- Theis verliert mit Pelicans erneut
- "Riesenherausforderung": Ricken schwört BVB auf 2025 ein
- Draisaitl setzt sich erneut gegen Stützle durch
- Trump stellt klar: Elon Musk wird nicht US-Präsident
- Ältestenrat des Landtags berät über Anschlag auf Weihnachtsmarkt in Magdeburg
- Oxfam: Nur zwölf Lkw konnten binnen zweieinhalb Monaten Hilfe in Nordgazastreifen verteilen
- Wirtschaftsweise Grimm erwartet leichten Anstieg der Arbeitslosigkeit im kommenden Jahr
- Landkreistag: "Absoluter Schutz" auf Weihnachtsmärkten nicht möglich
- Trump: Musk wird nicht US-Präsident
- NFL: St. Brown zieht mit Legende Fitzgerald gleich
- Darts-WM: Schindler scheitert in Runde zwei
- Bittere Diagnose: Mo Wagner erleidet Kreuzbandriss
- kicker: Alonso als "Persönlichkeit des Jahres" ausgezeichnet
- Anschlag von Magdeburg: Faeser fordert raschen Beschluss von Sicherheitsgesetzen
- Weihnachtsstimmung gerettet: BVB triumphiert in Wolfsburg
- Syriens neue Machthaber wollen alle Milizen im Land der Armee eingliedern
- Slowakischer Regierungschef Fico von Putin im Kreml empfangen
- Paschke patzt bei Tournee-Generalprobe
- Syriens neue Machthaber wollen alle Waffen unter staatliche Kontrolle stellen
- Erster Sieg nach 231 Tagen: Bochum schöpft neue Hoffnung
- Musks Unterstützung für AfD löst scharfe Kritik von Ex-EU-Kommissar Breton aus
- Abschiedsparty in Hamburg: "Jogi" Bitter tritt ab
- DEL: Eisbären verlieren Gipfeltreffen gegen Ingolstadt deutlich
- Mindestrente und Nein zum EU-Beitritt der Ukraine: BSW stellt Kurzwahlprogramm vor
- Neue Machthaber in Syrien starten diplomatische Offensive
- Deutscher Doppelsieg: Grotian siegt vor Preuß
- Polzin zum HSV-Chefcoach befördert
- Hannover verpasst Sprung auf Aufstiegsplatz
- Köln feiert Herbstmeisterschaft
- Faeser: Behörden drehen nach Anschlag von Magdeburg jeden Stein um
- "Skandal"-Rennen: Odermatt feiert Doppelsieg in Südtirol
- Nach Angriff ins russische Landesinnere: Putin droht Ukraine mit mehr "Zerstörung"
- Papst legt mit scharfer Kritik an israelischem Vorgehen im Gazastreifen nach
- Paket mit mutmaßlichem Brandsatz löst Feuer in Postverteilzentrum aus
- Nach Tarifeinigung: VW-Führung kündigt klaren Fokus auf Senkung der Kosten an
- Kulturkampf gegen Vanillecreme: Britische Traditionalisten fürchten um "Mince Pies"
- Zweiter im Massenstart: Riethmüller holt erstes Karrierepodest
- Carrera-Bahn und Wurstkorb waren für Lauterbach bestes und schlimmstes Geschenk
- Magdeburg: Innenausschuss soll am 30. Dezember zu Sondersitzung zusammenkommen
- Frankreich wartet auf neue Regierung
- Trotz Kämpfen im Gazastreifen: Neue Hoffnung auf Geisel-Abkommen und Waffenruhe
- Wagenknecht will nach Wahl Parteinamen ändern - Kürzel BSW soll bleiben
- Parteien einigen sich auf Fairness-Abkommen zur Bundestagswahl
- Tumorerkrankung: Bayerns Grohs "auf dem Genesungsweg"
- Faeser kündigt Ermittlungen zu Hinweisen auf Magdeburg-Attentäter an
- Polizeigewerkschaft warnt vor Spekulationen über Magdeburg-Attentäter
- BKA-Präsident Münch nennt Magdeburg-Attentäter völlig untypisch
- Pistorius warnt vor "hybrider Kriegsführung" Russlands gegen Deutschland
- Biathlon: Voigt und Tannheimer fallen krank aus - Preuß dabei
- Usyk siegt erneut - Fury wittert "Weihnachtsgeschenk"
Zu Tötung von Juden aufgerufen: Strafbefehl gegen Islamprediger rechtskräftig
Ein von der Generalstaatsanwaltschaft München beantragter Strafbefehl wegen Volksverhetzung gegen einen Prediger des Islamischen Zentrums in Weiden in der Oberpfalz ist rechtskräftig. Der 37-Jährige erhielt nach einem Aufruf zur Tötung von Juden im Zusammenhang mit dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten zur Bewährung, wie die Ermittlungsbehörde am Freitag mitteilte.
Ursprünglich hatte die Generalstaatsanwaltschaft den Prediger angeklagt. Nach einem umfassenden Geständnis gegenüber dem Amtsgericht erließ dieses den Strafbefehl. Laut dem rechtskräftigen Strafbefehl hatte der aus Syrien stammende Deutsche kurz nach dem Angriff der Hamas auf Israel in einer Predigt in der Weidener Moschee vor etwa 50 Gläubigen zur Tötung von Juden aufgerufen.
Bei den Fürbitten wünschte der Angeklagte demnach zunächst den Palästinensern im Krieg zwischen der Hamas und Israel den Sieg und rief dann mehrfach Gott an, Juden zu töten. Dadurch stachelte der Angeklagte dem Strafbefehl zufolge zum Hass gegen Juden auf. Der Prediger muss neben der Bewährungsstrafe außerdem 4000 Euro an die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern zahlen. Dies entspreche in seinem Fall etwa drei Monatsgehältern.
Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle erklärte, die Entscheidung habe grundsätzliche Bedeutung. Sie definiere die Grenzen des Grundrechts der Religionsfreiheit und der Meinungsfreiheit. "Das Gebet in einer Moschee steht zwar grundsätzlich unter dem Schutz dieser Grundrechte - diese Rechte werden jedoch nicht schrankenlos gewährt, sondern finden ihre Grenzen im Lebensrecht anderer Menschen."
Th.Berger--AMWN