
-
Debatte um Umgang mit AfD spaltet Union und SPD - Klöckner will "vermitteln"
-
Südkoreas abgesetzter Präsident Yoon tritt erstmals öffentlich vor Gericht auf
-
Weltrangliste: Zverev wieder Zweiter - Struff stürzt ab
-
US-Vizepräsident Vance zu mehrtägigem Besuch in Indien eingetroffen
-
Top-Platzierungen für deutsche Golfer um Henseleit
-
US-Verteidigungsminister Hegseth soll Geheimdaten in weiterem Signal-Chat geteilt haben
-
NBA: Curry sorgt für gelungenen Play-off-Start
-
MVP: Jokic, Gilgeous-Alexander und Antetokounmpo nominiert
-
Play-offs: Rückschlag für Stützle zum Auftakt
-
Duplantis nächstes Ziel: Gartenrekord verbessern
-
Trapp nach Comeback: "Wir können Großes erreichen"
-
Bayer droht die Katersaison: "Nicht gut genug"
-
Internationaler Währungsfonds und Weltbank eröffnen Frühjahrstagung
-
"New York Times": US-Verteidigungsminister Hegseth in weiteren Signal-Chat verwickelt
-
Totes Kind in Hessen geborgen - Opfer vermutlich vermisster Sechsjähriger
-
Trump hofft auf Abkommen zwischen Ukraine und Russland "in dieser Woche"
-
Bayern bald Meister? Leverkusen stolpert bei St. Pauli
-
Israel räumt nach Rettungswagen-Beschuss "Fehler" ein - und verteidigt Soldaten
-
Verstappen-Wunder bleibt aus: Piastri siegt in Dschidda
-
"Noch vier Endspiele": BVB darf weiter hoffen
-
Sieg gegen den Lieblingsgegner: BVB darf weiter hoffen
-
Dekret-Entwurf: Trump will diplomatische Präsenz der USA in Afrika drastisch zurückfahren
-
Nach Aussetzung von Abschiebungen: Trump übt scharfe Kritik an Richtern
-
"Zwei Punkte zu wenig": Eintracht-Nullnummer in Augsburg
-
Müde Frankfurter mit Nullnummer in Augsburg
-
Big Point im Titelkampf: Füchse dominieren gegen Hannover
-
Israel gesteht nach Rettungswagen-Beschuss "Fehler" ein - und verteidigt Soldaten
-
Vor Pogacar und Evenepoel: Skjelmose gewinnt Amstel Gold Race
-
Nach Streit vor Nachtclub: Polizeischüsse in Oldenburg treffen 21-Jährigen tödlich
-
Israel gesteht "Fehler" bei Beschuss von Rettungswagen im Gazastreifen ein
-
Trauer um Werner Lorant: Tod mit 76 Jahren
-
Wieder Erster: Köln nach Heimsieg kurz vor Aufstieg
-
Wilde zweite Halbzeit: Hertha bezwingt Ulm
-
Werner Lorant ist tot
-
Ostermärsche gehen weiter: Veranstalter melden "gute" bis "größere" Beteiligung
-
Happy am Birthday: Zverev siegt in München
-
Hamas-Zivilschutz: Mindestens 25 Tote bei israelischen Luftangriffen
-
Ostermesse in Rom: Franziskus fährt im Papamobil durch die jubelnde Menge
-
CDU-Politiker Wadephul offen für Wehrpflicht - Klingbeil dagegen
-
Auch CL-Halbfinale in Gefahr: Barca vorerst ohne Lewandowski
-
Ukraine und Russland werfen sich gegenseitig Bruch von "Oster-Waffenruhe" vor
-
Papst Franziskus überbringt persönlich Ostergrüße und fordert Abrüstung
-
Papst Franziskus wünscht bei Messe auf Petersplatz persönlich "Frohe Ostern"
-
Papst empfängt US-Vizepräsidenten Vance zu kurzer Privataudienz
-
EM-Ziel? Wück will "nicht nur mitspielen"
-
Sechsjähriger ertrinkt in Spaßbad in Nordrhein-Westfalen
-
Klöckner kann sich digitale Abstimmungen im Bundestag vorstellen
-
Semechin verliert Sponsoren nach Schwangerschafts-Verkündung
-
Polzin: Streit zwischen Dompé und Mikelbrencis "längst geklärt"
-
Kretschmann: Pazifismus heißt, verteidigungsbereit zu sein und aufzurüsten

Urteil: Verfassungsschutz muss Kalbitz keine Akteneinsicht gewähren
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) muss dem früheren AfD-Politiker Andreas Kalbitz keine weitere Akteneinsicht rund um den inzwischen aufgelösten völkisch-nationalistischen sogenannten Flügel und seine eigene Person gewähren. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag und wies damit zwei Klagen des Politikers zurück. Das BfV habe Kalbitz bereits "umfangreich" Auskunft erteilt, hieß es zur Begründung.
Kalbitz sitzt im brandenburgischen Landtag und war bis Mai 2020 Mitglied der AfD. Er gehörte zu den Gründern des Flügels, der in einem BfV-Gutachten im März 2020 als erwiesen extremistische Bestrebung eingestuft wurde. In diesem Gutachten wurde Kalbitz namentlich erwähnt. Ende März 2020 habe er sich an das BfV gewandt und beantragt, ihm das Gutachten und Nachweise über seine angeblichen Kontakte zur Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) zuzuschicken. Auch Auskunft zu den über ihn gespeicherten Daten beantragte Kalbitz.
Das Gutachten gab der Verfassungsschutz nicht heraus, weil dieses als Verschlusssache nicht an Dritte weitergegeben werden dürfe. Auch die Herausgabe der Personenakte und der Nachweise zur HDJ lehnte das BfV ab, erteilte Kalbitz jedoch Auskunft über bestimmte gespeicherte Persönlichkeitsdaten. Vor Gericht wollte Kalbitz dennoch die Übersendung aller Unterlagen erreichen.
Das Verwaltungsgericht befand Kalbitz' Klage für unbegründet, weil er über die erteilten Auskünfte hinaus keinen Anspruch auf die geforderten Unterlagen habe. Grundsätzlich reiche es, "wenn das BfV den Inhalt der gespeicherten Daten zusammenfasse und in eigenen Worten wiedergebe", hieß es. Einen Anspruch auf Akteneinsicht gebe es nicht.
Wichtiger als das Interesse des Politikers sei das Geheimhaltungsinteresse des BfV. Durch die Herausgabe einer Personenakte würde etwa offengelegt, wie der Geheimdienst Informationen beschafft. Die Aufgabenerfüllung des Verfassungsschutzes wäre damit gefährdet. Eine weitere Auskunft wäre hingegen mit einem "unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand" verbunden. Gegen die Urteile können Berufungen zum Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
D.Sawyer--AMWN