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Vater getötet und nach Italien gebracht: Sohn soll dauerhaft in Psychiatrie
Ein 32-Jähriger, der seinen Vater in Bayern tötete und in einem Auto nach Italien brachte, soll dauerhaft in die Psychiatrie. Das Landgericht Traunstein ordnete am Montag die Unterbringung des Angeklagten wegen Totschlags an und entsprach damit den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Der Angeklagte leidet an einer psychischen Erkrankung und beging die Tat demnach im Zustand der Schuldunfähigkeit. Er befindet sich bereits seit dem vergangenen Jahr in einer psychiatrischen Fachklinik. In dem Sicherungsverfahren vor dem Landgericht wurde nun geprüft, ob der Angeklagte wegen Gefährlichkeit für die Allgemeinheit für unbestimmte Zeit eingewiesen wird.
Der Angeklagte tötete Mitte August vergangenen Jahres seinen Vater in der Küche des gemeinsamen Wohnanwesens in Raubling im Landkreis Rosenheim. Der Beschuldigte schlug den 60-Jährigen der Anklage zufolge zunächst mehrfach ins Gesicht und stach anschließend mit einem großen Küchenmesser mindestens sechsmal auf seinen Vater ein.
Dann versetzte er seinem Vater noch Stiche in den Hals. Der Mann starb noch in der Wohnung. Anschließend wickelte der Angeklagte die Leiche in zwei Decken und einen Teppich, lud diese in einen Firmenwagen und brachte den Toten an einen Ort nahe Neapel in Italien.
Der 60-Jährige und sein Sohn wurden in Bayern zunächst als vermisst gemeldet. Zeugenaussagen zu verdächtigen Geräuschen in der gemeinsamen Wohnung von Vater und Sohn in Raubling und dort gefundene Spuren erhärteten den Verdacht auf ein Gewaltverbrechen. Die Polizei leitete daraufhin eine internationale Fahndung ein.
In der Nähe von Neapel fand die dortige Polizei dann das Auto des 60-Jährigen sowie dessen Leiche. Wenig später fasste die italienische Polizei dann auch den Tatverdächtigen, der später nach Deutschland ausgeliefert wurde. Zum Tatzeitpunkt hatte der 32-Jährige demnach unter Wahnvorstellungen aufgrund einer paranoiden Schizophrenie gelitten, weshalb er nicht in der Lage war, das Unrecht der Tat einzusehen.
Ch.Kahalev--AMWN