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Urteil in Waldshut-Tiengen: Psychiatrie für 19-Jährigen nach Tötung von Familie
Fünf Monate nach der Tötung von drei Menschen in Hohentengen in Baden-Württemberg wird ein 19-Jähriger in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Das Landgericht Waldshut-Tiengen stellte in seinem am Freitag verkündeten Urteil fest, dass der junge Mann Ende März seine Eltern und seinen Bruder mit einem Klappmesser erstochen hatte. Zur Tatzeit sei er aber nicht schuldfähig gewesen.
Der 19-Jährige leide an einer schweren psychischen Krankheit, nämlich einer paranoiden oder einfachen Schizophrenie. Er sei in einem religiös geprägten Wahnsystem gefangen und habe sich vorgestellt, dass seine Familie "das Böse" oder vom Bösen ergriffen sei. Sich selbst habe er in der Rolle des "Guten" gesehen und geglaubt, den Auftrag zu haben, das Böse zu vernichten. Er habe "mit unbedingtem Vernichtungswillen gehandelt".
Der Vorsitzende Richter Martin Hauser sprach nach Gerichtsangaben von einem "ebenso tragischen wie verstörenden Geschehen". Bis heute befinde sich der 19-Jährige in diesem Wahnsystem, teilte das Gericht weiter mit. Er habe sich von seinen Taten nicht distanzieren können. Der junge Mann sei reifeverzögert, weswegen Jugendstrafrecht angewandt wurde.
Das Gericht stellte fest, dass der Beschuldigte dreifachen Totschlag begangen habe, außerdem einen versuchten Totschlag mit gefährlicher Körperverletzung. Dabei ging es um seine Schwester, die bei der Tat schwer verletzt worden war. Nach Auffassung des Gerichts war es nur Zufall, dass sie nicht auch starb.
Wegen der Krankheit des 19-Jährigen seien vergleichbare Taten von ihm zu erwarten. Darum sei er für die Allgemeinheit gefährlich und müsse untergebracht werden, erklärte das Gericht.
Bereits die Staatsanwaltschaft hatte den jungen Mann für schuldunfähig gehalten und die Unterbringung in einer Klinik angestrebt. Es handelte sich in Waldshut-Tiengen deshalb um ein sogenanntes Sicherungsverfahren, das seit Ende August vor einer Jugendkammer stattfand.
Noch kann das Urteil mit einer Revision angefochten werden, dafür wäre der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zuständig. Bis das Urteil rechtskräftig ist, bleibt es bei der bereits zuvor vorläufig angeordneten Unterbringung des 19-Jährigen in der Psychiatrie.
S.Gregor--AMWN