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Kein zwingender Entzug von Betriebserlaubnis wegen Festlichtern an Lastwagen
Eine Festbeleuchtung an einem Lastwagen führt nicht zwangsweise zum Entzug der Betriebserlaubnis für den Fahrer. Die Erlaubnis erlischt erst, wenn von der Zusatzbeleuchtung eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht, wie das Oberlandesgericht im rheinland-pfälzischen Zweibrücken am Montag mitteilte. Im konkreten Fall eines Lastwagenfahrers aus Witten reiche allein die große Zahl zusätzlich angebrachter LED-Leuchten nicht als Begründung für eine solche Gefährdung aus.
Der Betroffene hatte an seiner Sattelzugmaschine für Auftritte auf Veranstaltungen mehr als 110 zusätzliche LED-Leuchten angebracht, die durch einen eigenen Stromkreis gesondert eingeschaltet werden konnten. Diese Beleuchtung habe der Mann bei einer Fahrt in den Abendstunden im September 2020 auf der Bundesautobahn 6 eingeschaltet, weshalb ihn die Polizei angehalten habe.
In der Annahme, seine Betriebserlaubnis sei wegen der Zusatzbeleuchtung erloschen, leiteten die Polizisten ein Bußgeldverfahren gegen den Fahrer ein. Das Amtsgericht Landstuhl verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 360 Euro, wogegen er nun erfolgreich gerichtlich vorging. Die "besondere Auffälligkeit" des Lastwagens führe nicht zwangsläufig dazu, dass andere Verkehrsteilnehmer abgelenkt würden, erklärte das Oberlandesgericht.
Das Amtsgericht hätte sich im Einzelfall mit der Leuchtkraft und Farbe der Lichter auseinandersetzen müssen, hieß es. Außerdem könnte möglicherweise auch ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ein Bußgeld anfallen. Das Amtsgericht muss sich daher erneut mit dem Fall beschäftigen.
F.Pedersen--AMWN