- DFB-Elf gegen Italien, Kroatien oder Dänemark
- San Marino siegt schon wieder: Aufstieg in der Nations League
- Ukrainischer Außenminister: US-Entscheidung zu Raketen ein "game changer"
- Frau in Nordisrael durch Rakete getötet - Fünf Verletzte in Tel Aviv
- Bauern fordern Stopp von EU-Mercosur-Abkommen - Scholz drückt aufs Tempo
- Afrikas Fußballer des Jahres: Guirassy unter Top fünf
- Drohung aus Moskau nach US-Erlaubnis für Kiew zum Einsatz weitreichender Waffen
- Israel greift erneut Viertel im Zentrum Beiruts an - Mindestens vier Tote
- G20-Gipfel startet mit Auftakt für globale Allianz gegen den Hunger
- "Charlie Hebdo" startet Karikaturenwettbewerb gegen religiösen Einfluss
- Kreise: Argentinien tritt nun doch globaler Allianz gegen den Hunger bei
- Trump bekräftigt Plan zum Einsatz von Militär gegen Einwanderer
- Nagelsmann erfreut: "Gutes Zeichen" von Szalai
- Datendiebstahl bei Facebook: Nutzer können nach BGH-Urteil auf Schadenersatz hoffen
- Pflegedauer verdoppelt sich im Schnitt - Höhere Kosten erwartet
- Jahresabschluss in Ungarn: Nagelsmann wird "viel" wechseln
- Scholz bleibt bei Nein zu Taurus-Lieferung - Ukraine soll KI-Drohnen bekommen
- Dänemark besteuert künftig Methanausstoß von Kühen und Schweinen
- Partnerin getötet: 81-Jähriger in Bayern in Untersuchungshaft
- Rund anderthalb Millionen Kubikmeter Sand als Sturmflutschutz vor Sylt aufgespült
- Urteil rechtskräftig: Vier Jahre Haft wegen Misshandlung von Pflegekindern in Bayern
- Mutmaßliche Drohnen für Russland: Baerbock droht China mit "Konsequenzen"
- Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD in Sachsen offiziell gestartet
- Leichenteile im Rhein: Mann wegen Totschlags verurteilt
- CSU will bayerischen Bauernpräsidenten Felßner als Bundesagrarminister
- Argentinien verweigert sich als einziges G20-Land der Allianz gegen den Hunger
- USA und Philippinen vereinbaren Austausch von geheimen Militärinformationen
- SPD-Spitze bemüht sich um Eindämmung der K-Frage - Diskussion geht weiter
- Datendiebstahl bei Facebook: BGH stärkt Position betroffener Nutzer
- Polizeieinsatz in Protestcamp gegen Tesla-Werk in Brandenburg
- Deutsche Bauern fordern Stopp von EU-Mercosur-Abkommen - Proteste in Frankreich
- "Boost" für Davis Cup: Kohlmann setzt auf Krawietz/Pütz
- Sri Lankas Präsident Dissanayake wird nach Wahlsieg auch Verteidigungs- und Finanzminister
- US-Erlaubnis für Einsatz weitreichender Waffen durch Ukraine löst Debatten aus
- Scholz zu G20-Gipfel in Brasilien eingetroffen
- Selenskyj besucht Truppen in umkämpfter Stadt Pokrowsk im Osten der Ukraine
- Linke-Chef van Aken euphorisch: "Projekt Silberlocke" garantiert Bundestagseinzug
- Deutsche Bahn vergibt erste Bauaufträge für Sanierung der Strecke Hamburg-Berlin
- Drängen zu mehr Schwung in Schlusswoche von UN-Klimakonferenz
- Nach Parlamentswahl im Senegal zeichnet sich klarer Sieg der Regierungspartei ab
- Extreme Feinstaubbelastung in Indien: Schulen in Neu Delhi wegen Smogs geschlossen
- Smartphone- und Autohersteller Xiaomi steigert Quartalsumsatz um 30 Prozent
- Thüringen: Dreijährige betätigt im Auto SOS-Taste und löst Polizeieinsatz aus
- Urteil: Katzenhalterin haftet für Kosten von Tierklinik bei Notfallbehandlung
- Widerstand gegen Mercosur-Abkommen: Neue Bauernproteste auf Frankreichs Straßen
- Baerbock spricht in Warschau mit europäischen Amtskollegen über Ukraine-Krieg
- Durchsuchungen bei Berliner Polizist wegen Versicherungsbetrugs
- Kindesmissbrauch per Livestream: Prozessbeginn gegen 45-Jährigen in Stuttgart
- Regierungssprecher: Scholz wird Entscheidung zu Taurus "nicht mehr ändern"
- Sieben Festnahmen wegen bundesweiter Bandendiebstähle in Pflegeheimen
Gericht: Muslimin hat keinen Anspruch auf Ausnahme von Verhüllungsverbot am Steuer
Eine Autofahrerin muslimischen Glaubens hat keinen Anspruch auf eine Befreiung vom Verhüllungsverbot am Steuer mittels Ausnahmegenehmigung. Das Verhüllungsverbot sichere unter anderem die Erkennbarkeit von Fahrern bei automatisierten Verkehrskontrollen, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster am Freitag laut einer Mitteilung. Der Berufungsklage der Frau wurde aber teilweise stattgegeben, weil die zuständige Straßenverkehrsbehörde die Ablehnung der Ausnahmegenehmigung bislang nicht fehlerfrei begründet hatte. Sie soll deshalb erneut über den Antrag entscheiden.
Die Muslimin aus Neuss bei Düsseldorf wollte mit ihrer Klage anerkannt bekommen, dass sie per Ausnahmeregelung mit einer Gesichtsverschleierung Auto fahren darf. Dabei zielte sie darauf, mit einem sogenannten Niqab zu fahren, der nur die Augen erkennen lässt. Das Verhüllungsverbot hält die Klägerin wegen Verstoßes gegen ihre Religionsfreiheit für verfassungswidrig. In erster Instanz scheiterte sie mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Laut Straßenverkehrsordnung darf beim Autofahren das Gesicht nicht so verdeckt sein, dass es nicht mehr erkennbar ist. Ausnahmegenehmigungen sind aber möglich. Sie können etwa "individuelle Belange" berücksichtigen, wie das OVG erklärte. Eine solche Ausnahmegenehmigung beantragte die Autofahrerin muslimischen Glaubens. Die Bezirksregierung Düsseldorf lehnte den Antrag aber ab.
Wie das OVG erklärte, soll mit dem Verhüllungsverbot gesichert werden, dass ein Mensch am Steuer erkennbar ist und somit seine Identität bei automatisierten Verkehrskontrollen festgestellt werden kann. "Außerdem schützt es die Rundumsicht des Kraftfahrzeugführers", erklärte das Gericht weiter.
Damit dient das Verbot im Vergleich zur Religionsfreiheit dem Schutz hochrangiger Güter wie Leben oder Gesundheit. Die Religionsfreiheit könne demgegenüber keinen allgemeinen Vorrang beanspruchen.
Die Begründung der Bezirksregierung für die Ablehnung verfehlte laut Gerichtsurteil aber diesen Verbotszweck. Die Behörde begründete ihre Ablehnung damit, dass das Verhüllungsverbot die nicht sprachliche Kommunikation im Straßenverkehr sicherstellen soll, was mit einem Niqab nicht gewährleistet sei. Die Annahme der Behörde, dass ein Niqab die Rundumsicht beeinträchtige, treffe "in dieser Allgemeinheit" nicht zu. Davon habe sich der Senat in der mündlichen Verhandlung überzeugen können.
Daneben wies das Gericht darauf hin, dass die Behörde bislang nicht berücksichtigt habe, inwiefern das Führen eines Fahrtenbuchs die Identitätsfeststellung des Fahrenden alternativ sichern könnte. Die Behörde soll deshalb nochmals über den Antrag entscheiden. Die Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen kann Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.
D.Cunningha--AMWN