
-
Mögliche Verhandlungen mit Kiew: Moskau bekräftigt Anspruch auf annektierte Regionen
-
Lauterbach: Bundesweiter Start von E-Patientenakte ist "Zeitenwende"
-
In Chemnitz getöteter Arzt: Lebenslange Haft für Witwe und zwei Komplizen
-
Union benennt ihre Minister - CDU entscheidet über Koalitionsvertrag
-
Rechtsextreme Kampfsportgruppe: Prozess gegen drei Angeklagte in Jena gestartet
-
Nahezu Verdopplung: Zahl antisemitischer Vorfälle in Bayern auf Rekordhoch
-
BGH bestätigt Hafturteil gegen Arzt nach Sterbehilfe für psychisch kranken Mann
-
Faeser wünscht Dobrindt "glückliche Hand" als künftiger Innenminister
-
TK-Analyse: Höchststand bei Herz-Kreislauf-Medikamenten für Erwerbstätige
-
Nach Eklat: Keine DFB-Sanktion für Rüdiger
-
Tödlicher Angriff in französischer Moschee: Mutmaßlicher Täter stellt sich
-
Handball: Köster wechelt nach Kiel
-
Berliner Verwaltungsgericht: Zwei deutschsprachige Pornoseiten bleiben gesperrt
-
CDU-Chef Merz will Spahn als Unions-Fraktionschef vorschlagen
-
Skandalspiel: Union scheitert vor Schiedsgericht
-
"Massive Überkapazität": Umwelthilfe fordert Stilllegung von LNG-Schiff
-
Dobrindt soll neuer Bundesinnenminister werden
-
Frauen leiten mehr als ein Drittel der staatlichen Hochschulen in Deutschland
-
Kritik an Übergehen von CDU-Arbeitnehmerschaft in Kabinettsliste durch Merz
-
Baerbock gratuliert Wadephul zur Nominierung als neuer Außenminister
-
Mehr als 20 Festnahmen nach Angriffen auf Gefängnisse in Frankreich
-
AfD in Bremen laut Umfrage bei 15 Prozent - SPD trotz Verlusten weiterhin vorn
-
Merz benennt CDU-Minister: Wadephul bekommt Außenamt - Reiche Wirtschaft
-
Huthi-Medien: Mindestens 68 Tote bei US-Luftangriffen auf Flüchtlingslager
-
Union und SPD wollen besseren Schutz vor Abzocke auf Ticket-Zweitmärkten
-
Niedersachsen: Zwei Kinder bei Verpuffung verletzt
-
Ermittlungen zu rechtsextremen Gesängen in Bar auf Sylt größtenteils eingestellt
-
Merz-Kabinett: Wadephul wird Außenminister - Reiche bekommt Wirtschaftsressort
-
Putin rühmt "Heldentat" nordkoreanischer Soldaten bei Kämpfen in Kursk
-
IG-Metall-Chefin warnt vor Scheitern von Regierungsbildung
-
Umfrage: AfD weiterhin stärkste Kraft in Mecklenburg-Vorpommern
-
Mehr als ein Viertel der Beschäftigten arbeitet auch am Wochenende
-
"Bald zurück": Leite gibt nach Kehlkopf-Treffer Entwarnung
-
Slot besingt Klopp: "Wundervoller Mensch"
-
Überragender Draisaitl schießt Oilers zum Ausgleich
-
Bericht: Militärausgaben in Deutschland schnellen um 28 Prozent nach oben
-
Trump glaubt an Bereitschaft Selenskyjs zur Aufgabe der Krim und erhöht Druck auf Putin
-
Zweimaliger NBA-Champion Barnett verstorben
-
NBA: Wagner mit Orlando vor dem Aus
-
"Positive" Ausgangslage: Werder glaubt trotz Remis an Europa
-
Nach Absturz auf Platz 18: Kämpferischer Hecking in Rage
-
Prozess um spektakulären Raubüberfall auf Kim Kardashian beginnt in Paris
-
Prozess gegen Mitglieder von rechter Kampfsportgruppe startet in Thüringen
-
70 Jahre Deutschland in der Nato: Steinmeier nimmt an Zeremonie in Brüssel teil
-
Kanadier wählen nach von Trump dominiertem Wahlkampf neues Parlament
-
Parteitag der Grünen in Hamburg entscheidet über Koalitionsvertrag
-
CDU entscheidet über Koalitionsvertrag - Merz und Söder geben Minister bekannt
-
Kardinäle in Rom dürften Datum für Beginn der Papstwahl festlegen
-
Nordkorea bestätigt Truppenentsendung nach Russland
-
Trump: Putin soll mit dem Schießen aufhören und Friedensabkommen unterzeichnen

Ermittlungen zu rechtsextremen Gesängen in Bar auf Sylt größtenteils eingestellt
Knapp ein Jahr nach dem Skandal um rechtsextreme Gesänge zu dem Partyhit "L'amour Toujours" in einer Bar auf der Nordseeinsel Sylt hat die Staatsanwaltschaft Flensburg die Ermittlungsverfahren gegen drei von vier Beteiligten eingestellt. Das Absingen der Textzeile "Ausländer raus, Deutschland den Deutschen" erfülle im vorliegenden Fall laut höchstrichterlicher Rechtsprechung noch nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung, teilte die Behörde am Montag mit.
Gegen einen vierten Beteiligten, der bei dem durch ein Video in sozialen Medien dokumentierten Vorfall, mit winkendem Arm einen Hitlergruß machte und mit der anderen Hand einen "Hitlerbärtchen" andeutete, wurde demnach Klage erhoben. Die Staatsanwaltschaft Flensburg beantragte gegen ihn über den Weg eines Strafbefehls eine Verwarnung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Als Auflage soll er 2500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Akzeptiert er, gibt es keinen Prozess.
Der Fall hatte im Mai bundesweit Empörung ausgelöst und eine Debatte über die Verbreitung rechtsextremistischer Einstellungen in der Bevölkerung ausgelöst. Es zeigte mehrere junge Menschen, die bei einer Feier zu dem Partyhit "L'Amour Toujours" die Zeilen "Ausländer raus" und "Deutschland den Deutschen" auf der Terrasse des Lokals anstimmten. In den folgenden Wochen wurden weitere Vorfälle mit dem Lied etwa bei Volksfesten gemeldet.
Bei den Beteiligten aus dem Video handelte es sich um zwei Männer und eine Frau, die als Studentin einer Hamburger Fachhochschule identifiziert wurde. Die Hochschule verhängte gegen sie ein zweimonatiges Hausverbot. Eine Extmatrikulation wurde geprüft, jedoch als unverhältnismäßig verworfen.
Laut Staatsanwaltschaft erfüllen weder der Inhalt der von den Beschuldigten gerufenen Parolen noch "die Gesamtumstände" des damaligen Geschehens gemäß höchstrichterlicher Maßstäbe den Straftatbestand der Volksverhetzung. Zwar kämen darin "Vorbehalte und Ablehnung" gegenüber Ausländern zum Ausdruck, erklärte diese. Nicht möglich sei dem Ermittlungsergebnis zufolge aber der "zweifelsfreie Rückschluss", dass damit "eine aggressive Missachtung und Feindschaft in der Bevölkerung erzeugt oder gesteigert werden sollten".
Gegen einen vierten Beteiligten ermittelte die Anklagebehörde in der schleswig-holsteinischen Stadt wegen des Verdachts des Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, weil er das Video gefilmt und veröffentlicht hatte. Das Verfahren gegen ihn wurde nach Angaben vom Montag eingestellt, weil ihm in einem anderen Verfahren bereits eine Strafe droht, die gegenüber der wegen dieses Vorwurfs drohenden Bestrafung nicht besonders ins Gewicht fällt. Weitere Angaben dazu wurden nicht gemacht.
P.M.Smith--AMWN