- Kanadas Premier Trudeau innerhalb seiner Partei immer weiter unter Druck
- Theis verliert mit Pelicans erneut
- "Riesenherausforderung": Ricken schwört BVB auf 2025 ein
- Draisaitl setzt sich erneut gegen Stützle durch
- Trump stellt klar: Elon Musk wird nicht US-Präsident
- Ältestenrat des Landtags berät über Anschlag auf Weihnachtsmarkt in Magdeburg
- Oxfam: Nur zwölf Lkw konnten binnen zweieinhalb Monaten Hilfe in Nordgazastreifen verteilen
- Wirtschaftsweise Grimm erwartet leichten Anstieg der Arbeitslosigkeit im kommenden Jahr
- Landkreistag: "Absoluter Schutz" auf Weihnachtsmärkten nicht möglich
- Trump: Musk wird nicht US-Präsident
- NFL: St. Brown zieht mit Legende Fitzgerald gleich
- Darts-WM: Schindler scheitert in Runde zwei
- Bittere Diagnose: Mo Wagner erleidet Kreuzbandriss
- kicker: Alonso als "Persönlichkeit des Jahres" ausgezeichnet
- Anschlag von Magdeburg: Faeser fordert raschen Beschluss von Sicherheitsgesetzen
- Weihnachtsstimmung gerettet: BVB triumphiert in Wolfsburg
- Syriens neue Machthaber wollen alle Milizen im Land der Armee eingliedern
- Slowakischer Regierungschef Fico von Putin im Kreml empfangen
- Paschke patzt bei Tournee-Generalprobe
- Syriens neue Machthaber wollen alle Waffen unter staatliche Kontrolle stellen
- Erster Sieg nach 231 Tagen: Bochum schöpft neue Hoffnung
- Musks Unterstützung für AfD löst scharfe Kritik von Ex-EU-Kommissar Breton aus
- Abschiedsparty in Hamburg: "Jogi" Bitter tritt ab
- DEL: Eisbären verlieren Gipfeltreffen gegen Ingolstadt deutlich
- Mindestrente und Nein zum EU-Beitritt der Ukraine: BSW stellt Kurzwahlprogramm vor
- Neue Machthaber in Syrien starten diplomatische Offensive
- Deutscher Doppelsieg: Grotian siegt vor Preuß
- Polzin zum HSV-Chefcoach befördert
- Hannover verpasst Sprung auf Aufstiegsplatz
- Köln feiert Herbstmeisterschaft
- Faeser: Behörden drehen nach Anschlag von Magdeburg jeden Stein um
- "Skandal"-Rennen: Odermatt feiert Doppelsieg in Südtirol
- Nach Angriff ins russische Landesinnere: Putin droht Ukraine mit mehr "Zerstörung"
- Papst legt mit scharfer Kritik an israelischem Vorgehen im Gazastreifen nach
- Paket mit mutmaßlichem Brandsatz löst Feuer in Postverteilzentrum aus
- Nach Tarifeinigung: VW-Führung kündigt klaren Fokus auf Senkung der Kosten an
- Kulturkampf gegen Vanillecreme: Britische Traditionalisten fürchten um "Mince Pies"
- Zweiter im Massenstart: Riethmüller holt erstes Karrierepodest
- Carrera-Bahn und Wurstkorb waren für Lauterbach bestes und schlimmstes Geschenk
- Magdeburg: Innenausschuss soll am 30. Dezember zu Sondersitzung zusammenkommen
- Frankreich wartet auf neue Regierung
- Trotz Kämpfen im Gazastreifen: Neue Hoffnung auf Geisel-Abkommen und Waffenruhe
- Wagenknecht will nach Wahl Parteinamen ändern - Kürzel BSW soll bleiben
- Parteien einigen sich auf Fairness-Abkommen zur Bundestagswahl
- Tumorerkrankung: Bayerns Grohs "auf dem Genesungsweg"
- Faeser kündigt Ermittlungen zu Hinweisen auf Magdeburg-Attentäter an
- Polizeigewerkschaft warnt vor Spekulationen über Magdeburg-Attentäter
- BKA-Präsident Münch nennt Magdeburg-Attentäter völlig untypisch
- Pistorius warnt vor "hybrider Kriegsführung" Russlands gegen Deutschland
- Biathlon: Voigt und Tannheimer fallen krank aus - Preuß dabei
Karlsruhe urteilt im November über Hinweis auf Legasthenie in Abiturzeugnis
In drei Wochen entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Frage, ob ein Hinweis auf Prüfungserleichterungen wegen Legasthenie im Abiturzeugnis diskriminierend ist. Das Karlsruher Gericht setzte den Termin für die Urteilsverkündung am Dienstag für den 22. November an. Drei Abiturienten aus Bayern hatten Verfassungsbeschwerden eingereicht. (Az. 1 BvR 2577/15 u.a.)
Bei Legasthenie handelt es sich laut Weltgesundheitsorganisation um eine Entwicklungsstörung, die nichts mit verminderter Intelligenz zu tun hat. Betroffene lesen deutlich schlechter und langsamer, machen mehr Fehler bei der Rechtschreibung oder beides.
In den Bundesländern haben Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie verschiedene Möglichkeiten, einen Nachteilsausgleich oder den sogenannten Notenschutz in Anspruch zu nehmen. So sollen sie in die Lage versetzt werden, trotz der Störung ihr Leistungsvermögen zu zeigen. In Bayern geht das bis zum Abitur.
Zum Nachteilsausgleich kann dort beispielsweise die Bearbeitungsfrist von Aufgaben verlängert werden. Wird Notenschutz beantragt, kann auf eine Bewertung der Rechtschreibung verzichtet werden. In den Fremdsprachen dürfen mündliche Leistungen stärker gewichtet werden.
Den Unterschied zwischen Nachteilsausgleich und Notenschutz sehen die Behörden darin, dass im ersten Fall möglichst gleiche äußere Prüfungsbedingungen hergestellt werden sollen. Beim Notenschutz hingegen würden die Anforderungen verändert. Darum wird er, wie bei den drei Abiturienten, im Zeugnis vermerkt.
Die drei legten 2010 ihr Abitur ab und bestanden mit guten bis sehr guten Noten. Gegen die Vermerke zum Notenschutz im Abiturzeugnis zogen sie vor Gericht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied 2015, dass die Hinweise nicht gestrichen werden müssten. Daraufhin erhoben die drei Männer Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe.
Sie bemängeln unter anderem einen Verstoß gegen das Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen. Ihre Befürchtung ist, wegen des Hinweises im Zeugnis bei Bewerbungen schlechtere Chancen zu haben. Der Erste Senat in Karlsruhe verhandelte im Juni über die Beschwerden, nun steht das Urteil an.
H.E.Young--AMWN