
-
Müde Frankfurter mit Nullnummer in Augsburg
-
Big Point im Titelkampf: Füchse dominieren gegen Hannover
-
Israel gesteht nach Rettungswagen-Beschuss "Fehler" ein - und verteidigt Soldaten
-
Vor Pogacar und Evenepoel: Skjelmose gewinnt Amstel Gold Race
-
Nach Streit vor Nachtclub: Polizeischüsse in Oldenburg treffen 21-Jährigen tödlich
-
Israel gesteht "Fehler" bei Beschuss von Rettungswagen im Gazastreifen ein
-
Trauer um Werner Lorant: Tod mit 76 Jahren
-
Wieder Erster: Köln nach Heimsieg kurz vor Aufstieg
-
Wilde zweite Halbzeit: Hertha bezwingt Ulm
-
Werner Lorant ist tot
-
Ostermärsche gehen weiter: Veranstalter melden "gute" bis "größere" Beteiligung
-
Happy am Birthday: Zverev siegt in München
-
Hamas-Zivilschutz: Mindestens 25 Tote bei israelischen Luftangriffen
-
Ostermesse in Rom: Franziskus fährt im Papamobil durch die jubelnde Menge
-
CDU-Politiker Wadephul offen für Wehrpflicht - Klingbeil dagegen
-
Auch CL-Halbfinale in Gefahr: Barca vorerst ohne Lewandowski
-
Ukraine und Russland werfen sich gegenseitig Bruch von "Oster-Waffenruhe" vor
-
Papst Franziskus überbringt persönlich Ostergrüße und fordert Abrüstung
-
Papst Franziskus wünscht bei Messe auf Petersplatz persönlich "Frohe Ostern"
-
Papst empfängt US-Vizepräsidenten Vance zu kurzer Privataudienz
-
EM-Ziel? Wück will "nicht nur mitspielen"
-
Sechsjähriger ertrinkt in Spaßbad in Nordrhein-Westfalen
-
Klöckner kann sich digitale Abstimmungen im Bundestag vorstellen
-
Semechin verliert Sponsoren nach Schwangerschafts-Verkündung
-
Polzin: Streit zwischen Dompé und Mikelbrencis "längst geklärt"
-
Kretschmann: Pazifismus heißt, verteidigungsbereit zu sein und aufzurüsten
-
Hohe Frühbeteiligung an Parlamentswahl in Kanada
-
S04-Trainer van Wonderen rechnet mit Trennung nach Saisonende
-
NBA: Schröder und Pistons verlieren Spiel eins in New York
-
Hasenhüttl darf wohl bis Saisonende VfL-Coach bleiben
-
Klingbeil: Zurückweisung von Asylsuchenden eng mit EU-Partnern abstimmen
-
Acht-Tore-Wahnsinn: Die zwei Herzen des Steffen Baumgart
-
SID-Aufwärmrunde: Fünf Kernpunkte für den GP von Saudi-Arabien
-
USA und Iran wollen Atomgespräche fortsetzen
-
Ukraine will Putins "Oster-Waffenruhe" einhalten - und wirft Russland Verstöße vor
-
Großeinsatz in Hessen: Zwei Männer in Bad Nauheim getötet
-
Ostermesse auf dem Petersplatz - Papst will gegen Ende teilnehmen
-
Klingbeil fordert "gründliche Prüfung" von Leistungsentzug bei neuer Grundsicherung
-
Zweiter großer Protesttag: Tausende demonstrieren in den USA gegen Trump
-
Netanjahu lehnt Kriegs-Ende ab: Nicht den "Diktaten der Hamas" beugen
-
Bundestagspräsidentin Klöckner will im Streit um Umgang mit AfD "vermitteln"
-
Trotz langer Überzahl: HSV patzt erneut
-
Nach Putin-Ankündigung: Ukraine bereit zu Waffenruhe auch über Ostern hinaus
-
DEL-Finale: Kölner Haie stoppen Berliner Siegesserie
-
Ende des Dauerduells: Lüneburg erreicht VBL-Finale
-
"Lügen und Demütigung": Bätzing besorgt über Trumps Politikstil
-
Selenskyj: Ukraine zu Waffenruhe über Ostern bereit
-
Historische Torflut in Köpenick: Union sichert Klassenerhalt
-
Verstappen rast zur Überraschungs-Pole in Dschidda - Norris crasht
-
Acht Tore: Halbzeit-Rekord in der Bundesliga

Bundesverwaltungsgericht spricht früherem Beamten Ausgleichszahlung im Alter zu
Verlässt ein Beamter den Staatsdienst, um in einem anderen EU-Land zu arbeiten, hat er später Anspruch auf einen Ausgleichsbeitrag für ihm entgangene Pensionsansprüche. Der Betrag müsse die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ergänzen, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch. Es ging um einen Lehrer aus Nordrhein-Westfalen, der 1999 nach Österreich ausgewandert war. (Az. BVerwG 2 C 3.21)
Er beantragte die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Das Land versicherte ihn daraufhin für die Zeit seiner Tätigkeit rückwirkend in der gesetzlichen Rentenversicherung nach. Im Gegensatz zum Bund und anderen Ländern habe Nordrhein-Westfalen keine gesetzliche Regelung geschaffen, nach der Beamten im Falle ihres Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis die bis dahin erworbenen Versorgungsanwartschaften im Grundsatz erhalten bleiben, erklärte das Gericht.
Seit Eintritt in den Ruhestand bezieht der frühere Lehrer etwa 2200 Euro Rente aus Deutschland und Österreich. Das ist deutlich weniger, als er bekommen würde, wenn er bis zur Pensionierung verbeamteter Lehrer in Nordrhein-Westfalen gewesen wäre. Er klagte darum auf eine monatliche Ausgleichszahlung und berief sich auf die europäische Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verpflichtete das Land zunächst zur Zahlung eines monatlichen Ausgleichsbetrags. Das Oberverwaltungsgericht in Münster reduzierte diese Summe auf den Unterschied zu der fiktiven Rente für einen bis dahin in Nordrhein-Westfalen angestellten Lehrer. Dieses Urteil hob das Bundesverwaltungsgericht nun auf und verpflichtete das Land wieder zu einer höheren Summe.
Der Mann sei etwa 20 Jahre lang Beamter gewesen. Der Wert der Nachversicherung bleibe deutlich hinter dem Wert der "erworbenen“ Versorgungsansprüche zurück, begründete es seine Entscheidung. Die damit einhergehende Beeinträchtigung des Rechts der Arbeitnehmer auf Freizügigkeit sei nicht durch öffentliche Interessen gerechtfertigt. Der Anspruch ergebe sich unmittelbar aus dem EU-Recht.
M.Thompson--AMWN