- Bauern fordern Stopp von EU-Mercosur-Abkommen - Scholz drückt aufs Tempo
- Afrikas Fußballer des Jahres: Guirassy unter Top fünf
- Drohung aus Moskau nach US-Erlaubnis für Kiew zum Einsatz weitreichender Waffen
- Israel greift erneut Viertel im Zentrum Beiruts an - Mindestens vier Tote
- G20-Gipfel startet mit Auftakt für globale Allianz gegen den Hunger
- "Charlie Hebdo" startet Karikaturenwettbewerb gegen religiösen Einfluss
- Kreise: Argentinien tritt nun doch globaler Allianz gegen den Hunger bei
- Trump bekräftigt Plan zum Einsatz von Militär gegen Einwanderer
- Nagelsmann erfreut: "Gutes Zeichen" von Szalai
- Datendiebstahl bei Facebook: Nutzer können nach BGH-Urteil auf Schadenersatz hoffen
- Pflegedauer verdoppelt sich im Schnitt - Höhere Kosten erwartet
- Jahresabschluss in Ungarn: Nagelsmann wird "viel" wechseln
- Scholz bleibt bei Nein zu Taurus-Lieferung - Ukraine soll KI-Drohnen bekommen
- Dänemark besteuert künftig Methanausstoß von Kühen und Schweinen
- Partnerin getötet: 81-Jähriger in Bayern in Untersuchungshaft
- Rund anderthalb Millionen Kubikmeter Sand als Sturmflutschutz vor Sylt aufgespült
- Urteil rechtskräftig: Vier Jahre Haft wegen Misshandlung von Pflegekindern in Bayern
- Mutmaßliche Drohnen für Russland: Baerbock droht China mit "Konsequenzen"
- Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD in Sachsen offiziell gestartet
- Leichenteile im Rhein: Mann wegen Totschlags verurteilt
- CSU will bayerischen Bauernpräsidenten Felßner als Bundesagrarminister
- Argentinien verweigert sich als einziges G20-Land der Allianz gegen den Hunger
- USA und Philippinen vereinbaren Austausch von geheimen Militärinformationen
- SPD-Spitze bemüht sich um Eindämmung der K-Frage - Diskussion geht weiter
- Datendiebstahl bei Facebook: BGH stärkt Position betroffener Nutzer
- Polizeieinsatz in Protestcamp gegen Tesla-Werk in Brandenburg
- Deutsche Bauern fordern Stopp von EU-Mercosur-Abkommen - Proteste in Frankreich
- "Boost" für Davis Cup: Kohlmann setzt auf Krawietz/Pütz
- Sri Lankas Präsident Dissanayake wird nach Wahlsieg auch Verteidigungs- und Finanzminister
- US-Erlaubnis für Einsatz weitreichender Waffen durch Ukraine löst Debatten aus
- Scholz zu G20-Gipfel in Brasilien eingetroffen
- Selenskyj besucht Truppen in umkämpfter Stadt Pokrowsk im Osten der Ukraine
- Linke-Chef van Aken euphorisch: "Projekt Silberlocke" garantiert Bundestagseinzug
- Deutsche Bahn vergibt erste Bauaufträge für Sanierung der Strecke Hamburg-Berlin
- Drängen zu mehr Schwung in Schlusswoche von UN-Klimakonferenz
- Nach Parlamentswahl im Senegal zeichnet sich klarer Sieg der Regierungspartei ab
- Extreme Feinstaubbelastung in Indien: Schulen in Neu Delhi wegen Smogs geschlossen
- Smartphone- und Autohersteller Xiaomi steigert Quartalsumsatz um 30 Prozent
- Thüringen: Dreijährige betätigt im Auto SOS-Taste und löst Polizeieinsatz aus
- Urteil: Katzenhalterin haftet für Kosten von Tierklinik bei Notfallbehandlung
- Widerstand gegen Mercosur-Abkommen: Neue Bauernproteste auf Frankreichs Straßen
- Baerbock spricht in Warschau mit europäischen Amtskollegen über Ukraine-Krieg
- Durchsuchungen bei Berliner Polizist wegen Versicherungsbetrugs
- Kindesmissbrauch per Livestream: Prozessbeginn gegen 45-Jährigen in Stuttgart
- Regierungssprecher: Scholz wird Entscheidung zu Taurus "nicht mehr ändern"
- Sieben Festnahmen wegen bundesweiter Bandendiebstähle in Pflegeheimen
- Pistorius sieht nach US-Entscheidung keine veränderte Lage bei Taurus-Nein
- 13-Jähriger verunglückt mit gestohlenem Auto - vier weitere Jugendliche an Bord
- CSU-Chef Söder: Zeit von Bundeskanzler Scholz "ist vorbei"
- Außergerichtliche Einigung: Riemann kehrt bei Bochum zurück
BGH weist Forderung nach höheren Zinsnachzahlungen durch Sparkassen zurück
Die Zinsen bei sogenannten Prämiensparverträgen dürfen sich an den Durchschnittsrenditen börsennotierter Bundeswertpapiere orientieren. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag und wies damit höhere Forderungen von Verbraucherschützern zurück. In den konkreten Fällen ging es um Verträge von Kunden mit der Saalesparkasse und der Ostsächsischen Sparkasse Dresden aus den 90er- und Nullerjahren. (Az. XI ZR 40/23 und XI ZR 44/23)
Die Frage war, wie hoch Nachzahlungen für die Verbraucher ausfallen können. Bei dem vor allem vor 20 bis 30 Jahren beliebten Prämiensparen war der gezahlte Zins variabel. Wie der Zinssatz berechnet und geändert werden sollte, wurde in den Verträgen nicht genau beschrieben. So war es der Bank möglich, ihn einseitig anzupassen.
Schon 2004 hatte der BGH erstmals entschieden, dass solche Klauseln unwirksam seien. Für neue Verträge wurden sie geändert. Im Oktober 2021 gab es ein weiteres Grundsatzurteil zu älteren Verträgen. Der BGH erklärte damals, dass Banken und Sparkassen variable Zinsen nicht frei festlegen dürften. Sie müssten für die Sparer kalkulierbar sein und sich daher an einem der Leitzinsen der Bundesbank orientieren. Das bekräftigte der BGH später in weiteren Entscheidungen.
In den nun entschiedenen Fällen ging es um den Referenzzinssatz, an dem sich die Prämiensparverträge orientieren sollten. Vor Gericht gezogen waren der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentrale Sachsen. Auf ihre Klagen hin legten die Oberlandesgerichte in Dresden und Naumburg dem Zinssatz die Umlaufrendite für inländische börsennotierte Bundeswertpapiere mit acht- bis 15-jähriger Restlaufzeit zugrunde.
Das war den Verbraucherschützern aber zu wenig. Sie forderten einen sogenannten gleitenden Durchschnittszins, der sich an Hypothekenpfandbriefen und deren durchschnittlicher Rendite der vergangenen zehn Jahre orientiert. So würden spekulative Elemente und Ausreißer ausgeschlossen, argumentierte ihr Anwalt vor Gericht - abrupte Zinsänderungen etwa infolge von Schuldenkrisen würden gedämpft.
Würde der Referenzzins so berechnet, könnten die betroffenen Kunden voraussichtlich mit höheren Nachzahlungen rechnen. Der BGH hatte aber an den Entscheidungen der Oberlandesgerichte nichts auszusetzen und entschied nun gegen die Verbraucherzentralen.
Diese zeigten sich mit dem Urteil dennoch zufrieden. Nun gebe es endlich Klarheit, sagte Patrick Langer vom vzbv. Mit der nun gültigen Berechnungsmethode würden trotzdem "in nicht seltenen Fällen vierstellige Beträge" für die Kunden herauskommen. Bundesweit rechnet der vzbv mit mehreren tausend Betroffenen.
Ebenfalls zufrieden wegen der Rechtssicherheit äußerte sich Carsten Biesok, Direktor Recht der Sparkasse Dresden. Er betonte, dass seine Sparkasse bereits mit mehr als der Hälfte der betroffenen Kunden Vergleiche geschlossen habe. Die Auswirkungen des Urteils für das Dresdner Institut seien daher eher gering.
A.Jones--AMWN