- Grüne starten mit Kanzlerkandidat Habeck und neuer Parteispitze in den Wahlkampf
- Russland greift Ukraine massiv wie selten an - Scholz verteidigt Putin-Telefonat
- Grüne küren Habeck zum Kanzlerkandidaten
- Slalom: Straßer Siebter in Levi
- Habeck zu Kanzlerkandidatur: Ich will Verantwortung suchen
- Spitzen des Staates gedenken an Volkstrauertag den Toten von Krieg und Diktatur
- K-Frage: Scholz will mit SPD in Wahlkampf ziehen und gewinnen
- Scholz verteidigt sein Telefonat mit Putin
- Neue israelische Luftangriffe im Libanon und im Gazastreifen
- Sechs Tote bei schwerem Verkehrsunfall in Nordrhein-Westfalen
- SPD und Grüne empört nach Berichten zu FDP-Planungen für "Ampel"-Aus
- 迪拜棕榈岛索菲特美憬阁酒店: 五星級健康綠洲
- Baerbock zu Habeck: Ich will Dich als Kanzler
- The Retreat Palm Dubai MGallery by Sofitel: Пятизвездочный велнес-оазис
- Atommacht Indien testet erstmals Hyperschallrakete
- The Retreat Palm Dubai MGallery by Sofitel: Eine Fünf-Sterne-Wellness-Oase!
- Erster SPD-Bundestagsabgeordneter fordert Pistorius als Kanzlerkandidaten
- Dressur-Weltcup: Werth und Wendy begeistern in Stuttgart
- Dänin zur neuen Miss Universe gekürt
- Xi warnt mit Blick auf Taiwan vor Überschreiten von "roter Linie"
- Vier Monate nach Wahlprotesten in Venezuela: Mehr als 200 Festgenommene wieder frei
- Tödlicher Stichwaffenangriff in Baden-Württemberg: Verdächtiger in Untersuchungshaft
- Drohende Streiks: Tarifverhandlungen für Ärzte an kommunalen Kliniken gescheitert
- Umfrage: Klare Mehrheit der SPD-Anhänger für Pistorius als Kanzlerkandidat
- Evakuierung von fast 14.000 Menschen wegen möglicher Weltkriegsbomben in Osnabrück
- Parlamentswahl im Senegal: Neuer Präsident will sich Mehrheit sichern
- Drei Festnahmen nach Angriff auf Netanjahus Anwesen in Israel
- Ukraine meldet "einen der heftigsten" Luftangriffe Russlands
- Trump besucht Käfigkampf-Veranstaltung in New York und wird gefeiert
- Israelischer Luftangriff auf den Süden Beiruts - Zuvor zu Evakuierung aufgerufen
- "Mir geht es gut": Szalai meldet sich nach Zusammenbruch
- Zverev blickt nach vorne: "Werde alles tun, was ich kann"
- Weltspitze? "Wir sind wieder näher dran"
- Trump will Fracking-Unternehmer Chris Wright zum US-Energieminister machen
- Senegals neue Führung strebt klare Mehrheit bei Parlamentswahl an
- Großangelegte Anti-Kriegs-Demonstration der russischen Exil-Opposition in Berlin
- Grüne beenden Parteitag mit Kür von Habeck zum Kanzlerkandidaten
- Scholz reist zu G20-Gipfel nach Brasilien
- Neue israelische Luftangriffe auf Beirut - Hisbollah feuert Raketensalven auf Israel ab
- 22 Meter langes Dinosaurier-Skelett für sechs Millionen Euro versteigert
- Treffen mit Biden: Chinas Präsident Xi wirbt für stabile Beziehungen zu den USA
- Trump nominiert Fracking-Unternehmer Chris Wright als Energieminister
- Treffen Biden-Xi: China will sich um "reibungslosen Übergang" zu Trump bemühen
- "Bisschen Glück gehabt": Kimmich nicht schlimmer verletzt
- Medizinischer Notfall bei Szalai überschattet Niederlande-Sieg
- Hohe Fußballkunst: Fulminante DFB-Elf stürmt zum Gruppensieg
- Melsungen mit Ausrufezeichen gegen Meister Magdeburg
- Sorge um Adam Szalai: Bange Momente in Amsterdam
- Trumps ehemaliger Anwalt Giuliani übergibt Vermögenswerte an Klägerinnen
- Mit Wirtz gegen Bosnien und Herzegowina
Hobby-Fallschirmspringer dürfen Landebahn auf Bundeswehrgelände in Calw nutzen
Hobby-Fallschirmspringer dürfen weiter die Start- und Landebahn auf einem Übungsgelände der Bundeswehr im baden-württembergischen Calw nutzen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wies nach Angaben vom Donnerstag die Klagen von Anwohnern ab, die sich von dem Fluglärm gestört fühlen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte dem Fallschirmklub im März 2022 eine Start- und Landeerlaubnis erteilt.
Das dürfe es nicht, argumentierten die Anwohner. Auf einer militärischen Behelfslandebahn dürften nicht einfach so Hobbyspringer landen. Sie verursachten Lärm, der an der Freizeitlärmrichtlinie zu messen sei. Das Verwaltungsgericht erklärte aber nun, dass keine Vorschriften verletzt würden.
Der Ausnahmecharakter von Starts und Landungen außerhalb eines zugelassenen Flugplatzes bleibe hier gewahrt. Es sei nämlich eine bestimmte Nutzung festgelegt, außerdem sei die Erlaubnis auf bestimmte Flugzeuge beschränkt und die Zahl von Starts und Landungen begrenzt. Die Erlaubnis sei auch nur zeitlich befristet gültig. Ein Lärmgutachten habe keine Anhaltspunkte für gesundheitsgefährdende Fluglärmimmissionen geliefert, ergänzte das Gericht.
Hier nicht die Freizeitlärmrichtlinie, sondern die für Fluglärm speziellere Landeplatz-Fluglärmrichtlinie als Orientierungsgrundlage heranzuziehen, sei nicht zu beanstanden. Es sei aber auch nicht ersichtlich, dass die in der Freizeitlärmrichtlinie genannten Richtwerte überschritten würden.
Auch mit Blick auf die zusätzliche Nutzung des Geländes durch die Bundeswehr sei ausgeschlossen, dass die Lärmbelastung den kritischen Bereich der Gesundheitsgefährdung erreiche. In Calw ist das Kommando Spezialkräfte des Heers stationiert. Gegen das Urteil aus Karlsruhe können die Kläger noch die Zulassung der Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim beantragen.
P.M.Smith--AMWN