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Rechtsextreme Kampfsportgruppe: Prozess gegen drei Angeklagte in Jena gestartet
Vor dem Thüringer Oberlandesgericht (OLG) in Jena hat der Prozess gegen zwei mutmaßliche Mitglieder und einen Unterstützer der rechtsextremen Kampfsportgruppe Knockout 51 begonnen. Zum Prozessauftakt am Montag wurde die Anklage verlesen, die Beweisaufnahme soll am Dienstag beginnen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Zwei der Männer, darunter ein mutmaßlicher Rädelsführer, wird Mitgliedschaft in einer kriminellen und terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Der dritte ist wegen Unterstützung angeklagt.
Für das Verfahren sind Verhandlungstermine zunächst bis Mitte Dezember angesetzt. Die Neonazigruppe steht seit längerer Zeit im Visier von Polizei und Justiz. Sie soll sich in den thüringischen Städten Eisenach und Erfurt gebildet haben, aber auch überregional ein fester Bestandteil der rechtsextremistischen Szene sein.
Unter dem Deckmantel gemeinsamen Trainings soll die Gruppe laut Anklage der Bundesanwaltschaft junge, nationalistisch gesinnte Männer angelockt, mit rechtsextremem Gedankengut indoktriniert und für Angriffe auf Polizisten und Anhänger der linken Szene und weitere Andersdenkende ausgebildet haben. Nach Überzeugung der Anklagebehörde strebten die Mitglieder zumindest ab Frühjahr 2021 auch die Tötung von Linksextremisten an.
Die drei Beschuldigten Kevin N., Marvin W. und Patrick W. wurden im Dezember 2023 festgenommen, zwei von ihnen befinden sich in Untersuchungshaft. Bei N. handelt es sich der Anklage zufolge um einen mutmaßlichen Rädelsführer, der die Gruppierung spätestens im Jahr 2019 gemeinsam mit anderen, bereits verurteilten Männern, gegründet haben und auch an Gewaltaktionen beteiligt gewesen sein soll.
Marvin W. soll an Kampfsport- und Schießtrainings der rechtsextremen Kampfsportgruppe teilgenommen haben. Ebenso wie N. soll er laut Bundesanwaltschaft bei sogenannten Kiezstreifen dabei gewesen sein. Patrick W., Führungsmitglied der NPD-Nachfolgepartei Die Heimat, soll laut Anklage bei Treffen und Schulungen von Knockout 51 mitgearbeitet zu haben. Außerdem habe er der Gruppe Räumlichkeiten der Thüringer NPD als Waffenlager zur Verfügung gestellt.
Die Bundesanwaltschaft stuft Knockout 51 als terroristische Vereinigung ein. Das OLG ließ die Anklage der Karlsruher Behörde zunächst nur mit Abstrichen zu und eröffnete das Hauptverfahren lediglich wegen des Vorwurfs der Beteiligung sowie Unterstützung einer kriminellen Vereinigung. Die Zuständigkeit dafür sah das OLG beim Landgericht Gera.
Auf eine Beschwerde der Bundesanwaltschaft hin verwies der Bundesgerichtshof (BGH) das Verfahren jedoch an das Thüringer OLG. Der BGH sieht auch in Bezug auf eine terroristische Vereinigung einen hinreichenden Tatverdacht.
Bereits im Juli 2024 wurden vier mutmaßliche Mitglieder der Kampfsportgruppe in Jena wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu Freiheits- beziehungsweise Jugendstrafen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
L.Mason--AMWN