
-
Demokratischer US-Senator bricht Rekord mit Marathon-Rede gegen Trump
-
Baerbock reist nach Besuch in der Ukraine weiter nach Moldau
-
Presse: Trumps Sicherheitsberater nutzte Privatmail für vertrauliche Botschaften
-
"Haben es verkackt": Bayer hadert nach Pokal-Blamage
-
Tausende Ungarn demonstrieren in Budapest gegen Verbot von Pride-Parade
-
Fall Le Pen: Entscheidung über Berufung deutlich vor Präsidentenwahl in Frankreich
-
Berlin wartet: Bielefeld schafft Pokal-Wunder gegen Bayer
-
Waffenlieferungen an Israel: Designierter US-Botschafter will London Druck machen
-
Ronning-Show geht weiter: Berlin bezwingt Mannheim
-
Fall Le Pen: Entscheidung über Berufung soll deutlich vor Präsidentenwahl fallen
-
Protest gegen Festnahme von Studenten: Türkische Opposition ruft zu Einkaufsboykott auf
-
Fall Le Pen: Gericht strebt Entscheidung über Berufungsanträge bis Sommer 2026 an
-
Vierter vermisster US-Soldat in Litauen tot aufgefunden
-
Weißes Haus: Geplante Trump-Zölle treten nach Verkündung sofort in Kraft
-
Putin empfängt per Haftbefehl gesuchten Serbenführer Dodik in Moskau
-
Bund stellt Geld für Ersatzbau gesperrter Autobahnbrücke in Berlin bereit
-
Trump unterzeichnet Dekret gegen Preiswucher bei Veranstaltungstickets
-
US-Senator der Demokraten protestiert mit Marathon-Rede gegen Trump
-
Frankreich und Algerien nähern sich nach Dauerkrise wieder an
-
Recycling-Kartell: EU-Kommission verhängt Millionenstrafen gegen 15 Autobauer
-
Trainer Stroot legt in Wolfsburg sein Amt nieder
-
Gewerkschaften richten Forderungskatalog an Union und SPD
-
EU-Kommission schlägt Lockerungen bei CO2-Vorgaben für Autobauer vor
-
Israels Verteidigungsminister: Palästinenserbehörde wird Westjordanland nicht kontrollieren
-
Le Pen nach Verurteilung: "Das System hat die Atombombe rausgeholt"
-
Bewährungsstrafe für Untreue mit Kryptowährungen in Millionenhöhe in Berlin
-
EU-Kommission plant grundlegende Reform der Polizeibehörde Europol
-
Medien: Trainer Stroot in Wolfsburg vor dem Aus
-
Urteil gegen Le Pen: Premierminister räumt Zweifel an Gesetz ein
-
Lebenslange Haft in Prozess um Mord vor Hintergrund von Affäre unter Bekannten
-
Gericht: Kein Schadenersatz für Vater wegen Urlaub nach Geburt seines Kindes
-
Anzug-Skandal: Sperren gegen Norweger-Quintett aufgehoben
-
Niedersachsens Ministerpräsident Weil tritt ab - Minister Lies soll übernehmen
-
Deutsche Wissenschaftler fordern Aufnahmeprogramm für bedrängte US-Forscher
-
Verkehrsministerkonferenz: Bericht sieht positive Effekte durch Deutschlandticket
-
Guardiola: "Fünf bis sieben Wochen" Pause für Haaland
-
"Glücksgefühle und Stolz": Bergers "Ehre" als Nummer eins
-
Linke wirft Union geplante "Rentenkürzung durch die Hintertür" vor
-
Baerbock bei Abschiedsbesuch in Kiew: "Putin spielt auf Zeit"
-
Charles III. nimmt nach mehrtägiger Pause wegen Krebs-Therapie wieder Termine wahr
-
Deutscher Polizist bei Razzia gegen italienische Mafia festgenommen
-
Hoeneß: "Kein Platz für Sorgen und Ängste"
-
Bamf-Chef stellt Asylrecht infrage: Forderungen nach Ablösung
-
"Akute Infektion": Köster fehlt nach Knie-OP mehrere Wochen
-
Myanmar gedenkt der Erdbebenopfer - Frau am vierten Tag aus Trümmern gerettet
-
Union und SPD beharren öffentlich auf Umsetzung kostspieliger Wahlversprechen
-
Welt bereitet sich auf Trumps nächste Zölle vor
-
Schweden investiert massiv in Zivilschutzbunker
-
Netanjahu rückt von Nachfolger für entlassenen Inlandsgeheimdienstchef ab
-
Ukraine will für beide Seiten "akzeptables" Rohstoffabkommen mit den USA

Scheitern von AFD-Klage gegen Beobachtung in Baden-Württemberg: Gründe veröffentlicht
Elf Tage nach dem Scheitern der AfD-Klage gegen die Beobachtung durch den baden-württembergischen Verfassungsschutz hat das Stuttgarter Verwaltungsgericht am Montag die Gründe für seine Entscheidung veröffentlicht. Demnach beobachtet der Verfassungsschutz den AfD-Landesverband zu Recht. Das Gericht stellte tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung fest.
So gebe es Anhaltspunkte für einen verfassungswidrigen Volksbegriff beim AfD-Landesverband. Die Anknüpfung an Merkmale wie Herkunft oder Ethnie verstoße gegen die Diskriminierungsverbote des Grundgesetzes. Menschen, die nicht zu einem nach ethnischen Kriterien bestimmten Volk gehörten, würden weitgehend rechtlos.
Das Gericht sah außerdem Anhaltspunkte dafür, dass ein sogenannter völkisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff Einzelne oder Gruppen diskriminiere, und für ein Verhalten des AfD-Landesverbands, die Würde von muslimischen Menschen außer Geltung zu setzen.
Entsprechende Äußerungen könnten auch dann berücksichtigt werden, wenn sie womöglich von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Der Verfassungsschutz dürfe aus Meinungsäußerungen und sonstigen Aktivitäten Schlüsse ziehen, erklärte das Gericht. Die Frage der strafrechtlichen Relevanz sei davon zu trennen.
Die Äußerungen seien nicht anders zu deuten. Es bestünden auch keine Anhaltspunkte dafür, dass konkrete Aussagen durch V-Leute provoziert worden seien. Das Landesamt für Verfassungsschutz habe außerdem öffentlich machen dürfen, dass der AfD-Landesverband zum Verdachtsfall erklärt wurde.
Der AfD-Landesverband gilt als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Seit Juli 2022 beobachtet der Verfassungsschutz ihn deshalb. Nach seiner Einschätzung konnten sich extremistische Kräfte innerhalb des Landesverbands zwar bisher nicht mehrheitlich durchsetzen, sie erfahren den Angaben zufolge aber nennenswerte Unterstützung. Die extremistischen Kräfte innerhalb der AfD seien bemüht, ihre innerparteiliche Wirkungsmacht zu stabilisieren und auszuweiten.
Die AfD wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet. In Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sind die Landesverbände als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Das Stuttgarter Gericht ließ die Berufung gegen seine Entscheidung zu.
Y.Nakamura--AMWN