- Weber als Trainer der FC-Frauen freigestellt
- Frankreichs Rechtspopulistin Le Pen droht mit Sturz der Regierung
- Anklage: Karlsruher soll Pay-TV gestreamt und 540.000 Euro eingenommen haben
- Morgan dringt in Rede auf Klimakonferenz auf zügige Abkehr von fossilen Brennstoffen
- Urteil in Hessen: Werbung für Lebensmittel mit Zusatz "Anti-Kater" verboten
- 54-Jähriger in Sachsen-Anhalt hortet Substanzen für Sprengstoffherstellung
- Frau in Bayern mehrere Stunden lang nahe S-Bahnhof vergewaltigt
- Agenturen: Deutscher Staatsbürger in Russland wegen Sabotage-Vorwürfen festgenommen
- Sane sieht seine Zukunft bei den Bayern
- Musiker Peter Maffay will künftig mehr in Landwirtschaft arbeiten
- Acrylamid: Schadstoffanteil in den meisten Weihnachtsplätzchen sehr gering
- Pistorius dringt trotz Ampel-Bruchs auf zügige Umsetzung der Wehrdienstreform
- Arbeitgeber sehen Eskalation in Tarifstreit für Ärzte an kommunalen Kliniken
- Integrationsbeauftragte fordern mehr Unterstützung für Städte und Gemeinden
- Westliche Staaten legen neue Atom-Resolution gegen den Iran bei IAEA vor
- Ex-Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger hadert mit Bruch der Ampel-Koalition
- Studie: Lebenserwartung steigt erstmals seit Coronapandemie in allen Bundesländern
- Drei geschmuggelte Schildkröten in Baden-Württemberg entdeckt
- Baerbock: Müssen alles tun, um auf den 1,5 Grad-Pfad zu kommen
- Ukraine beziffert Umweltschäden durch russische Invasion auf 71 Milliarden Dollar
- Messi legt auf, Martinez zauberhaft: Argentinien auf Kurs
- Klimaschutz-Index von Germanwatch: Boom bei Erneuerbaren - aber zu viel Fossile
- Schröders Nets schlagen Charlotte
- Netanjahu verspricht Zahlung von fünf Millionen Dollar für jede freigekommene Geisel
- Torhüterfrage: Nagelsmann hat "eine Tendenz"
- Ewiger Zweiter: Neuvilles einmalige Chance auf den Rallye-Thron
- Nach 15 Siegen: Cleveland verliert in Boston
- Draisaitl triumphiert im NHL-Duell mit Stützle
- Studie: Mehr als ein Viertel der Schüler schätzt eigene Lebensqualität gering ein
- Moskau droht nach ukrainischem Abfeuern von ATACMS-Raketen mit Antwort
- Frühere Chefin von Wrestling-Unternehmen soll US-Bildungsministerin werden
- Gysi, Bartsch und Ramelow stellen Pläne für Bundestagskandidaturen vor
- Baerbock schaltet sich in Klimaverhandlungen in Baku ein
- Bundesgerichtshof urteilt in Maskenstreit um Familienrichter von Weimar
- Selenskyj: Bei Einschnitten bei US-Militärhilfe "werden wir verlieren"
- Trump: TV-Mediziner Dr. Oz soll Spitzenposten im US-Gesundheitswesen bekommen
- Ugandischer Oppositionspolitiker Besigye laut seiner Ehefrau "entführt"
- Neuer Test von Starship-Rakete im Beisein Trumps - diesmal kein Rückholmanöver
- Pleite im Davis Cup: Nadals Karriere endet ohne Krönung
- "Wahnsinn": Elfmeter weckt EM-Erinnerungen bei Nagelsmann
- Verhandlungskreise: Grundsatzeinigung auf Koalitionsvertrag in Thüringen erzielt
- Mega-Rakete Starship in Texas zu neuem Testflug abgehoben
- USA erkennen Edmundo González Urrutia als gewählten Präsidenten Venezuelas an
- Verhandlungskreise: Grundsatzeinigung auf Koalitionsvertrag in Thüringen
- Nmecha-Tor reicht nicht: Deutsche B-Elf mit Remis in Ungarn
- Trotz Niederlagenserie: Guardiola verlängert wohl bei City
- Biden verpasst erstes G20-Gruppenfoto - Fototermin am Dienstag wiederholt
- Trump nominiert China-Kritiker Lutnick zum US-Handelsminister
- Nadal nach Niederlage: "Vermutlich mein letztes Spiel"
- Tausende demonstrieren in Tiflis gegen Wahlsieg von Regierungspartei
Gericht: Hahn darf nicht in Düsseldorfer Wohngebiet gehalten werden
Die Stadt Düsseldorf hat die Haltung eines Hahns in einem Wohngebiet zu Recht untersagt. Die Haltung des Tiers namens Bigfoot im Garten samt Stallgebäude widerspricht der Eigenart des konkreten Wohngebiets, wie das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster am Mittwoch mitteilte und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bestätigte. "Ob Bigfoot viel oder wenig kräht", sei nicht entscheidend gewesen, hieß es weiter. Es handelte sich nur um eine baurechtliche Prüfung.
In dem konkreten Fall hielten die Grundstückseigentümer in ihrem Garten im Stadtteil Vennhausen vier Hennen und ihren Hahn namens Bigfoot. Nach einer Beschwerde von Nachbarn forderte die Stadt Düsseldorf die Eigentümer auf, die Haltung des Hahns einzustellen. Die Haltung der Hennen beanstandete sie nicht.
Mit seinem Eilbeschluss bestätigte das Oberverwaltungsgericht eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Demnach hatte das Verwaltungsgericht zu Recht festgestellt, dass die Haltung des Hahns im Gartenbereich samt Stallgebäude in unmittelbarer Nähe zum Nachbargrundstück der Eigenart des Wohngebiets widerspreche. Dass es in der Umgebung weitere Hühnerhaltungen mit Hähnen gebe, hätten die Eigentümer zudem "nicht substantiiert" dargelegt.
Weitere Argumente der Eigentümer seien für die rein baurechtliche Prüfung nicht erheblich gewesen, führte das Gericht fort. Die Eigentümer hatten demnach vorgebracht, dass die Haltung des Hahns im Rahmen einer artgerechten und nachhaltigen Hühnerhaltung erfolge: Denn der Hahn sorge in der Gruppe für Ruhe und beschütze diese vor Greifvögeln.
Unerheblich sei auch, dass die Eigentümer nachhaltig leben wollen, indem sie sich mit Eiern aus eigener Haltung versorgen. "Zumal es dazu keines Hahns bedarf", wie das Oberverwaltungsgericht in seiner Mitteilung hinzufügte. Der Beschluss ist unanfechtbar.
S.F.Warren--AMWN