
-
Ukraine: Selenskyj ruft drei Jahre nach Butscha-Massaker zu europäischer Einigkeit auf
-
Britischer Sender BBC steht vor "beispiellosen" Finanzierungsproblemen
-
Schlotterbeck: "Erster Ansprechpartner wird der BVB bleiben"
-
Starmer ruft bei Grenzsicherheitsgipfel zu gemeinsamem Kampf gegen Schleuser auf
-
Trotz Rechtsstreits: Trump-Regierung schiebt erneut Häftlinge nach El Salvador ab
-
Pariser Gericht: Rechtspopulistin Le Pen darf nicht bei Präsidentenwahl antreten
-
Drogenbeauftragter verteidigt Cannabis-Legalisierung - CSU will erneutes Verbot
-
IG Metall ruft Beschäftigte im Kfz-Handwerk zu Warnstreiks auf
-
Musk kritisiert Verurteilung Le Pens als Missbrauch des Rechtssystems
-
Drei vermisste US-Soldaten in Litauen tot aufgefunden
-
Mutter nach Fund von totem Baby in Baden-Württemberg in Untersuchungshaft
-
DIHK: Viele deutsche Firmen erwarten positive Auswirkungen durch Mercosur-Abkommen
-
Veruntreuung: Gericht entzieht Le Pen Recht auf Kandidatur für politische Ämter
-
Hamburger Landesverband der Jungen Alternative beschließt eigene Auflösung
-
UEFA-Kongress: Neuendorf hält nichts von Russland-Rückkehr
-
Bekannte ersticht Mann: Ehefrau in Heidelberg wegen Beihilfe verurteilt
-
Netflix-Serie "Adolescence" soll in britischen Schulen gezeigt werden
-
Klingbeil sieht wachsendes Vertrauen zu Merz - Koalitionsgespräche gehen weiter
-
Berliner Klimaaktivist zu Geldstrafe verurteilt
-
Opposition in der Türkei verurteilt Misshandlung festgehaltener Studenten
-
Bielefeld ohne Angst gegen Bayer: "Wollen nach Berlin"
-
Banaszak räumt fehlende Klarheit der Grünen vor der Bundestagswahl ein
-
Anwalt kündigt Berufung gegen Le-Pen-Urteil an
-
"Welt": Cyberkriminalität im Inland gesunken - Angriffe aus dem Ausland nehmen zu
-
Mordversuch mit Rattengift: Längere Haft in neuem Prozess gegen Musiker in Hannover
-
Verschwundener Sechsjähriger aus Hessen: Bundesweite Suche über Anzeigetafeln
-
Konkurrenz für Eurostar: Weitere Genehmigung für Ärmelkanal-Zugstrecke möglich
-
Kreml: Putin weiter offen für Gespräch mit Trump
-
Zahl der Toten nach Erdbeben in Myanmar auf mehr als 2000 gestiegen
-
"Einzelmedaille gewinnen": Preuß nimmt Olympia ins Visier
-
Gericht: Keine Entschädigung nach verpasstem Flug wegen Gate-Wechsels
-
Urteil gegen Le Pen: Empörung in Russland und bei Europas Rechtspopulisten
-
Chronisches Fatigue-Syndrom: Gericht ebnet Patient Weg für weitere Therapie
-
Schätzung: Inflation im März leicht abgeschwächt - Preisanstieg um 2,2 Prozent
-
Militärfahrzeug von vermissten US-Soldaten in Litauen geborgen
-
Linke: An Acht-Stunden-Tag darf nicht die Axt gelegt werden
-
Zahl der Industriebeschäftigten innerhalb eines Jahres um 120.000 gesunken
-
Erdbeben in Myanmar: Militärregierung spricht nun von mehr als 2000 Toten
-
EZB-Chefin Lagarde: Trumps Handelskrieg muss zu "Unabhängigkeit" Europas führen
-
Deutscher Wetterdienst: März war einer der trockensten seit Messbeginn
-
Hoffnung auf Überlebende nach Erdbeben in Myanmar und Thailand schwindet
-
Thüringen: Höchststand bei politisch motivierten Straftaten im vergangenen Jahr
-
Wegen Klub-WM: Mini-Transferfenster auch in der Bundesliga
-
Mehr als fünf Jahre Haft für IS-Mitglied wegen Anschlagsplanung in Stuttgart
-
Le Pen zu vierjähriger Haftstrafe und fünf Jahren Kandidaturverbot verurteilt
-
Umsatz im Einzelhandel steigt auch im Februar leicht an
-
Chinesischer Tech-Riese Huawei verzeichnet 2024 Gewinneinbruch von 28 Prozent
-
Gericht: Gäubahn in Stuttgart darf wegen Bauarbeiten bereits am Stadtrand enden
-
Ex-Nationaltorhüterin beendet Karriere: Schult macht Schluss
-
Gericht: Rechtspopulistin Le Pen darf ab sofort nicht bei Wahlen antreten

EU-Kommission muss neu über Geldbuße für Intel entscheiden
Das Gericht der EU (EuG) in Luxemburg hat eine Entscheidung der EU-Kommission von 2009, mit welcher gegen den Mikrochiphersteller Intel eine Geldbuße von mehr als einer Milliarde Euro verhängt worden war, teilweise aufgehoben. Die Kommission habe nur eine unvollständige Prüfung vorgenommen, begründete das Gericht am Mittwoch seine Entscheidung. Es sei nicht bewiesen, dass die strittigen Rabatte wettbewerbswidrig seien. (Az. T-286/09 RENV)
Dabei ging es um Treuerabatte für Computerhersteller, wenn diese ihre Prozessoren vorrangig bei Intel kauften. Die EU-Kommission fand, dass Intel damit seine beherrschende Stellung auf dem Markt für x86-Prozessoren zwischen 2002 und 2007 missbräuchlich ausgenutzt habe. Die Geldbuße war die höchste bis dahin verhängte Strafe. Intel zog dagegen vor das EuG, das die Entscheidung der Kommission bestätigte.
Der Europäische Gerichtshof hob dieses Urteil aber auf und trug dem EuG auf zu prüfen, ob die Treuerabatte dazu geeignet seien, den Wettbewerb zu beschränken. Dieses erklärte nun, dass die Kommission das nicht ausreichend überprüft habe. Der entsprechende Teil der Entscheidung wurde daher für nichtig erklärt. Das Gericht wies aber darauf hin, dass es nicht bestimmen könne, welcher Betrag aus der Geldbuße davon betroffen sei. Die Kommission muss nun neu beratschlagen.
B.Finley--AMWN