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Prozess um mutmaßlichen Mord an Blumenhändler in Hamburg endet mit Freispruch
Mit einem Freispruch hat am Mittwoch ein Prozess um einen mutmaßlichen Mord an einem Blumenhändler in Hamburg vor fast 33 Jahren geendet. Nach Feststellungen des Landgerichts der Hansestadt ließ sich dem 54-jährigen Beschuldigten nur ein Totschlag mit der erforderlichen Sicherheit beweisen, wie eine Sprecherin erklärte. Rechtlich sei ein Totschlag inzwischen aber verjährt und der Mann daher freizusprechen.
Nur Mord verjährt nach deutschem Recht niemals und kann auch nach beliebig langen Zeitspannen noch zu Verurteilungen führen. Die Staatsanwaltschaft klagte den Fall aus dem Jahr 1992 auch als Mord an. Sie warf dem Beschuldigten vor, aus Habgier und zur Ermöglichung eines Raubs gehandelt zu haben. Demnach hatte dieser es mutmaßlich auf die Tageseinnahmen seines Opfers in Höhe von rund 1500 bis 2000 Mark (etwa 770 bis 1000 Euro) abgesehen.
Laut Gericht war das Vorliegen von Mordmerkmalen nach der Beweisaufnahme aber nicht mit ausreichender Sicherheit nachzuweisen. Die Kammer sei "nach umfassender Prüfung und Beratung" zu der Einschätzung gekommen, dass auch andere "Sachverhaltsvarianten" mit gleicher Wahrscheinlichkeit vorgelegen haben könnten, teilte die Sprecherin mit. Denkbar sei unter anderem auch, dass der Angeklagte erst nach der Tat auf die Idee gekommen sei, das Geld zu nehmen.
Eine Verurteilung wäre deshalb nur wegen eines Totschlags denkbar gewesen, was aufgrund der gesetzlichen Verjährungsregeln aber nicht mehr möglich war. Auch das Gericht war laut Sprecherin überzeugt, dass der 54-Jährige sein Opfer vorsätzlich getötet hatte. Dieser habe "große Schuld" auf sich geladen, sagte der Vorsitzende Richter demnach. Dennoch sei der Angeklagte freizusprechen.
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft hatten die beiden Männer in der Wohnung des Blumenhändlers zunächst gemeinsam Alkohol getrunken, bevor es zu einer Auseinandersetzung kam. Dabei verletzte der Angeklagte seinen Kontrahenten durch Schläge mit einer Glasflasche schwer, bevor er ihn mit einem zerrissenen Bettlaken fesselte und knebelte. Schließlich erdrosselte er den Mann demnach.
Zum Abschluss des Prozesses wollte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer den Mordvorwurf weiter aufrecht erhalten und forderte eine lebenslange Haftstrafe. Auch die Nebenklage schloss sich dem nach Gerichtsangaben an, während sich die Verteidigung für einen Freispruch aussprach. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist möglich, dagegen Rechtsmittel einzulegen.
S.Gregor--AMWN