- Weber als Trainer der FC-Frauen freigestellt
- Frankreichs Rechtspopulistin Le Pen droht mit Sturz der Regierung
- Anklage: Karlsruher soll Pay-TV gestreamt und 540.000 Euro eingenommen haben
- Morgan dringt in Rede auf Klimakonferenz auf zügige Abkehr von fossilen Brennstoffen
- Urteil in Hessen: Werbung für Lebensmittel mit Zusatz "Anti-Kater" verboten
- 54-Jähriger in Sachsen-Anhalt hortet Substanzen für Sprengstoffherstellung
- Frau in Bayern mehrere Stunden lang nahe S-Bahnhof vergewaltigt
- Agenturen: Deutscher Staatsbürger in Russland wegen Sabotage-Vorwürfen festgenommen
- Sane sieht seine Zukunft bei den Bayern
- Musiker Peter Maffay will künftig mehr in Landwirtschaft arbeiten
- Acrylamid: Schadstoffanteil in den meisten Weihnachtsplätzchen sehr gering
- Pistorius dringt trotz Ampel-Bruchs auf zügige Umsetzung der Wehrdienstreform
- Arbeitgeber sehen Eskalation in Tarifstreit für Ärzte an kommunalen Kliniken
- Integrationsbeauftragte fordern mehr Unterstützung für Städte und Gemeinden
- Westliche Staaten legen neue Atom-Resolution gegen den Iran bei IAEA vor
- Ex-Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger hadert mit Bruch der Ampel-Koalition
- Studie: Lebenserwartung steigt erstmals seit Coronapandemie in allen Bundesländern
- Drei geschmuggelte Schildkröten in Baden-Württemberg entdeckt
- Baerbock: Müssen alles tun, um auf den 1,5 Grad-Pfad zu kommen
- Ukraine beziffert Umweltschäden durch russische Invasion auf 71 Milliarden Dollar
- Messi legt auf, Martinez zauberhaft: Argentinien auf Kurs
- Klimaschutz-Index von Germanwatch: Boom bei Erneuerbaren - aber zu viel Fossile
- Schröders Nets schlagen Charlotte
- Netanjahu verspricht Zahlung von fünf Millionen Dollar für jede freigekommene Geisel
- Torhüterfrage: Nagelsmann hat "eine Tendenz"
- Ewiger Zweiter: Neuvilles einmalige Chance auf den Rallye-Thron
- Nach 15 Siegen: Cleveland verliert in Boston
- Draisaitl triumphiert im NHL-Duell mit Stützle
- Studie: Mehr als ein Viertel der Schüler schätzt eigene Lebensqualität gering ein
- Moskau droht nach ukrainischem Abfeuern von ATACMS-Raketen mit Antwort
- Frühere Chefin von Wrestling-Unternehmen soll US-Bildungsministerin werden
- Gysi, Bartsch und Ramelow stellen Pläne für Bundestagskandidaturen vor
- Baerbock schaltet sich in Klimaverhandlungen in Baku ein
- Bundesgerichtshof urteilt in Maskenstreit um Familienrichter von Weimar
- Selenskyj: Bei Einschnitten bei US-Militärhilfe "werden wir verlieren"
- Trump: TV-Mediziner Dr. Oz soll Spitzenposten im US-Gesundheitswesen bekommen
- Ugandischer Oppositionspolitiker Besigye laut seiner Ehefrau "entführt"
- Neuer Test von Starship-Rakete im Beisein Trumps - diesmal kein Rückholmanöver
- Pleite im Davis Cup: Nadals Karriere endet ohne Krönung
- "Wahnsinn": Elfmeter weckt EM-Erinnerungen bei Nagelsmann
- Verhandlungskreise: Grundsatzeinigung auf Koalitionsvertrag in Thüringen erzielt
- Mega-Rakete Starship in Texas zu neuem Testflug abgehoben
- USA erkennen Edmundo González Urrutia als gewählten Präsidenten Venezuelas an
- Verhandlungskreise: Grundsatzeinigung auf Koalitionsvertrag in Thüringen
- Nmecha-Tor reicht nicht: Deutsche B-Elf mit Remis in Ungarn
- Trotz Niederlagenserie: Guardiola verlängert wohl bei City
- Biden verpasst erstes G20-Gruppenfoto - Fototermin am Dienstag wiederholt
- Trump nominiert China-Kritiker Lutnick zum US-Handelsminister
- Nadal nach Niederlage: "Vermutlich mein letztes Spiel"
- Tausende demonstrieren in Tiflis gegen Wahlsieg von Regierungspartei
Streifen auf der Hose: Nike fährt im Markenstreit mit Adidas Sieg vor Gericht ein
Nicht jedes Streifenmuster auf einer Sporthose deutet auf die Marke Adidas hin - auch der US-Konkurrent Nike darf derartige Designs unter Umständen verwenden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab am Dienstag einer Berufung des US-Unternehmens gegen eine Eilentscheidung zugunsten des deutschen Sportartikelherstellers teilweise statt. In vier von fünf fraglichen Fällen darf Nike demnach sein Streifenmuster verwenden.
Adidas hatte im Jahr 2022 im Eilverfahren eine einstweilige Verfügung gegen Nike beantragt. Das Landgericht Düsseldorf untersagte dem US-Unternehmen daraufhin, innerhalb Deutschlands fünf bestimmte Sporthosen anzubieten und zu bewerben. Die fraglichen Hosen sind mit einem Zwei- oder Drei-Streifenmuster an der Außennaht versehen.
Ein Einspruch von Nike dagegen wurde abgelehnt, das Unternehmen ging in Berufung und bekam nun in wesentlichen Teilen Recht. Eine der fünf Sporthosen verletze zwar die Markenrechte von Adidas - die drei Streifen auf der Hose seien den drei Streifen des Adidas-Logos sehr ähnlich. In den anderen vier Fällen sei dies jedoch nicht der Fall, erklärte das Gericht.
Drei dieser Hosen seien deutlich sichtbar mit dem Markenzeichen von Nike versehen und das Streifenmuster weise nur zwei Streifen auf. Die eingetragene Adidas-Marke nennt hingegen drei seitlich angebrachte Streifen als kennzeichnend. Auf der vierten Hose prangten ein weniger sichtbares Nike-Emblem sowie drei Streifen. Diese wiesen jedoch einen zu geringen Abstand zueinander auf, erklärte das Gericht. Die Gestaltung wecke "keine Assoziation an die Drei-Streifen-Kennzeichnung" von Adidas.
Das Urteil ist rechtskräftig.
A.Rodriguezv--AMWN