gewinneinbruch von 28 Prozent
-
Gericht: Gäubahn in Stuttgart darf wegen Bauarbeiten bereits am Stadtrand enden
-
Ex-Nationaltorhüterin beendet Karriere: Schult macht Schluss
-
Gericht: Rechtspopulistin Le Pen darf ab sofort nicht bei Wahlen antreten
-
Scheitern von AFD-Klage gegen Beobachtung in Baden-Württemberg: Gründe veröffentlicht
-
Leichenfund in Kieler Hinterhof: Tatverdächtiger festgenommen und in Haft
-
Gericht untersagt Schrauben an denkmalgeschützen "Zuckerbäckerbauten" in Berlin
-
Drogenbeauftragter verteidigt Cannabis-Legalisierung - Warnung vor härteren Drogen

Entschädigung für verpassten Flug nach langer Wartezeit an Sicherheitskontrolle
Wer wegen einer überlangen Wartezeit an der Sicherheitskontrolle seinen Flug verpasst, kann eine Entschädigung für die Kosten eines Ersatzfluges verlangen. Das gilt allerdings nur, wenn der Fluggast gemäß den Empfehlungen rechtzeitig am Check-in war, wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Donnerstag mitteilte. Das Gericht wies eine Berufung der Bundesrepublik Deutschland zurück, die die Sicherheitskontrolle organisiert (Az. 1 U 220/20).
Die Kläger wollten vom Frankfurter Flughafen aus in die Dominikanische Republik fliegen. Sie passierten die Sicherheitskontrolle zu spät - das Boarding war schon beendet, als sie das Gate erreichten. Die Kläger verlangten Entschädigung für die Kosten der Ersatztickets und der zusätzlichen Übernachtung.
Das OLG bestätigte nun eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt und verurteilte die Bundesrepublik zur Zahlung des Schadensersatzes. Grundsätzlich müssen sich Fluggäste demnach auf erhebliche Wartezeiten an der Kontrolle einstellen. Diese dürfen aber nicht beliebig lang sein. Der Passagier darf sich nach den Empfehlungen des Flughafenbetreibers richten, laut der er zwei Stunden vor Abflug beim Check-in sein sollte.
Im konkreten Fall Fall erschienen die Fluggäste rechtzeitig und vertrödelten auch nach dem Check-in keine Zeit. Der Zeitraum zwischen erfolgtem Check-in der Passagiere und dem Ende des Boardings war 90 Minuten lang. Laut den Richtern gibt es keine Hinweise, dass dieser Zeitraum nicht reicht.
P.M.Smith--AMWN