- Nach Erdrutschsieg der Opposition: Mauritius bekommt neuen Regierungschef
- US-Justiz spricht in Abu-Ghraib-Gefängnis gefolterten Irakern Entschädigung zu
- Trump betraut Abgeordneten Waltz mit Posten des Nationalen Sicherheitsberaters
- EuroLeague: Bayern verlieren in Istanbul
- Trump: Ex-Gouverneur Huckabee soll neuer US-Botschafter in Israel werden
- Bundestag wird am 23. Februar neu gewählt - Steinmeier billigt Zeitplan
- Trump betraut Mike Waltz mit dem Posten des Nationalen Sicherheitsberaters
- Steinmeier gibt grünes Licht für Zeitplan zu Neuwahl
- Spanisches Königspaar reist erneut in Hochwassergebiet
- Klimaschäden-Fonds für Entwicklungsländer kann 2025 mit Auszahlungen beginnen
- US-Medien: Trump will Floridas Senator Marco Rubio zum Außenminister machen
- Streit über Steuerzuschlag: Bundesverfassungsgericht verhandelt über Soli
- Britische Königin Camilla nimmt nach Erkrankung wieder öffentliche Aufgaben wahr
- Frankreichs Nationalversammlung lehnt Haushaltsentwurf 2025 ab
- Israel öffnet weiteren Grenzübergang für Hilfen in den Gazastreifen
- Wagenknecht: Neuwahl stellt BSW vor Herausforderungen
- Urteil: Anspruch auf Inflationsprämie auch bei Freistellung in Altersteilzeit
- Brandenburg bekommt wohl ersten hauptamtlichen AfD-Bürgermeister
- Frau überfahren und geflüchtet: Geldstrafe für 23-Jährige in Mecklenburg-Vorpommern
- Frau auf verlassenem Militärflugplatz gequält: Lange Haftstrafe in Kiel
- Femizid in Dortmund: 47-Jähriger zu langjähriger Haftstrafe verurteilt
- Söder hält Deutschlandticket für nicht mehr tragbar - Bund soll alle Kosten tragen
- US-Medien: Trump-Getreue Kristi Noem soll neue US-Heimatschutzministerin werden
- Anglikanisches Kirchenoberhaupt Welby tritt nach Missbrauchsskandal zurück
- 27-Jähriger bei Arbeitsunfall in Bayern in Heuballenpresse getötet
- Mann betäubt und durch Brand getötet: Frau in Memmingen wegen Mordes verurteilt
- Prozess um Millionendiebstahl aus Geldtransportfirma in Bremen begonnen
- Durchsuchung bei Betreibern sogenannter Kokstaxis in Berlin
- EU erneuert Fischereiabkommen mit dem Senegal nicht
- Keine Alkoholisierung bei Autounfall mit drei Toten auf Gehweg in Baden-Württemberg
- Entscheidung zu Trumps Schweigegeldverfahren auf 19. November vertagt
- Kukies: Haushaltssperre im laufenden Jahr nicht zu erwarten
- Familie in Berlin fremdenfeindlich beleidigt und angegriffen
- Bundestag wird am 23. Februar neu gewählt - Fraktionen beenden Streit um Termin
- 43-Jähriger in Baden-Württemberg durch Stiche getötet - Zwei Festnahmen
- Neue EU-Kommission: Entscheidung über Vizepräsidenten vertagt
- SPD und BSW in Brandenburg planen Gesetz noch vor Ende von Koalitionsgesprächen
- Droht ein Rückzug? Alcaraz bricht Training in Turin ab
- Prozess um Protestaktionen von Gruppe Letzte Generation auf Sylt begonnen
- Bahnrad: Siebenmaliger Weltmeister Hübner verstorben
- Anglikanisches Kirchenoberhaupt Welby tritt zurück
- Gipfelsegment von UN-Klimakonferenz in Baku: Plädoyer für Öl und viele Absagen
- Kühler Medwedew wahrt Halbfinalchance
- "Bösartiger Angriff" mit Auto in China: 35 Tote und dutzende Verletzte
- Nach Trump-Sieg: Blinken berät mit Nato und EU über Ukraine-Hilfen
- Verlegung von Bürgerschaftswahl in Hamburg nur durch Parlamentsbeschluss möglich
- Hundebesitzer in Niedersachsen verbarrikadiert sich aus Angst vor eigenem Tier
- Mützenich: Bundestag soll am 23. Februar neu gewählt werden
- Merz bestätigt Pläne für Wahl am 23. Februar - Treffen mit Steinmeier am Abend
- Sanierung der Riedbahn läuft nach Plan - Ab 15. Dezember wieder Züge im Einsatz
EU-Gericht: Geldbußen wegen Luftfrachtkartells teilweise nichtig
Einige der von der EU-Kommission 2017 wegen des Luftfrachtkartells verhängten Geldbußen sind teilweise nichtig. Die übrigen blieben bestehen, entschied das Gericht der Europäischen Union (EuG) am Mittwoch in Luxemburg. Die Kommission hatte wegen verbotener Preisabsprachen gegen mehrere Fluggesellschaften Bußgelder in Millionenhöhe verhängt. (Az. T-323/17 u.a.)
Den ersten Beschluss dazu aus dem Jahr 2010 kassierte das Gericht später wegen eines Begründungsmangels. 2017 verhängte die Kommission die Strafen mit einem zweiten Beschluss noch einmal, in Höhe von insgesamt 776 Millionen Euro. Dagegen klagten die Airlines erneut.
Diesmal entschied das Gericht, dass ein Teil der Geldbußen - unter anderem für Singapore Cargolux, Air France-KLM und Singapore Airlines - bestehen bleibt. Andere, beispielsweise für British Airways und Cathay Pacific, wurden dagegen teilweise für nichtig erklärt und entsprechend leicht geändert. Begründet wurde dies mit verschiedenen Mängeln an dem Beschluss, etwa weil ein Teil des strittigen Verhaltens verjährt war.
Auch die Lufthansa und ihre Tochter Swiss International hatten sich an den Klagen beteiligt, ihnen war aber wegen der Kronzeugenregelung bereits 2010 und 2017 erneut die Geldbuße erlassen worden. Daran änderte das Gericht nichts.
Y.Nakamura--AMWN