
-
MeToo-Affäre: Neuer Weinstein-Prozess hat in New York begonnen
-
Deutscher Teenager im Achtelfinale von München
-
Sachsens Innenminister verurteilt rechte Morddrohung gegen Oberbürgermeisterin
-
Trump droht Eliteuni Harvard mit Entzug ihrer Steuervorteile
-
Überraschungsbesuch: Nato-Chef verurteilt in Odessa "schreckliche Gewalt" Moskaus
-
Chamenei: Atom-Gespräche mit USA könnten ergebnislos bleiben
-
Prozess um Vorbereitung russischer Sabotageakte beginnt im Mai in München
-
Inzaghi warnt vor FC Bayern: "Müssen vorsichtig sein"
-
Weitere CDU-Politiker für mehr Offenheit im Umgang mit AfD - aber auch Kritik
-
"Rehnotrettung" in Nordsee: Tier gerät in Büsumer Hafen in Seenot
-
Mutmaßlicher Hisbollah-Kämpfer in Berlin-Neukölln festgenommen
-
FC Bayern: Neuer nicht im Kader für Inter-Spiel
-
Katze beißt Feuerwehrmann nach aufwändiger Rettung aus Kamin krankenhausreif
-
Frau soll Partner absichtlich überfahren haben - Prozessauftakt in Sachsen-Anhalt
-
"Wir können nicht wegschauen": Mehr als 800 Millionen Euro für den Sudan
-
DB: Bahn-Infrastruktur erstmals seit Jahren nicht verschlechtert
-
Titelverteidiger Struff in München ausgeschieden
-
Senior aus Friedrichshafen überweist komplette Ersparnisse an Anlagebetrüger
-
Beschädigte Ostsee-Kabel: Untersuchung findet keine endgültigen Beweise für Absicht
-
Früherer Hamburger Erzbischof Thissen im Alter von 86 Jahren gestorben
-
Geldstrafe für Umarmung von Bundeskanzler Scholz auf Flughafenrollfeld in Hessen
-
Verpächterin darf Vertrag bei Zimmervermietung an Geflüchtete nicht kündigen
-
US-Abgeordnete Greene befeuert mit Aktienkäufen Insiderhandel-Vorwürfe gegen Trump
-
Die Bereitschaft von Merz zu Taurus-Lieferungen an Ukraine sorgt für Debatten
-
NBA: Nowitzki glaubt an Wagner im Play-in
-
Urteil: Notkredite in Schleswig-Holsteins Landeshaushalt 2024 verfassungswidrig
-
Rechnungshof fordert Prüfung von Steuersubventionen - Skepsis zu Koalitionsplänen
-
Studie: Europäische Anleger investieren wegen US-Zollpolitik vermehrt in Europa
-
US-Vizepräsident Vance: Europa sollte nicht "Vasall" der USA sein
-
ATP-Turnier in München: Hanfmann überrascht
-
Brandanschläge vor französischen Gefängnissen: Anti-Terror-Staatsanwaltschaft ermittelt
-
Bürgerkrieg im Sudan: EU und Mitgliedsländer sagen 522 Millionen Euro Hilfe zu
-
China: Experten rechnen mit Wachstum von rund 5 Prozent im ersten Quartal
-
FC Bayern: Neuer nicht im Abschlusstraining dabei
-
Arbeiter wird in München von Gabelstapler überrollt und stirbt
-
Sogenannte Reichsbürgerin in Brandenburg zu Geldstrafe verurteilt
-
Sandsturm im Irak: Mehr als 3700 Menschen wegen Atembeschwerden behandelt
-
Trump und Bukele zelebrieren Schulterschluss bei umstrittenen Abschiebungen
-
Gericht: Georgien als sicherer Herkunftsstaat rechtlich nicht zu beanstanden
-
Zoll findet mehrere hundert Kilogramm illegale Pyrotechnik bei Mann in Hamburg
-
Doch kein Ministerposten: Linnemann will CDU-Generalsekretär bleiben
-
Schröder und Co. weiter bei Magenta - neuer Free-TV-Deal
-
Bundestag: Steinmeier und Klöckner halten Reden am 8. Mai
-
Zunehmende Konzentration an wenigen Standorten bei Operationen an Speiseröhre
-
Ostereier: Deutlich verteuert - aber nur sehr selten mit Schadstoffen belastet
-
Kretschmer stellt sich in Debatte um Umgang mit der AfD hinter Spahn
-
Brandanschläge an französischen Gefängnissen: Offenbar Reaktion auf Drogengesetz
-
Sechsköpfige Familie strandet vor Norderney: Retter schleppen Jacht aus Brandungszone
-
Acht Jahre Haft für tödliche Stiche in Genitalien in Rheinland-Pfalz
-
Parlament in Singapur aufgelöst - Neuwahlen am 3. Mai

Kosten von Gerichtsverfahren wegen Schulplätzen: Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg
Im Streit über die Kosten eines Gerichtsverfahrens wegen der Zuweisung freier Plätze an Schulen hat eine Mutter zweier Schulkinder vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten. Ihre Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Es ging ursprünglich um Plätze in sogenannten Vorbereitungsklassen für Kinder mit schlechten Deutschkenntnissen. (Az. 1 BvR 2184/24)
Die aus Peru stammende Frau hatte 2023 einen seit langer Zeit in Deutschland lebenden Spanier geheiratet. Auf dem Weg des Familiennachzugs kam sie 2024 mit ihren zwölf und 13 Jahre alten Kindern nach Sachsen. Dort beantragte sie Plätze in Vorbereitungsklassen für die beiden, bekam aber die Auskunft, dass erst frühestens im folgenden Schuljahr Plätze frei würden.
Ihr Versuch, im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht die Zuteilung von Schulplätzen zu erwirken, hatte keinen Erfolg. Daraufhin wandte sie sich an das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Im August 2024 erklärte sie den Rechtsstreit aber für erledigt, weil beide Kinder in der Zwischenzeit einen Platz an einer Schule in freier Trägerschaft gefunden hatten.
Das Oberverwaltungsgericht entschied, dass sie die Kosten für den Rechtsstreit zur Hälfte tragen müsse. Es sei nicht geklärt, ob wegen aktuell unüberwindlicher personeller, sächlicher oder organisatorischer Zwänge womöglich nicht genügend Plätze in Vorbereitungsklassen zur Verfügung gestellt werden konnten.
Gegen diese Kostenentscheidung wandte sich die Frau an das Verfassungsgericht. Sie hielt die Entscheidung für willkürlich, was Grundrechte verletze, und argumentierte, dass das Oberverwaltungsgericht das Recht auf schulische Bildung falsch gedeutet habe. Das legte sie aber nicht ausreichend dar, wie das Verfassungsgericht nun entschied.
Schülerinnen und Schüler hätten einen Anspruch auf einen Mindeststandard von Bildungsangeboten an staatlichen Schulen, erklärte es. Dieser werde nicht eingehalten, wenn die Kinder oder Jugendliche über längere Zeit gar keinen Unterricht besuchen könnten. Wenn dieser Mindeststandard wegen aktuell unüberwindlicher Zwänge tatsächlich nicht erfüllt werden könne, bestehe der Anspruch allerdings nicht - wobei der Staat die möglichen Vorkehrungen zur Wahrung des Mindeststandards treffen müsse.
Die Mutter habe nicht aufgezeigt, dass das Oberverwaltungsgericht dies krass missdeute oder die Grenze zur Willkür überschreite. Es habe die Frage nach den Zwängen lediglich als ungeklärt angesehen, erklärte das Verfassungsgericht. So habe der Freistaat Sachsen unter anderem vorgetragen, dass die Zahl der im Lauf eines Jahres einwandernden oder geflüchteten Kinder nicht prognostizierbar sei. Der Bedarf an Schulplätzen könne erst dann ermittelt werden, wenn diese Kinder einer bestimmten Gemeinde zugewiesen würden.
P.Santos--AMWN