
-
Steuersenkung in Gastronomie: Verband erwartet nicht automatisch sinkende Preise
-
Konzernchef Lutz: Deutsche Bahn braucht 150 Milliarden Euro für Mondernisierung
-
Blumenstrauß im Landratsamt Ulm löst Polizeieinsatz aus
-
Kapitän Trimmel verlängert bei Union
-
Ukraine: Mindestens zwei Tote und dutzende Verletzte nach Angriffen auf Charkiw und Sumy
-
Zollkonflikt: Merz warnt vor "Überschwemmung" des deutschen Markts mit chinesischen Produkten
-
NHL: Stützle trifft bei Torspektakel vor Play-offs
-
"Underdog" Bayern will Real trotzen: "Wir haben noch mehr vor"
-
"Bin ein wenig stolz": Draisaitl wird Torschützenkönig
-
Nach Roubaix-Spektakel: Pogacar schielt auf Ardennen-Hattrick
-
Toppmöller blickt nach vorn: "Jetzt kommt die Crunchtime"
-
Demokratischer US-Senator trifft in El Salvador irrtümlich abgeschobenen Migranten
-
Anhörung in Kalifornien zu Strafmilderung für Menendez-Brüder verschoben
-
Meloni empfängt US-Vizepräsidenten Vance in Rom
-
Kreuzwegprozession am Kolosseum und Karfreitagsmesse im Petersdom
-
Frankreichs Außenminister wertet Ukraine-Gespräche mit USA in Paris als Erfolg
-
Zollkonflikt: Trump bestätigt erstmals US-Gespräche mit China
-
Bodö/Glimt historisch - United mit Comeback in letzter Sekunde
-
Götze fällt vorerst aus
-
Polizei: Zwei Tote nach Schießerei an Universität in Florida
-
Traum geplatzt: Frankfurt scheidet gegen Tottenham aus
-
Melonis Charmeoffensive: Trump glaubt "hundert Prozent" an Zoll-Deal
-
DEL-Finale: Berlin macht ersten Schritt zum elften Titel
-
Internationale Ukraine-Gespräche mit US-Vertretern in Paris - Weiteres Treffen in London geplant
-
Gosens mit Florenz im Halbfinale der Conference League
-
WM-Vorbereitung: Dritte Niederlage für die DEB-Auswahl
-
Niemeier und Seidel als letzte Deutsche in Stuttgart draußen
-
Selenskyj wirft US-Sondergesandtem Witkoff Übernahme russischer Positionen vor
-
Selenskyj wirft China Waffenlieferungen an Russland vor
-
Onlinewerbung: Google in USA wegen Monopols verurteilt
-
Trump strebt Zoll-Deal mit EU an - Meloni nennt USA "verlässlichen Partner"
-
"Spiegel": Habeck will Bundestagsmandat niederlegen
-
IAEA-Chef: USA und Iran geht Zeit für Einigung im Atomstreit aus
-
US-Gericht verurteilt Google wegen Monopols bei Onlinewerbung
-
"Bild": Merz favorisiert Spahn als Unions-Fraktionschef
-
Red-Bull-Abschied? Verstappen blockt Zukunftsdiskussionen ab
-
Frau in Berliner Mehrfamilienhaus getötet: Ehemaliger Lebensgefährte unter Verdacht
-
Reichinnek wirft Union "gemeinsame laute Aktion" zur Normalisierung der AfD vor
-
DEB-Auswahl verpasst WM-Überraschung gegen die USA
-
Magath will HSV-Präsident werden
-
Aus in Stuttgart: Niemeier verkauft sich gegen Paolini teuer
-
Lagarde: Einfluss der US-Zollpolitik auf die Inflation noch nicht absehbar
-
Urteil: Keine Höhenbegrenzung für Hecken zwischen Nachbargrundstücken in Hessen
-
Trump-Zölle: IWF-Chefin warnt vor "Protektionismus" und Wachstumsdämpfer
-
Tötung von Mann in Gelsenkirchen: Zwei 16 Jahre alte Jugendliche festgenommen
-
Gericht: Ausschluss von Klassenfahrt als Strafe für Regelverstoß von Schüler zu hart
-
Nach Aufnahmeflug: Bundespolizei ermittelt gegen Afghanen wegen falscher Pässe
-
Zahl der Bewerbungen bei der Bundeswehr 2024 um fast ein Fünftel gestiegen
-
Luxuskonzern-Chef Arnault darf bis 85 an der LVMH-Spitze bleiben
-
Moskau: Jeder Taurus-Angriff auf russische Ziele bedeutet "direkte Beteiligung" Deutschlands

Ermäßigter Steuersatz auf Überstundenvergütung für mehr als zwölf Monate
Wenn ein Arbeitnehmer Überstundenvergütung für mehr als ein Jahr nachgezahlt bekommt, darf das Finanzamt dies nicht der vollen Steuerprogression unterwerfen. Es greift dann ein ermäßigter Steuersatz, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. (Az: VI R 23/19)
Der Kläger hatte in den Jahren 2013 bis 2015 insgesamt 330 Überstunden geleistet. 2016 wurde das Arbeitsverhältnis aufgelöst. Dabei wurde für die Überstunden eine Vergütung von 6000 Euro vereinbart, zudem 18.000 Euro für nicht genommenen Urlaub.
Das Finanzamt unterwarf nur die Urlaubsabgeltung einem ermäßigten Steuersatz. Dabei wird der Steuersatz so berechnet, als wäre das Geld über mehrere Jahre verteilt ausbezahlt worden.
Wie nun der BFH entschied, ist dieses Verfahren auch für variable Lohnbestandteile wie hier die Überstundenvergütung anzuwenden. Maßgeblich sei allein, dass das Geld für einen Arbeitszeitraum von mehr als zwölf Monaten und damit auch für mehrere Steuerjahre ausbezahlt wurde.
F.Dubois--AMWN