- Drohung aus Moskau nach US-Erlaubnis für Kiew zum Einsatz weitreichender Waffen
- Israel greift erneut Viertel im Zentrum Beiruts an - Mindestens vier Tote
- G20-Gipfel startet mit Auftakt für globale Allianz gegen den Hunger
- "Charlie Hebdo" startet Karikaturenwettbewerb gegen religiösen Einfluss
- Kreise: Argentinien tritt nun doch globaler Allianz gegen den Hunger bei
- Trump bekräftigt Plan zum Einsatz von Militär gegen Einwanderer
- Nagelsmann erfreut: "Gutes Zeichen" von Szalai
- Datendiebstahl bei Facebook: Nutzer können nach BGH-Urteil auf Schadenersatz hoffen
- Pflegedauer verdoppelt sich im Schnitt - Höhere Kosten erwartet
- Jahresabschluss in Ungarn: Nagelsmann wird "viel" wechseln
- Scholz bleibt bei Nein zu Taurus-Lieferung - Ukraine soll KI-Drohnen bekommen
- Dänemark besteuert künftig Methanausstoß von Kühen und Schweinen
- Partnerin getötet: 81-Jähriger in Bayern in Untersuchungshaft
- Rund anderthalb Millionen Kubikmeter Sand als Sturmflutschutz vor Sylt aufgespült
- Urteil rechtskräftig: Vier Jahre Haft wegen Misshandlung von Pflegekindern in Bayern
- Mutmaßliche Drohnen für Russland: Baerbock droht China mit "Konsequenzen"
- Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD in Sachsen offiziell gestartet
- Leichenteile im Rhein: Mann wegen Totschlags verurteilt
- CSU will bayerischen Bauernpräsidenten Felßner als Bundesagrarminister
- Argentinien verweigert sich als einziges G20-Land der Allianz gegen den Hunger
- USA und Philippinen vereinbaren Austausch von geheimen Militärinformationen
- SPD-Spitze bemüht sich um Eindämmung der K-Frage - Diskussion geht weiter
- Datendiebstahl bei Facebook: BGH stärkt Position betroffener Nutzer
- Polizeieinsatz in Protestcamp gegen Tesla-Werk in Brandenburg
- Deutsche Bauern fordern Stopp von EU-Mercosur-Abkommen - Proteste in Frankreich
- "Boost" für Davis Cup: Kohlmann setzt auf Krawietz/Pütz
- Sri Lankas Präsident Dissanayake wird nach Wahlsieg auch Verteidigungs- und Finanzminister
- US-Erlaubnis für Einsatz weitreichender Waffen durch Ukraine löst Debatten aus
- Scholz zu G20-Gipfel in Brasilien eingetroffen
- Selenskyj besucht Truppen in umkämpfter Stadt Pokrowsk im Osten der Ukraine
- Linke-Chef van Aken euphorisch: "Projekt Silberlocke" garantiert Bundestagseinzug
- Deutsche Bahn vergibt erste Bauaufträge für Sanierung der Strecke Hamburg-Berlin
- Drängen zu mehr Schwung in Schlusswoche von UN-Klimakonferenz
- Nach Parlamentswahl im Senegal zeichnet sich klarer Sieg der Regierungspartei ab
- Extreme Feinstaubbelastung in Indien: Schulen in Neu Delhi wegen Smogs geschlossen
- Smartphone- und Autohersteller Xiaomi steigert Quartalsumsatz um 30 Prozent
- Thüringen: Dreijährige betätigt im Auto SOS-Taste und löst Polizeieinsatz aus
- Urteil: Katzenhalterin haftet für Kosten von Tierklinik bei Notfallbehandlung
- Widerstand gegen Mercosur-Abkommen: Neue Bauernproteste auf Frankreichs Straßen
- Baerbock spricht in Warschau mit europäischen Amtskollegen über Ukraine-Krieg
- Durchsuchungen bei Berliner Polizist wegen Versicherungsbetrugs
- Kindesmissbrauch per Livestream: Prozessbeginn gegen 45-Jährigen in Stuttgart
- Regierungssprecher: Scholz wird Entscheidung zu Taurus "nicht mehr ändern"
- Sieben Festnahmen wegen bundesweiter Bandendiebstähle in Pflegeheimen
- Pistorius sieht nach US-Entscheidung keine veränderte Lage bei Taurus-Nein
- 13-Jähriger verunglückt mit gestohlenem Auto - vier weitere Jugendliche an Bord
- CSU-Chef Söder: Zeit von Bundeskanzler Scholz "ist vorbei"
- Außergerichtliche Einigung: Riemann kehrt bei Bochum zurück
- BGH: Mutmaßlicher Russland-Spion bleibt wegen weiterer Vorwürfe in Untersuchungshaft
- Polizei ermittelt nach Einbruch auf Gelände von Schloss Windsor
BGH: Kein Kündigungsrecht für vermietete Wohnung wegen Eigenbedarfs von Cousin
Wenn der Cousin und Miteigentümer in eine Wohnung einziehen will, rechtfertigt das keine Kündigung des Mietvertrags wegen Eigenbedarfs. Das Verwandtschaftsverhältnis ist dazu nicht nah genug, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag ausführte. Es ging um einen Fall aus Berlin, in dem zwei Cousins eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bildeten. (Az. VIII ZR 276/23)
Diese Gesellschaft kaufte ein Haus mit Wohnungen darin. Die strittige Wohnung war zu dem Zeitpunkt bereits vermietet, die GbR wurde dadurch Vermieterin. Einer der Cousins meldete Eigenbedarf an und wollte in die Wohnung einziehen. Die Mieter hielten die Kündigung aber für unwirksam und weigerten sich, die Wohnung zu räumen. Deshalb verklagte die GbR sie.
Das Amtsgericht Berlin-Mitte wies die Klage ab, das Landgericht gab ihr aber statt. Daraufhin wandten sich die Mieter an den BGH. Dieser gab mit dem am Mittwoch verhängten Urteil wiederum den Mietern recht.
Ein Vermieter darf den Mietvertrag nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat. Dieses Interesse besteht beispielsweise dann, wenn er die Wohnung für Familienmitglieder braucht. Wer eine bereits vermietete Wohnung kauft, darf außerdem drei Jahre lang keine Kündigung aussprechen - in besonders angespannten Wohnungsmärkten wie etwa in Berlin sogar zehn Jahre lang. Eine Ausnahme gilt aber dann, wenn die Käufer derselben Familie angehören.
Auf diese Ausnahmeregelung könne sich die GbR in dem Fall aber nicht berufen, erklärte der BGH. Cousins zählten nicht zu den nahen Angehörigen, deren Eigenbedarf eine Kündigung oder die Ausnahme von der Kündigungsfrist rechtfertige. Das seien nur Menschen, die bei Prozessen gegen ihre Angehörigen die Aussage verweigern dürfen - also Eheleute, Lebenspartner, Verlobte und Verwandte bis zum dritten Grad beziehungsweise Verschwägerte bis zum zweiten Grad.
Entferntere Angehörige genießen dieses Privileg dem BGH zufolge nicht, auch nicht bei einer engen persönlichen Bindung. Cousins sind Verwandte vierten Grades. Der BGH hob also das Urteil des Landgerichts auf, die Räumungsklage wurde abgewiesen.
M.A.Colin--AMWN