- Gisèle Pelicots Anwalt: "Prozess von Avignon" soll in die Geschichte eingehen
- Davis-Cup-Traum lebt: Deutschland im Halbfinale
- Beschädigte Ostsee-Kabel: Dänische Marine beschattet chinesisches Schiff
- Urteil in Maskenstreit von Weimar: BGH bestätigt Bewährungsstrafe gegen Amtsrichter
- Protestcamp gegen Tesla-Erweiterung in Brandenburg endgültig geräumt
- Bewährungsstrafe für Mitarbeiter von Wasserstraßenamt wegen Untreue und Bestechlichkeit
- Nach Abbruch: Kosovo-Spiel wird mit 0:3 gewertet
- Syrien: Mindestens 36 Tote bei israelischen Luftangriffen auf Palmyra
- Klingbeil kündigt "zügige Entscheidung" über SPD-Kanzlerkandidat an
- Bundesgerichtshof bestätigt Bewährungsstrafe gegen Maskenrichter von Weimar
- Neue EU-Kommission: Einigung auf Vizepräsidenten in Sicht
- Trauerfeier für One-Direction-Sänger Payne in England
- Frühere Wrestling-Chefin soll US-Bildungsministerin werden
- USA wollen Kiew Antipersonenminen liefern - Moskau wift USA Verlängerung des Kriegs vor
- Nachbar mit Bolzenschuss und Messer getötet: Angeklagter soll in Psychiatrie
- Autobauer Ford will bis 2027 in Deutschland 2900 Stellen abbauen
- Gysi, Bartsch und Ramelow wollen Linke mit Direktmandaten im Bundestag halten
- Niedersachsen: 21-Jähriger kollabiert bei Polizeieinsatz und stirbt anschließend
- Gericht: Abwahl von Bürgermeister von Ratzeburg durch Bürgerentscheid war ungültig
- Westliche Staaten legen neue Atom-Resolution gegen den Iran vor
- Altmaier siegt zum Auftakt - Deutschland winkt Halbfinale
- Gegen Bayern: Augsburg will kein Punktelieferant sein
- Deutsche Bank steigt bei KI-Startup Aleph Alpha ein
- Zeichen der Freundschaft: Russland schenkt Nordkorea Löwen und Bären
- Mehr als 20 Festnahmen bei europaweitem Schlag gegen Schleuserbande
- Urteil in Düsseldorf: Zwei Jahre Haft für Raser nach tödlichem Verkehrsunfall
- Baby in Glascontainer: Urteil gegen Mutter wegen versuchten Mordes rechtskräftig
- Initiative in Baku für Verzicht auf neue Kohlekraftwerke
- Zentralbank: Flutkatastrophe kostet Spanien 0,2 Prozentpunkte Wirtschaftswachstum
- Gysi, Bartsch und Ramelow wollen Linke mit Direktmandaten bei Bundestagswahl retten
- Klima, Demographie, neue Technologien: Unicef fordert besseren Schutz von Kindern
- Gesetz gegen Abholzung: Große Mehrheit der EU-Staaten gegen Abschwächen
- Mordurteil gegen Täterduo nach Tötung von Vater in Freiburg rechtskräftig
- SPD will "zeitnah" über Kanzlerkandidat entscheiden
- Baerbock und Morgan fordern mehr Ehrgeiz bei Emissionen - Finanzzusagen bekräftigt
- Serienvergewaltiger Pelicot zeigt sich vor Gericht reumütig
- Polizei in Brandenburg setzt Räumung von Tesla-Protestcamp bei Grünheide fort
- CDU, BSW und SPD in Thüringen wollen am Freitag Koalitionsvertrag vorstellen
- Warten auf Nvidia-Quartalszahlen - Aktienmärkte weltweit eher optimistisch
- Frankreichs Präsident Macron will Streit um chinesische Zölle auf Cognac lösen
- Medien: One-Direction-Sänger Payne wird in England beerdigt
- Anlagebetrüger erbeuten hohe sechsstellige Summe von Rentner in Rheinland-Pfalz
- Tod von Frau in Norwegen: Waffenhändler wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht
- Bericht: Zahl der Opfer von Landminen angestiegen - Myanmar am schlimmsten betroffen
- Davis Cup: Deutschland mit Altmaier und Struff im Einzel
- Soli-Topf und Boni-Verzicht: IG Metall und VW-Betriebsrat legen Zukunftsplan vor
- Thüringer Regierung muss Abgeordneten mehr Informationen zu Verfassungsschutz geben
- Weber als Trainer der FC-Frauen freigestellt
- Frankreichs Rechtspopulistin Le Pen droht mit Sturz der Regierung
- Anklage: Karlsruher soll Pay-TV gestreamt und 540.000 Euro eingenommen haben
Sieben Jahre Haft für früheren Thaiboxer nach Tötung von Prostituierter in Berlin
Wegen der Tötung einer 55-jährigen Prostituierten ist ein einstiger Thaiboxer vom Landgericht Berlin zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Der 47-jährige Somchai L. überfiel die Frau nach Feststellungen des Gerichts vom Dienstag im April 2023 in einem Wohnungsbordell im Stadtteil Friedrichshain. Sein Komplize Chen C. bekam eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wird.
Initiiert worden war der Überfall laut Gericht von C., der durch mehrere gescheiterte Restauranteröffnungen und seine Spielsucht Schulden aufgebaut hatte, die er durch die Arbeit in dem Bordell abzubauen versuchte. Seine Aufgabe war es, Prostituierte zu rekrutieren und Freier zu vermitteln – so auch für das spätere Opfer.
Um an eine größere Summe Geld zu kommen, bat C. schließlich seinen Bekannten L., sich als Freier auszugeben und dann die Tageseinnahmen der Prostituierten zu rauben. C. sorgte dafür, dass die Kollegin des späteren Opfers am Tattag nicht in dem Wohnungsbordell und sie somit allein war.
Allerdings verlief die Tat aus Sicht des Gerichts anders, als C. und L. es sich vorgestellt hatten. So fand L. statt der erhofften mehreren tausend Euro lediglich 700 tschechische Kronen, die einen Gegenwert von etwa 28 Euro hatten. Ob aus Wut darüber oder aus anderen Gründen wurde L. außerdem entgegen der Abmachung mit C. massiv gewalttätig. Er schlug die Frau zunächst mit einem Kinnhaken bewusstlos. Als sie wieder zu sich kam und sich wehrte, trat und schlug erneut auf sie ein.
Dass L. nicht wegen Mordes, sondern wegen Raubs mit Todesfolge verurteilt wurde, begründete das Gericht damit, dass er weder einen Tötungsvorsatz gehabt habe noch davon ausgegangen sei, dass seine Schläge tödlich waren. Als er das Wohnungsbordell nach dem Überfall verlassen habe, habe die Frau offenbar noch gelebt. Nach außen sei kein erheblicher Blutverlust zu erkennen gewesen. L. habe ihren Kopf noch anders gelagert, damit sie besser Luft bekam. "Er dachte nicht, dass sie stirbt, sagte der Richter.
Allerdings sorgte L. auch nicht dafür, dass sein Opfer Hilfe bekam. Er verschwieg sein brutales Vorgehen gegenüber C., der am nächsten Tag von der Kollegin des Opfers erfuhr, dass die Prostituierte leblos in dem Wohnungsbordell lag. So sorgte C. erst Stunden später dafür, dass Rettungskräfte zu ihr kamen. Diese konnten nur noch den Tod feststellen.
Die Frau hatte massive innere Blutungen erlitten und war schließlich an einem Kreislaufzusammenbruch gestorben. Dass C. nur zu einer vergleichsweise geringen Strafe verurteilt wurde, liegt dem Richter zufolge daran, dass er zwar Ideengeber für den Raub gewesen sei, dies aber ausführlich eingeräumt und sich selbst massiv belastet habe.
Nach der Aufhebung seiner Untersuchungshaft im Oktober 2023 habe C. sofort wieder zu arbeiten angefangen und mit dem Abtragen seiner Schulden begonnen. Er habe Kontakt mit der Schuldnerberatung aufgenommen, Therapiegespräche geführt und einen Antrag auf unbefristete Spielsperre gestellt, um seiner Glücksspielsucht zu begegnen. Er muss sich nun drei Jahre lang monatlich bei seinem Bewährungshelfer melden.
Ch.Kahalev--AMWN