
-
Steuersenkung in Gastronomie: Verband erwartet nicht automatisch sinkende Preise
-
Konzernchef Lutz: Deutsche Bahn braucht 150 Milliarden Euro für Mondernisierung
-
Blumenstrauß im Landratsamt Ulm löst Polizeieinsatz aus
-
Kapitän Trimmel verlängert bei Union
-
Ukraine: Mindestens zwei Tote und dutzende Verletzte nach Angriffen auf Charkiw und Sumy
-
Zollkonflikt: Merz warnt vor "Überschwemmung" des deutschen Markts mit chinesischen Produkten
-
NHL: Stützle trifft bei Torspektakel vor Play-offs
-
"Underdog" Bayern will Real trotzen: "Wir haben noch mehr vor"
-
"Bin ein wenig stolz": Draisaitl wird Torschützenkönig
-
Nach Roubaix-Spektakel: Pogacar schielt auf Ardennen-Hattrick
-
Toppmöller blickt nach vorn: "Jetzt kommt die Crunchtime"
-
Demokratischer US-Senator trifft in El Salvador irrtümlich abgeschobenen Migranten
-
Anhörung in Kalifornien zu Strafmilderung für Menendez-Brüder verschoben
-
Meloni empfängt US-Vizepräsidenten Vance in Rom
-
Kreuzwegprozession am Kolosseum und Karfreitagsmesse im Petersdom
-
Frankreichs Außenminister wertet Ukraine-Gespräche mit USA in Paris als Erfolg
-
Zollkonflikt: Trump bestätigt erstmals US-Gespräche mit China
-
Bodö/Glimt historisch - United mit Comeback in letzter Sekunde
-
Götze fällt vorerst aus
-
Polizei: Zwei Tote nach Schießerei an Universität in Florida
-
Traum geplatzt: Frankfurt scheidet gegen Tottenham aus
-
Melonis Charmeoffensive: Trump glaubt "hundert Prozent" an Zoll-Deal
-
DEL-Finale: Berlin macht ersten Schritt zum elften Titel
-
Internationale Ukraine-Gespräche mit US-Vertretern in Paris - Weiteres Treffen in London geplant
-
Gosens mit Florenz im Halbfinale der Conference League
-
WM-Vorbereitung: Dritte Niederlage für die DEB-Auswahl
-
Niemeier und Seidel als letzte Deutsche in Stuttgart draußen
-
Selenskyj wirft US-Sondergesandtem Witkoff Übernahme russischer Positionen vor
-
Selenskyj wirft China Waffenlieferungen an Russland vor
-
Onlinewerbung: Google in USA wegen Monopols verurteilt
-
Trump strebt Zoll-Deal mit EU an - Meloni nennt USA "verlässlichen Partner"
-
"Spiegel": Habeck will Bundestagsmandat niederlegen
-
IAEA-Chef: USA und Iran geht Zeit für Einigung im Atomstreit aus
-
US-Gericht verurteilt Google wegen Monopols bei Onlinewerbung
-
"Bild": Merz favorisiert Spahn als Unions-Fraktionschef
-
Red-Bull-Abschied? Verstappen blockt Zukunftsdiskussionen ab
-
Frau in Berliner Mehrfamilienhaus getötet: Ehemaliger Lebensgefährte unter Verdacht
-
Reichinnek wirft Union "gemeinsame laute Aktion" zur Normalisierung der AfD vor
-
DEB-Auswahl verpasst WM-Überraschung gegen die USA
-
Magath will HSV-Präsident werden
-
Aus in Stuttgart: Niemeier verkauft sich gegen Paolini teuer
-
Lagarde: Einfluss der US-Zollpolitik auf die Inflation noch nicht absehbar
-
Urteil: Keine Höhenbegrenzung für Hecken zwischen Nachbargrundstücken in Hessen
-
Trump-Zölle: IWF-Chefin warnt vor "Protektionismus" und Wachstumsdämpfer
-
Tötung von Mann in Gelsenkirchen: Zwei 16 Jahre alte Jugendliche festgenommen
-
Gericht: Ausschluss von Klassenfahrt als Strafe für Regelverstoß von Schüler zu hart
-
Nach Aufnahmeflug: Bundespolizei ermittelt gegen Afghanen wegen falscher Pässe
-
Zahl der Bewerbungen bei der Bundeswehr 2024 um fast ein Fünftel gestiegen
-
Luxuskonzern-Chef Arnault darf bis 85 an der LVMH-Spitze bleiben
-
Moskau: Jeder Taurus-Angriff auf russische Ziele bedeutet "direkte Beteiligung" Deutschlands

Hafturteil nach versuchter Verbrennung von eigener Familie in Hamburg rechtskräftig
Zehn Monate nach der Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen der versuchten Verbrennung von Exfrau und Sohn ist das Urteil gegen einen Hamburger rechtskräftig. Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit Sitz in Leipzig fand keine Rechtsfehler, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Der Mann hatte die Frau, den damals zehnjährigen Jungen und sich selbst mit Benzin übergossen und angezündet. (Az. 5 StR 415/21)
Das Hamburger Landgericht kam zu dem Schluss, dass er sich nach der Scheidung selbst habe töten wollen. Seine frühere Frau habe aber "büßen" sollen. Im Mai 2020 war der Mann zur Wohnung seiner Familie gefahren, hatte der Frau mit einem Rasiermesser Schnittverletzungen zugefügt und sie sowie die beiden gemeinsamen Kinder mit Benzin übergossen. Den Sohn, die Frau und sich selbst zündete er an.
Alle drei überlebten die Tat mit schwersten bleibenden Gesundheitsschäden. Die Wohnung brannte vollständig aus. Das Landgericht verurteilte den Angeklagten wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, schwerer Körperverletzung und schwerer Brandstiftung. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig.
D.Kaufman--AMWN