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Erstes Hafturteil nach Goldraub nahe Köln rechtskräftig
Im Komplex um einen spektakulären Goldraub samt anschließender Verfolgungsjagd nahe Köln ist einer der Täter rechtskräftig verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf seine Revision gegen das Urteil des Kölner Landgerichts, wie er am Mittwoch mitteilte. Das Landgericht sah als erwiesen an, dass der Angeklagte im Februar 2018 der Frau eines Juweliers vor ihrem Wohnhaus in der Stadt Rösrath gewaltsam einen Koffer mit Goldschmuck entrissen hatte. (Az. 4 StR 87/24)
Dann sei er zusammen mit anderen Tätern in einem Auto geflüchtet. Der Juwelier verfolgte sie mit seinem eigenen Wagen bis auf die stark befahrene Autobahn 4, wo er laut Urteil auf das Fluchtfahrzeug auffuhr. Der Angeklagte habe dann aus dem Fenster des Fluchtfahrzeugs heraus auf das Auto des Schmuckhändlers geschossen. So habe er den Verfolger abschütteln wollen.
Das Projektil traf Motorhaube und Windschutzscheibe, beschädigte diese und prallte ab. Weitere Schüsse gab der Angeklagte nicht ab. Die Verfolgungsjagd endete den Feststellungen zufolge schließlich in einem Wendehammer in Köln. Dort sei es dem Juwelier gelungen, den Schmuckkoffer zurückzubekommen.
Das Kölner Landgericht verurteilte den damals 31 Jahre alten Angeklagten Ende November vergangenen Jahres zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren. Es sprach ihn des besonders schweren räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit Körperverletzung und mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr schuldig.
Gegen diese Verurteilung wandte sich der Mann an den BGH. Dieser fand bei der Überprüfung des Urteils aber nun keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten, das Urteil wurde rechtskräftig. Wenige Tage nach der Kölner Entscheidung, Ende November 2023, waren in dem Zusammenhang zwei weitere Verdächtige festgenommen worden. Auch sie müssen sich vor Gericht verantworten.
L.Durand--AMWN