- Moldaus Präsidentin Sandu für zweite Amtszeit vereidigt
- Hunderte Gläubige feiern an Geburtskirche in Bethlehem Weihnachten
- American Airlines setzt wegen technischen Problems kurzzeitig alle US-Flüge aus
- Lawinenunglück: Schweizer Olympia-Teilnehmerin gestorben
- Neues Kabinett in Frankreich nimmt Regierungsgeschäfte auf
- Verivox: Preise für Solaranlagen in zwölf Monaten um zehn Prozent gesunken
- Seoul: Opposition verschiebt Entscheidung über Amtsenthebung von Interimspräsident
- Gericht in Amsterdam verurteilt fünf Männer wegen Gewalt gegen israelische Fußballfans
- Flugtaxi-Entwickler Lilium findet doch noch Käufer
- "Volles Vertrauen": Scherning bleibt Trainer in Braunschweig
- Ein Toter bei illegalem Autowettrennen in Hamm
- Hongkong setzt Belohnung für Hinweise zu sechs im Ausland lebenden Aktivisten aus
- Pietreczko bleibt auf der Insel - und will Weltmeister werden
- Opposition in Südkorea strebt Amtsenthebungsverfahren gegen Präsident Han an
- NHL: Peterka beendet Durststrecke mit Buffalo
- 34:0-Sieg: Packers lösen Play-off-Ticket in der NFL
- "Hoffen wir's": Musiala blickt positiv auf Vertragsgespräche
- "Das war für Mo": Orlando siegt dank Rookie da Silva
- Netanjahu sieht "Fortschritte" auf Weg zu Geiselabkommen
- Bleibt Alonso? Carro: "Wir gehen davon aus"
- Lahm sieht "erfolgreiches" Jahr 2024 für deutschen Fußball
- Papst Franziskus eröffnet bei Christmette Heiliges Jahr
- Früherer US-Präsident Clinton mit Fieber im Krankenhaus
- Darts-WM: Pietreczko nach Weihnachten dabei - Hempel raus
- BBL: Ulm verliert in letzter Sekunde
- Neue Machthaber in Syrien empfangen Vertreter Jordaniens und Katars
- Spitzenreiter Melsungen schüttelt Verfolger Hannover ab
- Darts-WM: Pietreczko auch nach Weihnachten weiter dabei
- Tausende bei Lichterkette und AfD-Demo nach Anschlag in Magdeburg
- Frankreichs Präsident Macron ernennt vierte Regierung innerhalb eines Jahres
- Frankreichs Präsident Macron ernennt neue Regierung
- Fall Diarra: FIFA beschließt Übergangsregeln zu Transfers
- UN-Friedensmission ruft Israel zu schnellerem Truppenabzug im Südlibanon auf
- Selenskyj: Bereits tausende Nordkoreaner in Ukraine-Krieg getötet oder verletzt
- Ausschuss: Trump-Unterstützer Gaetz zahlte für Sex mit Minderjähriger
- Zahlreiche Menschen bei AfD-Demo nach Anschlag in Magdeburg
- "Stehen nicht zum Verkauf": Grönland weist erneute Kaufabsicht Trumps zurück
- Ermittlungskomplex Lina E.: Linksextremist aus Ungarn ausgeliefert
- Unbekannte legen Schweinekopf vor muslimischen Gebetsräumen in Brandenburg ab
- Merkel hält Merz für Mann der Stunde - Kritik an Nein zu Schwarz-Grün
- Kreise: Saudi-Arabien hatte Auslieferung des Verdächtigen von Magdeburg beantragt
- Pro-europäische Parteien in Rumänien einigen sich auf Koalition
- Razzia in als Massagesalons getarnten Bordellen in Baden-Württemberg
- Dieselskandal: Winterkorns Verteidigung hält Vorsitzenden Richter für befangen
- Sportdirektor Hajri verlässt Kaiserslautern
- 36 Jahre nach Mord beim Kölner Karneval: Urteil gegen Beschuldigten rechtskräftig
- Delegationen aus arabischen Staaten treffen neue syrische Machthaber
- 50.000 Jahre altes fast vollständig erhaltenes Baby-Mammut in Sibirien entdeckt
- Ukraine-Krieg: 1100 nordkoreanische Soldaten laut Südkorea getötet oder verletzt
- 25-Jähriger in Berlin wegen Tötung eines Bekannten zu Haftstrafe verurteilt
Urteil: Atommüll darf in nordrhein-westfälischem Zwischenlager Ahaus gelagert werden
Im Zwischenlager im nordrhein-westfälischen Ahaus darf Atommüll gelagert werden. Die Aufbewahrungsgenehmigung des Bundesamts für die Sicherheit nuklearer Entsorgung (Base) ist rechtens, wie das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag mitteilte. Es wies die Klagen der Gemeinde Ahaus und eines Anwohners ab. (Az.: 21 D 98/17.AK)
In dem Prozess ging es um die Frage, ob Atommüll in Ahaus gelagert werden darf. Das Zwischenlager wurde in den 80er Jahren errichtet. Seitdem lagern dort mit den entsprechenden Genehmigungen Reste verschiedener Brennelemente. Die Kläger wandten sich vor Gericht gegen eine Genehmigung von 2016, welche die Aufbewahrung von 152 Castorbehältern mit knapp 290.000 abgebrannten Brennelementen aus dem Versuchsreaktor Jülich erlaubt.
Die Kläger argumentierten, dass die Genehmigung rechtswidrig sei, weil die Aufbewahrung in Fällen von Anschlägen auf das Lager nicht sicher sei. Dieser Argumentation folgte das Gericht nun nicht. Es gebe keine Ermittlungsdefizite der Genehmigungsbehörde, entschieden die Richter. Die Angaben des Lagers ließ die Genehmigungsbehörde demnach überprüfen. Das Base ermittelte laut Gericht zutreffend, welche Radioaktivität freigesetzt werden kann, wenn ein Behälter beispielsweise durch einen Flugzeugabsturz auf das Lager undicht wird.
Diese radioaktive Strahlung überschreitet den vom Base zutreffend herangezogenen Grenzwert dem Urteil zufolge nicht. Die Lagerkonstruktion als solche ist demnach bestandskräftig genehmigt und musste nicht erneut überprüft werden. Auch andere Szenarien wie ein Anschlag auf das Lager mit Drohnen oder panzerbrechenden Waffen seien bei der Genehmigung berücksichtigt worden.
Das OVG ließ die Revision gegen das Urteil nicht zu. Dagegen kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. Bislang sind die 152 Castorbehälter lediglich geduldet in Jülich aufbewahrt. Für den Transport nach Ahaus ist eine gesonderte Genehmigung notwendig. Diese wurde noch nicht erteilt.
Das Urteil bestätige, dass das Base als Genehmigungsbehörde intensiv Sorge trage für die sichere Zwischenlagerung von Atomabfällen, erklärte Base-Präsident Christian Kühn nach der Verkündung der Entscheidung. "Die Bewertung der Sicherheit und Sicherung des Zwischenlagers entspricht den hohen Anforderungen des Atomgesetzes", fügte er hinzu. Einzelne von den Klägern aufgeworfene Szenarien habe das Gericht zu Recht als praktisch ausgeschlossen angesehen.
S.Gregor--AMWN