- NBA: Mavericks stolpern auch bei Kleber-Rückkehr
- Sinner begeistert - und bleibt entspannt beim Doping-Verfahren
- Baumann vor zweitem Länderspiel
- "Wie dumm bist du?!" Brandt schlägt Havertz im Freunde-Quiz
- Erste Ergebnisse: Präsidentenbündnis steht bei Parlamentswahl in Sri Lanka vor Erdrutschsieg
- Klage gegen Kanye West: "Antisemitische Tiraden" bei US-Rapper "an der Tagesordnung"
- Bundesweiter Vorlesetag mit zahlreichen Aktionen
- Bundestag debattiert über Folgen der Teil-Legalisierung von Cannabis
- Grüne beginnen Parteitag in Wiesbaden
- Zeitung: Musk trifft Irans UN-Botschafter an geheimem Ort zu Gesprächen
- Impfgegner Robert F. Kennedy Jr. soll US-Gesundheitsminister werden
- Israel verstärkt Angriffe auf Hisbollah-Ziele im Libanon
- Trump nominiert Robert F. Kennedy Jr. als Gesundheitsminister
- Hochrisikopartie in Paris: Israels Gastspiel weitgehend ruhig
- Trotz Absagewelle: England vor direktem Aufstieg
- Nächster Dämpfer für Belgien: Druck auf Tedesco wächst
- Edwards glänzt: Bayern demontiert Alba in der EuroLeague
- Sinner macht Gruppensieg perfekt - Aus für Medwedew
- Löwen und Gummersbach im Viertelfinale - Knorr gibt Comeback
- Afghanistan-Ausschuss: Scholz mahnt Lehren an - Kramp-Karrenbauer räumt Fehler ein
- Schweizer Bundesgericht bestätigt Yoko Ono als Eigentümerin von John Lennons Luxusuhr
- Lehren aus Afghanistan: Scholz mahnt realistische Ziele bei Auslandseinsätzen an
- LeBron James: "Spiele nicht, bis die Räder abfallen"
- Nach Wahl in Sachsen: CDU und SPD beschließen Aufnahme von Koalitionsverhandlungen
- DFB-Team: Baumann gegen Bosnien im Tor
- CDU und SPD beschließen Aufnahme von Koalitionsverhandlungen in Sachsen
- Trump nominiert treue Verbündete - Kandidaten für Finanzen und Handel stehen aus
- Klage gegen LNG-Terminalschiff in Lubmin scheitert vor Bundesverwaltungsgericht
- Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung - Union kündigt Widerstand an
- Österreich trotz interner Unruhen auf Aufstiegskurs
- Union kündigt Widerstand gegen Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs an
- Betreiber: Gasspeicher fast vollständig befüllt
- Bundesgerichtshof bestätigt in Hamburg verhängte Haftstrafe gegen IS-Rückkehrerin
- Explosionen vor Brasiliens Oberstem Gericht: Polizei sieht mögliches Terror-Motiv
- Metall- und Elektrobranche in Nordrhein-Westfalen übernimmt Pilot-Tarifabschluss
- Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben
- SPD-Generalsekretär schlägt Parteitag am 11. Januar vor
- Britische Regierung kündigt Gesetz zu Verbot neuer Kohlebergwerke an
- BAG: Headset-System unterliegt bei Mithören von Vorgesetzten der Mitbestimmung
- Bundesverwaltungsgericht verhandelt über LNG-Terminal in Lubmin
- Haft- und Bewährungsstrafen für Steuerhinterziehung in Millionenhöhe in Krefeld
- Gewinne der Dax-Unternehmen deutlich gesunken
- Zwei Tote in Esslingen: Mietstreitigkeiten offenbar Grund für Tat
- Verdächtiger in Fall von europaweitem Netzwerk von Telefonbetrügern ausgeliefert
- Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung im Bundestag
- Bundesregierung geht von zehn getöteten Deutschen in Ukraine-Krieg aus
- Zwei Aktivisten wegen Farbattacke auf Stonehenge-Monument beschuldigt
- US-Modekonzern Tapestry verzichtet auf Übernahme von Versace-Eigentümer Capri
- Unbekannte wildern an Teichen in Sachsen mehrere Schwäne
- Nach "Guardian" zieht sich auch spanische "Vanguardia" von Elon Musks X zurück
Taliban: Medien dürfen keine Bilder von Lebewesen verbreiten
Die in Afghanistan herrschenden Taliban haben die schrittweise Durchsetzung eines Gesetzes angekündigt, das jegliche Darstellung von Lebewesen durch Nachrichtenmedien verbietet. "Das Gesetz gilt für ganz Afghanistan (...) und wird schrittweise eingesetzt", sagte der Sprecher des "Tugendministeriums" der islamistischen Taliban, Saiful Islam Chyber, am Montag der Nachrichtenagentur AFP. Die bildliche Darstellung von Lebewesen verstoße gegen islamisches Gesetz, betonte der Sprecher.
Die Taliban-Regierung hatte bereits im Sommer ein "Tugendgesetz" beschlossen, das ihrer Vorstellung vom islamischen Recht entspricht. Neben dem Verbot der Darstellung von Lebewesen werden Medien darin angewiesen, nichts zu veröffentlichen, was "gegen die Scharia oder die Religion" verstößt oder "Muslime beleidigt". Das Gesetz wurde bisher jedoch noch nicht durchgesetzt. Auch Mitglieder der Taliban-Behörden veröffentlichten immer wieder Fotos von Personen in Online-Medien. Bereits währevon 1996 bis 2001 war die Darstellung von Lebewesen in afghanischen Medien verboten.
Das im August eingeführte "Tugend"-Gesetz steht vor allem wegen der Diskriminierung von Frauen international in der Kritik. Es verbietet Frauen unter anderem, in der Öffentlichkeit ihre Stimme zu erheben. Konkret heißt es: "Wenn eine erwachsene Frau wegen eines dringenden Grundes ihr Haus verlassen muss, ist sie verpflichtet, ihr Gesicht und ihren Körper zu bedecken und sicherzustellen, dass ihre Stimme nicht gehört wird." Das Gesetz bezeichnet Frauenstimmen als "aurat" - damit werden in der Scharia die intimen Stellen von Mann und Frau bezeichnet, die bedeckt werden müssen.
Des Weiteren sieht das Gesetz Verschleierungsvorschriften für Frauen und ein Verbot von Homosexualität vor. Männer müssen zudem mindestens knielange Hosen und einen Bart tragen, der nicht zu kurz sein darf. Das "Tugend"-Gesetz erweitert nochmals die Macht der Sittenpolizei, um die von den Taliban erlassenen, am islamischem Scharia-Recht orientierten Verhaltensregeln zu überwachen.
L.Mason--AMWN