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Kölner Kardinal Woelki in weiterem Rechtsstreit mit der "Bild"-Zeitung erfolgreich
Die "Bild"-Zeitung darf nicht schreiben, dass "ein bislang geheim gehaltener Bericht aus dem Giftschrank des Erzbistums" den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki "in Erklärungsnot" bringe. Diese Berichterstattung aus dem Mai 2021 verletze Woelki in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, entschied das Landgericht Köln am Mittwoch. Es sei falsch, dass ein 2012 anonym an das Erzbistum gesendeter Bericht bis heute geheim gehalten worden sei.
Die Behauptung lege nahe, dass der Kardinal die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle nicht ernsthaft betrieben habe, erklärten die Richterinnen und Richter. Das setze dessen Ruf herab. Anders als Leserinnen und Leser den Artikel verstehen würden, sei der Bericht nicht bewusst geheim gehalten, sondern tatsächlich verschiedenen Rechtsanwälten zur Prüfung vorgelegt worden. Bei strafrechtlicher Relevanz habe er an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden sollen.
Dem Verlag werde zudem die Berichterstattung zu einem Vertuschungsverdacht im Umgang mit Missbrauchsverdachtsfällen verboten, hieß es weiter. Beim Artikel über die "Vertuschungs-Mafia" handle es sich um eine unzulässige Verdachtsberichterstattung. Leserinnen und Leser verstünden diesen Ausdruck als ein "systematisches Zusammenwirken einer Clique an der Spitze des Kölner Erzbistums zur Vertuschung sexueller Gewalt von Priestern gegen Minderjährige, zu der auch der Erzbischof zu rechnen sei", erklärte das Gericht. Dieser Eindruck werde durch den Kontext und die konkrete Aufmachung gefördert.
Die Zeitung habe die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung nicht eingehalten. Zwar bestehe ein "hohes öffentliches Interesse" an der Berichterstattung über die genauen Ausmaße der Missbrauchsvorwürfe und die Beteiligung Woelkis an der Aufarbeitung. Das erforderliche Mindestmaß an belastbaren Tatsachen sei aber nicht ersichtlich, und der Artikel sei nicht ausgewogen. Wesentliche entlastende Umstände, die Woelki der Zeitung mitgeteilt habe, seien nicht im notwendigen Maß genannt worden.
Der Kardinal streitet oder stritt in insgesamt vier Verfahren mit der Zeitung vor Gericht. Mitte Mai untersagte es der Zeitung bereits konkrete Passagen aus zwei Artikeln, ein weiterer Artikel durfte dagegen wie veröffentlicht erscheinen. Eine weitere Entscheidung soll voraussichtlich am 28. Juni verkündet werden. Gegen das Urteil vom Mittwoch kann noch Berufung eingelegt werden.
Ch.Havering--AMWN