- Frankreichs Präsident Macron ernennt vierte Regierung innerhalb eines Jahres
- Frankreichs Präsident Macron ernennt neue Regierung
- Fall Diarra: FIFA beschließt Übergangsregeln zu Transfers
- UN-Friedensmission ruft Israel zu schnellerem Truppenabzug im Südlibanon auf
- Selenskyj: Bereits tausende Nordkoreaner in Ukraine-Krieg getötet oder verletzt
- Ausschuss: Trump-Unterstützer Gaetz zahlte für Sex mit Minderjähriger
- Zahlreiche Menschen bei AfD-Demo nach Anschlag in Magdeburg
- "Stehen nicht zum Verkauf": Grönland weist erneute Kaufabsicht Trumps zurück
- Ermittlungskomplex Lina E.: Linksextremist aus Ungarn ausgeliefert
- Unbekannte legen Schweinekopf vor muslimischen Gebetsräumen in Brandenburg ab
- Merkel hält Merz für Mann der Stunde - Kritik an Nein zu Schwarz-Grün
- Kreise: Saudi-Arabien hatte Auslieferung des Verdächtigen von Magdeburg beantragt
- Pro-europäische Parteien in Rumänien einigen sich auf Koalition
- Razzia in als Massagesalons getarnten Bordellen in Baden-Württemberg
- Dieselskandal: Winterkorns Verteidigung hält Vorsitzenden Richter für befangen
- Sportdirektor Hajri verlässt Kaiserslautern
- 36 Jahre nach Mord beim Kölner Karneval: Urteil gegen Beschuldigten rechtskräftig
- Delegationen aus arabischen Staaten treffen neue syrische Machthaber
- 50.000 Jahre altes fast vollständig erhaltenes Baby-Mammut in Sibirien entdeckt
- Ukraine-Krieg: 1100 nordkoreanische Soldaten laut Südkorea getötet oder verletzt
- 25-Jähriger in Berlin wegen Tötung eines Bekannten zu Haftstrafe verurteilt
- Slalom in Alta Badia: Straßer scheidet wieder aus
- Beschädigte Ostsee-Kabel: China erlaubt schwedischer Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen auf Schiff
- Kreise: Saudi-Arabien hatte Auslieferung von Verdächtigen von Magdeburg beantragt
- Kriminalbeamte mahnen nach Anschlag in Magdeburg zu Zurückhaltung
- Handball: Magdeburg verlegt auch das Heimspiel gegen Erlangen
- Autobauer Honda und Nissan kündigen Verhandlungen über Fusion an
- 48-Jähriger tötet Mann auf offener Straße mit Schrotflinte: Prozessauftakt in Erfurt
- 20-Jähriger nach Unfall mit Fahrgeschäft auf Berliner Weihnachtsmarkt gestorben
- Biden wandelt 37 von 40 auf Bundesebene erlassene Todesstrafen in lebenslange Haft um
- Baerbock warnt vor verschärftem Vorgehen der Türkei gegen Kurden in Syrien
- Prozessauftakt in Münster: Männer fesselten und knebelten Bekannten zu Tode
- Jordaniens Außenminister Safadi trifft neuen syrischen Machthaber al-Scharaa in Damaskus
- Techniker Krankenkasse meldet Rekord bei Krankmeldungen
- Tour de Ski: Carl und Hennig vorneweg - Moch zurückhaltend
- HBL: Machulla übernimmt die Löwen zur kommenden Saison
- Autobauer Honda und Nissan wollen über mögliche Fusion verhandeln
- Festnahme nach Drohung gegen Bremerhavener Weihnachtsmarkt in Tiktok-Video
- Aufträge für das Bauhauptgewerbe im Oktober im Plus
- Kanadas Premier Trudeau innerhalb seiner Partei immer weiter unter Druck
- Theis verliert mit Pelicans erneut
- "Riesenherausforderung": Ricken schwört BVB auf 2025 ein
- Draisaitl setzt sich erneut gegen Stützle durch
- Trump stellt klar: Elon Musk wird nicht US-Präsident
- Ältestenrat des Landtags berät über Anschlag auf Weihnachtsmarkt in Magdeburg
- Oxfam: Nur zwölf Lkw konnten binnen zweieinhalb Monaten Hilfe in Nordgazastreifen verteilen
- Brightline Interactive stellt erfolgreich eine skalierbare immersive Simulation für einen globalen Integrator von Regierungsdienstleistungen bereit und positioniert sich damit als führendes Betriebssystem für die Verarbeitung und Visualisierung komplexer Informationen im 3D-Raum
- Wirtschaftsweise Grimm erwartet leichten Anstieg der Arbeitslosigkeit im kommenden Jahr
- Landkreistag: "Absoluter Schutz" auf Weihnachtsmärkten nicht möglich
- Trump: Musk wird nicht US-Präsident
Bundesverwaltungsgericht: Kein Verweis für Lehrerin nach Buchungsfehler bei Bezügen
Beamte müssen bei großen beruflichen Veränderungen die Höhe ihrer Besoldung prüfen. Tun sie das nicht, kann das aber nur dann disziplinarrechtlich geahndet werden, wenn sie vorsätzlich handeln, wie das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig erklärte. Es gab einer Lehrerin aus Schleswig-Holstein Recht. (Az. 2 C 3.24)
Die Frau hatte im Jahr 2016 für ein halbes Jahr ihren Arbeitsumfang um vier Unterrichtsstunden erhöht. Sie bekam darum mehr Geld. Durch einen Buchungsfehler bezog sie auch danach noch höhere Zahlungen, als ihr eigentlich zustanden. Das merkte das Land nach knapp zwei Jahren im Mai 2018. Die insgesamt 16.000 Euro Überzahlung werden seitdem anteilig von den monatlichen Bezügen der Lehrerin einbehalten.
Das schleswig-holsteinische Landesbildungsministerium sprach ihr gegenüber im August 2020 außerdem einen Verweis, also eine schriftliche Rüge, aus. Dagegen wehrte sich die Frau vor Gericht. Vor dem Verwaltungsgericht Schleswig hatte sie im März 2023 zunächst Erfolg, es hob die Disziplinarverfügung auf.
Auf die Berufung des Ministeriums hin hob das Oberverwaltungsgericht in Schleswig dieses Urteil aber im Februar dieses Jahres auf und wies die Klage der Beamtin ab. Dagegen zog sie vor das Bundesverwaltungsgericht.
Dieses verhandelte am Donnerstag, hob daraufhin wiederum das Urteil des Oberverwaltungsgerichts auf und wies die Berufung des Ministeriums zurück. Das Gericht erklärte, dass Beamte wegen ihres besonderen Treueverhältnisses zum Dienstherrn zwar ihre Besoldung überprüfen müssten, wenn ihre dienstlichen oder persönlichen Verhältnisse sich wesentlich änderten.
Eine solche Pflicht bestehe aber nur dann, wenn die Besoldung offenkundig falsch sei. Die Grenze zog das Gericht bei 20 Prozent Abweichung. Bei der Klägerin in dem Fall aus Schleswig-Holstein sei es weniger gewesen.
G.Stevens--AMWN