- Kindesmissbrauch per Livestream: Prozessbeginn gegen 45-Jährigen in Stuttgart
- Regierungssprecher: Scholz wird Entscheidung zu Taurus "nicht mehr ändern"
- Sieben Festnahmen wegen bundesweiter Bandendiebstähle in Pflegeheimen
- Pistorius sieht nach US-Entscheidung keine veränderte Lage bei Taurus-Nein
- 13-Jähriger verunglückt mit gestohlenem Auto - vier weitere Jugendliche an Bord
- CSU-Chef Söder: Zeit von Bundeskanzler Scholz "ist vorbei"
- Außergerichtliche Einigung: Riemann kehrt bei Bochum zurück
- BGH: Mutmaßlicher Russland-Spion bleibt wegen weiterer Vorwürfe in Untersuchungshaft
- Polizei ermittelt nach Einbruch auf Gelände von Schloss Windsor
- US-Musiklegende Quincy Jones posthum mit Ehren-Oscar ausgezeichnet
- Exfrau vor Haus aufgelauert und getötet: Mordanklage gegen 50-Jährigen in Berlin
- Scholz-Telefonat mit Putin stößt in EU teils auf Kritik
- CSU will bayerischen Bauernpräsidenten Felßner als Bundeslandwirtschaftsminister
- Bangladesch will Ausweisung gestürzter Regierungschefin über Interpol erwirken
- Plastikrecycling in Europa erstmals zurückgegangen - Auch Produktion gesunken
- Frankreich bekräftigt mit Blick auf weiter reichende Waffen seine offene Haltung
- Nadal lässt Auftritt im Davis Cup offen
- Drei Jugendliche stürzen auf Flucht vor Polizei in Rheinland-Pfalz in tiefen Schacht
- Mangelhaft gesicherte Weihnachtsgans verursacht Unfall auf Bundesstraße in Thüringen
- Deutschland liefert Ukraine 4000 bewaffnete Drohnen
- Zoff in Österreich: Rangnick legt nach
- Ermittlungen nach Verkehrsunfall mit sechs Toten in Nordrhein-Westfalen dauern an
- Sieben Festnahmen: 37 Millionen Liter Diesel unversteuert verkauft
- Juso-Chef: "Es gibt keine Selbstkrönung" des SPD-Kanzlerkandidaten
- Verband: Deutsche Reedereien erhalten Droh-Emails von Huthi-Miliz
- Menschen sind länger pflegebedürftig: Pflegedauer verdoppelt sich im Schnitt
- Deutschland beteiligt sich an Initiative zu Dekarbonisierung der Industrie
- Zahl der Baugenehmigungen im September wieder deutlich stärker gesunken
- Streit um Kosten für Assistenzhundausbildung: Klägerin verliert gegen Krankenkasse
- Mumbru stellt klar: Schröder bleibt Kapitän
- Umfrage: Kinder und Jugendliche kennen eigene Rechte kaum
- Djir-Sarai erklärt Union zum Wunschpartner der FDP
- Jahresabschluss in Ungarn: Nagelsmann nimmt Rücksicht
- Spezialkräfte beenden Irrfahrt mit gestohlenem Rettungswagen von Hamburg nach Kiel
- Unicef: Mehr als 650 Kinder im Ukraine-Krieg getötet - Warnung vor psychischen Schäden
- Baerbock begrüßt US-Entscheidung zu ukrainischem Waffeneinsatz gegen Russland
- Ukrainischer Botschafter begrüßt Erlaubnis von Waffen mit größerer Reichweite
- Teilergebnisse: Wähler in Gabun stimmen mit großer Mehrheit für neue Verfassung
- Esken sieht Scholz' Kandidatur als "beschlossene Sache" - Debatte geht weiter
- Exporte aus Deutschland im dritten Quartal leicht gestiegen
- Schulen in Indiens Hauptstadt Neu Delhi wegen Smogs geschlossen
- NHL: Grubauer verliert bei Comeback
- Habeck wirbt auf UN-Klimakonferenz für Ausbau des Emissionshandels
- NFL: Chiefs mit erster Niederlage
- NBA: Schröders Nets verlieren erneut
- DB führt ab Januar neuen Sparpreis für Geschäftsreisende ein
- Trump nominiert Republikaner Brendan Carr als Leiter der US-Medienaufsichtsbehörde
- BGH spricht Grundsatzurteil zu Schadenersatz nach Datendiebstahl bei Facebook
- CDU und SPD in Sachsen starten Koalitionsverhandlungen für Minderheitsregierung
- Woche der Entscheidungen beginnt auf UN-Klimakonferenz in Baku
Berufungsverfahren um umstrittenes Interview von Boateng in Berlin begonnen
Vor dem Kammergericht Berlin hat am Donnerstag das Berufungsverfahren wegen umstrittener Interviewäußerungen des Fußballweltmeisters Jérôme Boateng über seine Ex-Freundin begonnen. Die Mutter des Models war mit einer Unterlassungsklage gegen die Aussagen in einem Interview vorgegangen, das Boateng kurz vor dem Tod der durch einen Suizid ums Leben gekommenen jungen Frau 2021 gegeben hatte. Das Landgericht Berlin hatte dem nur in Teilen stattgegeben, woraufhin die Mutter Berufung einlegte.
Die Mutter argumentiert, dass durch das Interview der postmortale Achtungsanspruch ihrer Tochter verletzt wurde, weil ihr unter anderem Straftaten vorgeworfen werden. In dem Interview hatte der Fußballer seiner Ex-Freundin unter anderem vorgeworfen, dass sie ihn zu der Beziehung gezwungen habe. Die Mutter war gegen insgesamt sechs Aussagen vorgegangen, das Landgericht untersagte aber nur eine davon. Das Interview ist mittlerweile nicht mehr online verfügbar.
Der Senat gab während der Berufungsverhandlung am Donnerstag zu verstehen, dass er die Aussagen zwar als verletzend bewerte, sie aber keine "schwerwiegende Entstellung" darstellten. Damit sei das Maß für die Verletzung des postmortalen Achtungsanspruchs nicht gegeben, sagte Richter Oliver Elzer. Allerdings gebe es hierzu kein Gesetz, der Senat müsse sich also an bisheriger Rechtssprechung orientieren.
Wie im Zivilrecht üblich schlug der Senat den Parteien einen Vergleich vor. Dieser sähe vor, dass Boateng eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgäbe. Damit würde er sich verpflichten, die Aussagen aus dem Interview nicht mehr zu wiederholen und müsste im Falle eine Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zahlen.
Ob die Parteien den Vergleich annehmen, war am Donnerstag zunächst noch unklar. Sollten sie es nicht tun, muss das Kammergericht die Sache entscheiden. Dies wäre in zwei bis drei Wochen der Fall, kündigte Elzer an.
A.Jones--AMWN