
-
"New York Times": US-Verteidigungsminister Hegseth in weiteren Signal-Chat verwickelt
-
Totes Kind in Hessen geborgen - Opfer vermutlich vermisster Sechsjähriger
-
Trump hofft auf Abkommen zwischen Ukraine und Russland "in dieser Woche"
-
Bayern bald Meister? Leverkusen stolpert bei St. Pauli
-
Israel räumt nach Rettungswagen-Beschuss "Fehler" ein - und verteidigt Soldaten
-
Verstappen-Wunder bleibt aus: Piastri siegt in Dschidda
-
"Noch vier Endspiele": BVB darf weiter hoffen
-
Sieg gegen den Lieblingsgegner: BVB darf weiter hoffen
-
Dekret-Entwurf: Trump will diplomatische Präsenz der USA in Afrika drastisch zurückfahren
-
Nach Aussetzung von Abschiebungen: Trump übt scharfe Kritik an Richtern
-
"Zwei Punkte zu wenig": Eintracht-Nullnummer in Augsburg
-
Müde Frankfurter mit Nullnummer in Augsburg
-
Big Point im Titelkampf: Füchse dominieren gegen Hannover
-
Israel gesteht nach Rettungswagen-Beschuss "Fehler" ein - und verteidigt Soldaten
-
Vor Pogacar und Evenepoel: Skjelmose gewinnt Amstel Gold Race
-
Nach Streit vor Nachtclub: Polizeischüsse in Oldenburg treffen 21-Jährigen tödlich
-
Israel gesteht "Fehler" bei Beschuss von Rettungswagen im Gazastreifen ein
-
Trauer um Werner Lorant: Tod mit 76 Jahren
-
Wieder Erster: Köln nach Heimsieg kurz vor Aufstieg
-
Wilde zweite Halbzeit: Hertha bezwingt Ulm
-
Werner Lorant ist tot
-
Ostermärsche gehen weiter: Veranstalter melden "gute" bis "größere" Beteiligung
-
Happy am Birthday: Zverev siegt in München
-
Hamas-Zivilschutz: Mindestens 25 Tote bei israelischen Luftangriffen
-
Ostermesse in Rom: Franziskus fährt im Papamobil durch die jubelnde Menge
-
CDU-Politiker Wadephul offen für Wehrpflicht - Klingbeil dagegen
-
Auch CL-Halbfinale in Gefahr: Barca vorerst ohne Lewandowski
-
Ukraine und Russland werfen sich gegenseitig Bruch von "Oster-Waffenruhe" vor
-
Papst Franziskus überbringt persönlich Ostergrüße und fordert Abrüstung
-
Papst Franziskus wünscht bei Messe auf Petersplatz persönlich "Frohe Ostern"
-
Papst empfängt US-Vizepräsidenten Vance zu kurzer Privataudienz
-
EM-Ziel? Wück will "nicht nur mitspielen"
-
Sechsjähriger ertrinkt in Spaßbad in Nordrhein-Westfalen
-
Klöckner kann sich digitale Abstimmungen im Bundestag vorstellen
-
Semechin verliert Sponsoren nach Schwangerschafts-Verkündung
-
Polzin: Streit zwischen Dompé und Mikelbrencis "längst geklärt"
-
Kretschmann: Pazifismus heißt, verteidigungsbereit zu sein und aufzurüsten
-
Hohe Frühbeteiligung an Parlamentswahl in Kanada
-
S04-Trainer van Wonderen rechnet mit Trennung nach Saisonende
-
NBA: Schröder und Pistons verlieren Spiel eins in New York
-
Hasenhüttl darf wohl bis Saisonende VfL-Coach bleiben
-
Klingbeil: Zurückweisung von Asylsuchenden eng mit EU-Partnern abstimmen
-
Acht-Tore-Wahnsinn: Die zwei Herzen des Steffen Baumgart
-
SID-Aufwärmrunde: Fünf Kernpunkte für den GP von Saudi-Arabien
-
USA und Iran wollen Atomgespräche fortsetzen
-
Ukraine will Putins "Oster-Waffenruhe" einhalten - und wirft Russland Verstöße vor
-
Großeinsatz in Hessen: Zwei Männer in Bad Nauheim getötet
-
Ostermesse auf dem Petersplatz - Papst will gegen Ende teilnehmen
-
Klingbeil fordert "gründliche Prüfung" von Leistungsentzug bei neuer Grundsicherung
-
Zweiter großer Protesttag: Tausende demonstrieren in den USA gegen Trump

Brandenburger Gericht muss neu über Verkauf von Land durch Agrarkonzern verhandeln
Das brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) in Brandenburg an der Havel muss erneut über den Verkauf von Äckern durch einen Agrarkonzern verhandeln. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe fand Fehler im OLG-Urteil und verwies den Fall darum zurück, wie er am Dienstag mitteilte. Er gab damit der Rechtsbeschwerde des brandenburgischen Landwirtschaftsministeriums statt. (Az. BLw 5/20)
2015 verkauften Gesellschaften eines Agrarkonzerns mehr als 2000 Hektar Land an ein Unternehmen, das ebenfalls zu dem Konzern gehörte. Dieser sollte das Land langfristig an die Gesellschaften zurückverpachten. Der Landkreis genehmigte den Verkauf. Wenig später übertrug die Alleingesellschafterin des Unternehmens den Großteil ihrer Anteile auf eine Kapitalanlagegesellschaft, die zu einem Versicherungskonzern gehört.
Daraufhin nahm der Landkreis die Genehmigung zurück und übte sein Vorkaufsrecht für ein gemeinnütziges Siedlungsunternehmen aus. Das Amtsgericht in Neuruppin wies zwar die Einwände des Agrarkonzerns dagegen zurück, hob aber auch die Mitteilung über die Ausübung des Vorkaufsrechts wegen Verfahrensfehlern auf.
Dagegen zogen beide Seiten vor das OLG, das den Rücknahmebescheid für die von einer der Gesellschaften verkauften Ländereien aufhob und das Verfahren über die Mitteilung abtrennte. Daraufhin legte das Ministerium beim BGH Beschwerde ein und hatte Erfolg.
Das OLG habe den Rücknahmebescheid zu Unrecht aufgehoben, erklärte der BGH. Die ursprünglich erteilte Genehmigung für den Verkauf sei rechtswidrig, weil die Behörde von einem falschen Sachverhalt ausgegangen sei. Der Konzern habe nämlich angegeben, eine konzerninterne Besitzgesellschaft zu schaffen.
Dies sei aber gar nicht seine Absicht gewesen, was entscheidend sei: Denn ein Verkauf von Agrarland müsse untersagt werden, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt verkauft werden soll und ein Landwirt das Grundstück dringend benötigt und kaufen will und kann. Nur ausnahmsweise könne eine reine Besitzgesellschaft als Landwirt angesehen werden, in diesem Fall zweifelsfrei nicht.
Der Erwerb der Grundstücke habe nämlich dem Weiterverkauf an eine konzernfremde Kapitalanlagegesellschaft gedient, die Gewinne aus der Rückverpachtung erzielen sollte, argumentierte der BGH.
Das Oberlandesgericht müsse nun prüfen, ob es zum Zeitpunkt des Rücknahmebescheids Landwirte gab, die die Flächen dringend brauchten, kaufen wollten und konnten. Dann müsse die Genehmigung des Verkaufs versagt werden, um das gesetzliche Ziel zu erreichen, "die Agrarstruktur der Bundesrepublik zu verbessern und land- und forstwirtschaftliche Betriebe zu sichern".
T.Ward--AMWN