
-
Bayern bald Meister? Leverkusen stolpert bei St. Pauli
-
Israel räumt nach Rettungswagen-Beschuss "Fehler" ein - und verteidigt Soldaten
-
Verstappen-Wunder bleibt aus: Piastri siegt in Dschidda
-
"Noch vier Endspiele": BVB darf weiter hoffen
-
Sieg gegen den Lieblingsgegner: BVB darf weiter hoffen
-
Dekret-Entwurf: Trump will diplomatische Präsenz der USA in Afrika drastisch zurückfahren
-
Nach Aussetzung von Abschiebungen: Trump übt scharfe Kritik an Richtern
-
"Zwei Punkte zu wenig": Eintracht-Nullnummer in Augsburg
-
Müde Frankfurter mit Nullnummer in Augsburg
-
Big Point im Titelkampf: Füchse dominieren gegen Hannover
-
Israel gesteht nach Rettungswagen-Beschuss "Fehler" ein - und verteidigt Soldaten
-
Vor Pogacar und Evenepoel: Skjelmose gewinnt Amstel Gold Race
-
Nach Streit vor Nachtclub: Polizeischüsse in Oldenburg treffen 21-Jährigen tödlich
-
Israel gesteht "Fehler" bei Beschuss von Rettungswagen im Gazastreifen ein
-
Trauer um Werner Lorant: Tod mit 76 Jahren
-
Wieder Erster: Köln nach Heimsieg kurz vor Aufstieg
-
Wilde zweite Halbzeit: Hertha bezwingt Ulm
-
Werner Lorant ist tot
-
Ostermärsche gehen weiter: Veranstalter melden "gute" bis "größere" Beteiligung
-
Happy am Birthday: Zverev siegt in München
-
Hamas-Zivilschutz: Mindestens 25 Tote bei israelischen Luftangriffen
-
Ostermesse in Rom: Franziskus fährt im Papamobil durch die jubelnde Menge
-
CDU-Politiker Wadephul offen für Wehrpflicht - Klingbeil dagegen
-
Auch CL-Halbfinale in Gefahr: Barca vorerst ohne Lewandowski
-
Ukraine und Russland werfen sich gegenseitig Bruch von "Oster-Waffenruhe" vor
-
Papst Franziskus überbringt persönlich Ostergrüße und fordert Abrüstung
-
Papst Franziskus wünscht bei Messe auf Petersplatz persönlich "Frohe Ostern"
-
Papst empfängt US-Vizepräsidenten Vance zu kurzer Privataudienz
-
EM-Ziel? Wück will "nicht nur mitspielen"
-
Sechsjähriger ertrinkt in Spaßbad in Nordrhein-Westfalen
-
Klöckner kann sich digitale Abstimmungen im Bundestag vorstellen
-
Semechin verliert Sponsoren nach Schwangerschafts-Verkündung
-
Polzin: Streit zwischen Dompé und Mikelbrencis "längst geklärt"
-
Kretschmann: Pazifismus heißt, verteidigungsbereit zu sein und aufzurüsten
-
Hohe Frühbeteiligung an Parlamentswahl in Kanada
-
S04-Trainer van Wonderen rechnet mit Trennung nach Saisonende
-
NBA: Schröder und Pistons verlieren Spiel eins in New York
-
Hasenhüttl darf wohl bis Saisonende VfL-Coach bleiben
-
Klingbeil: Zurückweisung von Asylsuchenden eng mit EU-Partnern abstimmen
-
Acht-Tore-Wahnsinn: Die zwei Herzen des Steffen Baumgart
-
SID-Aufwärmrunde: Fünf Kernpunkte für den GP von Saudi-Arabien
-
USA und Iran wollen Atomgespräche fortsetzen
-
Ukraine will Putins "Oster-Waffenruhe" einhalten - und wirft Russland Verstöße vor
-
Großeinsatz in Hessen: Zwei Männer in Bad Nauheim getötet
-
Ostermesse auf dem Petersplatz - Papst will gegen Ende teilnehmen
-
Klingbeil fordert "gründliche Prüfung" von Leistungsentzug bei neuer Grundsicherung
-
Zweiter großer Protesttag: Tausende demonstrieren in den USA gegen Trump
-
Netanjahu lehnt Kriegs-Ende ab: Nicht den "Diktaten der Hamas" beugen
-
Bundestagspräsidentin Klöckner will im Streit um Umgang mit AfD "vermitteln"
-
Trotz langer Überzahl: HSV patzt erneut

Volksverhetzungsprozess gegen Bremer Pastor wegen Aussagen zu Homosexuellen
Vor dem Bremer Landgericht hat am Montag ein Berufungsprozess um mutmaßlich volksverhetzende Äußerungen eines evangelischen Pastors über Homosexuelle begonnen. Der Geistliche einer sich selbst als "bibeltreu" bezeichnenden Gemeinde wurde dafür im vergangenen Jahr vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 8100 Euro verurteilt. Dagegen ging er vor dem Landgericht in Berufung.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der 54-jährige Pastor in einem sogenannten Eheseminar in seiner Gemeinde im Herbst 2019 mit Blick auf Homosexualität unter anderem von "Degenerationsformen der Gesellschaft" gesprochen und Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Christopher-Street-Day-Paraden als "Verbrecher" tituliert. Auch sprach er von "Genderdreck" und nannte diesen "zutiefst teuflisch".
Die Verteidigung des Manns, der seine damaligen Ausführungen auch als Tondatei im Internet veröffentlichte, forderte im dem damaligen Verfahren einen Freispruch. Der Fall des Pastors und seiner Gemeinde beschäftigt die evangelische Kirche schon seit langem. Der Mann ist ein bundesweit bekannter Vertreter einer betont fundamentalistischen Glaubensauslegung und aufgrund seiner Äußerungen heftig umstritten. Seine Gemeinde unterstützt ihn.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers begründete die Verteidigung des Pastors die Berufung zum Prozessauftakt unter anderem damit, dass die Äußerungen von der Religionsfreiheit gedeckt seien. Der Vorwurf der Volksverhetzung laufe demnach zudem auch deshalb ins Leere, weil der Mann lediglich abstrakt von "Homosexualität" und nicht etwa konkret von bestimmten Menschen gesprochen habe.
Am Montag wurden vor Gericht demnach unter anderem auch Teile des damaligen Audiomitschnitts abgespielt und zwei Teilnehmer des Seminars als Zeugen gehört. Im weiteren Verlauf des Verfahrens sollen auch zwei theologische Sachverständige befragt werden. Für das Verfahren sind insgesamt vier Termine bis zum 20. Mai angesetzt.
Die evangelische Kirche in der Hansestadt leitete gegen den Pastor 2020 zwischenzeitlich auch ein Disziplinarverfahren wegen der Äußerungen ein und enthob ihn vorläufig des Diensts. Dagegen wehrte sich der Geistliche vor dem zuständigen Disziplinargericht, das starke Bedenken gegen die vorläufige Dienstenthebung äußerte.
Im April 2021 einigten sich die evangelische Kirche in Bremen, der Pastor und seine Gemeinde auf eine einvernehmliche Regelung bis zum Abschluss des laufenden strafrechtlichen Verfahrens. Demnach darf der Mann weiter arbeiten. Im Gegenzug entschuldigte er sich für die fraglichen Äußerungen während des sogenannten Eheseminars.
Kirchenrechtlich ist der Fall nach Angaben der Kirche kompliziert, weil sich Pastoren in einem beamtenähnlichen Anstellungsverhältnis befinden. Eine Versetzung kommt demnach lediglich auf Antrag der Gemeinde in Frage, wovon im vorliegenden Fall allerdings nicht auszugehen ist.
Möglich bleibt noch ein Disziplinarverfahren, das bei schweren Straftaten unter Umständen eine Entfernung aus dem Dienst zur Folge haben kann. Während laufender strafrechtlicher Verfahren werden Disziplinarverfahren aber üblicherweise ausgesetzt.
Th.Berger--AMWN